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Das Familienzusammenführungsvisum ermöglicht es Ausländern in Deutschland, ihre Ehepartner und Kinder nachzuholen. Dieser Leitfaden erklärt alle Voraussetzungen, von benötigten Dokumenten bis zu bearbeitungszeiten, um Fachkräften die schnelle Familienzusammenführung zu erleichtern.
Wer hat Anspruch auf das deutsche Familiennachzugsvisum?
Die Berechtigung für das Familiennachzugsvisum hängt von der Beziehung zum in Deutschland lebenden Sponsor ab. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren erfüllen meist die Voraussetzungen. Eltern können mitkommen, wenn ihr Kind in Deutschland minderjährig ist.
Der Sponsor muss deutscher Staatsbürger, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (z.B. EU Blue Card oder Niederlassungserlaubnis) sein. Er muss finanzielle Sicherheit, geeigneten Wohnraum und Krankenversicherung nachweisen.
Beispielsweise können Inhaber einer EU Blue Card als hochqualifizierte Fachkräfte den Sprachtest für ihren Ehepartner oft überspringen. Normalerweise ist Deutsch auf A1-Niveau für Ehepartner erforderlich. Kinder unter 16 Jahren brauchen meist keine Sprachkenntnisse nachweisen.
Ausnahmen gelten für abhängige Kinder über 16, die Integrationspotenzial oder Grundkenntnisse in Deutsch zeigen müssen. Härtefälle wie Behinderung können Anforderungen aufheben.
Aktuelle Regularien finden Sie auf der BAMF Webseite.
Was unterscheidet Ehegattennachzug vom Kindernachzug?
Ehegattennachzug bedeutet die Familienzusammenführung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Hierfür ist eine Heiratsurkunde und oft Deutschkenntnisse auf A1-Niveau erforderlich.
Kindernachzug betrifft den Nachzug von Kindern zu ihren Eltern. Minderjährige, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren haben meist Anspruch, sofern beide Eltern in Deutschland leben oder Sorgerecht nachgewiesen wird.
Bei Ehegattennachzug prüfen Behörden, ob die Ehe echt ist, um Scheinehen zu vermeiden. Für Kindernachzug werden Geburtsurkunden und ggf. Einverständnis- oder Sorgerechtsnachweise verlangt.
Üblicherweise bringen Expats zuerst ihre Ehepartner über Ehegattennachzug nach Deutschland, danach den Kindernachzug für die Kinder. Diese Reihenfolge verringert Verzögerungen.
Im Vergleich: Ehepartner müssen Sprachkenntnisse vorweisen, während bei Kindern die Betreuung und Sorgerechtsnachweise wichtiger sind. Beide benötigen einen Nachweis über die Wohnsituation des Sponsors.
Welche Dokumente braucht man für das Visum?
Für den Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum sollten folgende Dokumente bereitliegen: Ein gültiger Reisepass, der innerhab von zehn Jahren ausgestellt wurde und mindestens drei Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
Zwei biometrische Fotos (35x45mm, aktuell), das ausgefüllte VIDEX Formular und Nachweise der familiären Beziehung, wie Heiratsurkunde für Ehepartner oder Geburtsurkunde für Kinder. Alle Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen oder übersetzt werden.
Der Sponsor stellt Kopien der Aufenthaltserlaubnis, des Arbeitsvertrags, der letzten drei Gehaltsabrechnungen, einen Mietvertrag mit ausreichendem Wohnraum (mindestens 12m² pro Erwachsenem, 10m² pro Kind) und eine Meldebescheinigung bereit.
Krankenversicherung und der finanzielle Nachweis sind Pflicht. Die Visagebühr beträgt 75 Euro und wird bei Botschaft entrichtet.
Ein häufiger Fehler sind unübersetzte Dokumente. Es sollten stets von der Botschaft anerkannte Übersetzer genutzt werden. Auf dem Diplo Visa Portal finden Sie weitere Formulