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Das Familienzusammenführungsvisum ermöglicht es ausländischen Fachkräften in Deutschland, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder legal nachzuholen. Dieser umfassende Leitfaden erläutert die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und Bearbeitungszeiträume, um eine zügige und rechtskonforme Familienzusammenführung zu gewährleisten.
Wer ist berechtigt für das deutsche Familiennachzugsvisum?
Die Anspruchsberechtigung auf das Familiennachzugsvisum richtet sich maßgeblich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum in Deutschland lebenden Sponsor. In der Regel qualifizieren sich Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige Kinder unter 18 Jahren. Eltern können ebenfalls nachziehen, sofern ihr in Deutschland lebendes Kind minderjährig ist.
Der Sponsor muss entweder deutscher Staatsangehöriger, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (beispielsweise EU Blue Card oder Niederlassungserlaubnis) sein und dabei finanzielle Leistungsfähigkeit, eine angemessene Wohnung sowie Krankenversicherung nachweisen.
So können Ehepartner von EU Blue Card Inhabern häufig von der Sprachprüfung auf A1-Niveau befreit werden. Standardfälle verlangen jedoch A1-Kenntnisse für Ehegatten; Kinder unter 16 Jahren benötigen in der Regel keinen Nachweis der Sprachkompetenz.
Ausnahmefälle betreffen abhängige Kinder über 16 Jahren, die Integrationspotential oder ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Härtefallregelungen, etwa bei Behinderung, können Ausnahmen begründen.
Weiterführende Informationen und aktuelle Regelungen sind auf der offiziellen BAMF-Webseite zu finden.
Unterscheidung zwischen Ehegattennachzug und Kindernachzug
Ehegattennachzug bezeichnet die Familienzusammenführung für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung sind Heiratsurkunde und meist Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1.
Kindernachzug bezieht sich auf den Nachzug minderjähriger, unverheirateter Kinder zu ihren Eltern. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in Deutschland leben oder entsprechende Sorge- und Umgangsrechte nachgewiesen werden.
Behördenseitig wird beim Ehegattennachzug die Echtheit der Ehe geprüft, um Scheinehen zu verhindern. Beim Kindernachzug sind beglaubigte Geburtsurkunden sowie gegebenenfalls einverständliche Sorgeerklärungen erforderlich.
Von der Praxis her beantragen berufstätige Expats zunächst den Ehegattennachzug und im Anschluss den Kindernachzug, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Im Vergleich ergeben sich für Ehegatten vorrangig sprachliche Anforderungen, wohingegen beim Kindernachzug der Fokus auf sorge- und betreuungsrechtlichen Nachweisen liegt. Beide erfordern den Nachweis über ausreichend Wohnraum.
Erforderliche Unterlagen für den Visumsantrag
Für eine erfolgreiche Antragstellung zum Familienzusammenführungsvisum sind wesentliche Dokumente nötig: Ein gültiger Reisepass, ausgestellt innerhalb der letzten zehn Jahre und mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig.
Zusätzlich sind zwei aktuelle biometrische Passfotos (35×45 mm), das vollständig ausgefüllte VIDEX-Formular sowie Nachweise über die familiäre Beziehung einzureichen – etwa eine Heiratsurkunde für Ehepartner oder eine Geburtsurkunde für Kinder. Alle Urkunden, die nicht in Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen professionell übersetzt werden.
Der Sponsor hat Kopien seiner Aufenthaltserlaubnis, einen Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, den Mietvertrag mit ausreichendem Wohnraum (mindestens 12 Quadratmeter pro Erwachsenem, 10 Quadratmeter pro Kind) und eine Meldebescheinigung beizufügen.
Die Krankenversicherung sowie ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel sind zwingend erforderlich. Die Visumsgebühr beträgt 75 Euro und ist bei der Antragstellung im Konsulat zu entrichten.
Häufige Fehler resultieren aus unvollständigen oder nicht übersetzten Dokumenten. Es empfiehlt sich, ausschließlich von der Botschaft anerkannte Übersetzer heranzuziehen. Formulare stehen auf dem Diplo Visa Portal zur Verfügung.
Erfordert der Ehepartner Deutschkenntnisse auf A1-Niveau?
In den meisten Fällen müssen Ehepartner für das Familienzusammenführungsvisum Nachweise über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 erbringen. Anerkannte Prüfungen erfolgen beispielsweise über das Goethe-Institut.
Ausnahmen bestehen unter anderem für Inhaber einer EU Blue Card, wissenschaftliche Forscher, Selbstständige sowie hochqualifizierte Ehepartner. Ebenso gelten Erleichterungen bei Härtefällen wie schwerer Krankheit.
Kinder ab 16 Jahren müssen gelegentlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache oder Integrationserfolge durch schulische Nachweise bieten. Kinder unter 16 Jahren sind von Sprachprüfungen ausgenommen.
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einem Sprachkurs zu beginnen, da diese in der Regel 4 bis 8 Wochen dauern und etwa 100 bis 200 Euro kosten. Ein Nichtbestehen der Prüfung führt zu erheblichen Verzögerungen.
Für Expats stellt diese Regelung sicher, dass Partner grundlegende Sprachkenntnisse vor der Einreise erwerben, was die Integration erleichtert. Weitere Details finden sich im [INTERN: Leitfaden zu Deutschkursen].
Welche Einkommensgrenzen gelten für den Sponsor?
Der Sponsor muss ein ausreichendes Einkommen nachweisen, um zu vermeiden, dass für den Familiennachzug auf Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Es existiert keine starre Mindestgrenze, jedoch gelten Orientierungswerte von 1.500 bis 2.000 Euro netto monatlich für Paare sowie zusätzlich 300 bis 500 Euro netto pro Kind.
Der Nachweis erfolgt über Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 bis 6 Monate oder Kontoauszüge. Selbstständige legen ergänzend Steuerbescheide vor.
Inhaber einer EU Blue Card profitieren von reduzierten Einkommensanforderungen angesichts ihrer besonderen Qualifikation. Der vorhandene Wohnraum muss adäquat Siedlungsfläche von mindestens 12 m² pro Erwachsene und 10 m² pro Kind bieten.
Ein Beispiel: Ein Softwareingenieur mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro (ca. 2.500 Euro netto) erfüllt die Kriterien problemlos für seinen Ehepartner und ein Kind. Arbeitslosigkeit schließt eine Bewilligung aus.
Ein häufiger Fehler ist die Vorlage kalkulierter oder erwarteter Einkommen. Nur aktuelle Nachweise sind zulässig. Hinweise zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie im [INTERN: Lebenshaltungskostenleitfaden].
Der Antragsprozess: Kann man vor der Einreise beantragen?
Das Familienzusammenführungsvisum wird ausschließlich vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland beantragt, eine Antragstellung innerhalb Deutschlands ist nicht möglich.
Schritt 1: Der Sponsor sammelt alle erforderlichen Unterlagen in Deutschland. Schritt 2: Online-Termin bei der Botschaft buchen, die Wartezeit liegt zwischen 1 und 6 Monaten.
Schritt 3: Der Antrag wird eingereicht, ein persönliches Interview folgt. Die Gebühr von 75 Euro ist vor Ort zu entrichten. Die Bearbeitung beansprucht 3 bis 6 Monate.
Schritt 4: Nach Visumerteilung erhält der Antragsteller ein D-Visum mit einer Gültigkeit von 3 bis 12 Monaten, mit welchem die Einreise erfolgen muss. Anschließend ist innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Als Praxis-Tipp empfiehlt sich der Beginn der Vorbereitung 6 bis 9 Monate im Voraus. Für einige Länder ist die Nutzung von VFS Global möglich. Offizielle Infos stehen auf Germany Visa.org.
Wartezeiten für Termine und Bearbeitungsverfahren
Termine bei deutschen Botschaften für das Familiennachzugsvisum variieren stark zwischen einem und sechs Monaten, abhängig vom Herkunftsland. Besonders in Ländern wie Indien oder China sind längere Wartezeiten zwischen 4 und 6 Monaten üblich.
Das Visa-Bearbeitungsverfahren selbst dauert nach Einreichung in der Regel 8 bis 12 Wochen, kann aber bei notwendigen Prüfungen der Dokumente auf bis zu 3 bis 6 Monate verlängert werden.
Nach der Einreise dauert die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis durch die lokale Ausländerbehörde nochmals 4 bis 8 Wochen. Die Gesamtdauer von Antragstellung bis vollständiger Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt meist 4 bis 9 Monate.
Verspätungen aufgrund unvollständiger Anträge oder Nachbesserungen können die Wartezeit um 1 bis 2 Monate verlängern. Ein Status-Tracking ist über Botschaftsportale möglich. COVID-bedingte Rückstände haben sich bis 2025 weitgehend entspannt.
Typisches Szenario: Antrag im Januar, Einreise im Mai, endgültige Erlaubnis im Juli. Arbeitgeber und Familienplanung sollten entsprechend koordiniert werden.
Krankenversicherung und Wohnraumanforderungen im Detail
Für das Familiennachzugsvisum ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung essenziell, die im Notfall Kosten bis mindestens 30.000 Euro deckt.
Nach Einreise muss eine umfassende deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ehepartner können häufig kostenfrei über die gesetzliche Familienversicherung mitversichert werden, sofern sie berechtigt sind.
Der Wohnraum ist durch einen Mietvertrag nachzuweisen und muss den Mindestanforderungen von 12 m² pro Erwachsenem und 10 m² pro Kind entsprechen, um eine Überbelegung auszuschließen.
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung bewegen sich initial zwischen 200 und 400 Euro monatlich pro Erwachsenen. Private Versicherungslösungen, etwa über Anbieter wie Feather Insurance, bieten Alternativen für Expats.
Ohne vollständigen Nachweis der Krankenversicherung wird das Visum in der Regel abgelehnt. Weiterführende Informationen unter [INTERN: Leitfaden Gesundheitsvorsorge und Versicherung].
Darf der Ehepartner nach Visumerteilung arbeiten?
Ja, Ehepartner mit einem Familiennachzugsvisum sind mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt, uneingeschränkt in Deutschland zu arbeiten.
Sie haben Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit, Teilzeit oder selbstständiger Tätigkeit. Deutschkenntnisse erleichtern zwar den Einstieg, sind aber keine formale Voraussetzung zur Arbeitserlaubnis.
Nach einer Aufenthaltsdauer von drei Jahren und erfolgreicher Integration (niveau B1 Deutsch, kein Bezug von Sozialleistungen) kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, die nach insgesamt fünf Jahren den Weg zur Einbürgerung ebnet.
Beispiel: Eine Ehepartnerin beginnt freiberuflich zu arbeiten und verbessert parallel ihre Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an Integrationskursen beschleunigt die Eingliederung. Es empfiehlt sich, Leistungen vom Sozialstaat zu vermeiden, um spätere Aufenthaltserlaubnisse nicht zu gefährden.
Typische Fehler, besondere Fälle und Kostenschätzung zur Vermeidung von Problemen
Verzögerungen beim Familiennachzug lassen sich vermeiden, wenn alle Dokumente korrekt übersetzt und apostilliert sind. Behörden prüfen bei Verdacht auf Scheinehen besonders genau.
Sonderfälle wie alleinerziehende Eltern erfordern insbesondere Sorgerechtsnachweise. Abhängige Kinder über 18 Jahren sind eher selten zugelassen und benötigen besondere Härtefallbegründungen.
Die Gebühren setzen sich zusammen aus Visumskosten (75 Euro), Übersetzungen (50 bis 200 Euro pro Dokument), Deutschkursen (100 bis 300 Euro) und Erstversicherungen (100 bis 500 Euro). Insgesamt ergeben sich somit Gesamtkosten von 500 bis 1500 Euro.
Fehlerhafte Anträge führen häufig zu Ablehnung, einer sechsmonatigen Wartezeit für den erneuten Antrag sowie zusätzlichen Kosten für Widersprüche von über 200 Euro. Das BAMF stellt hilfreiche Checklisten bereit.
Fachkräften wird empfohlen, die zeitliche Planung von Stellenangeboten und Familiennachzug sorgfältig abzustimmen. Dieser Leitfaden liefert dafür eine fundierte Grundlage.





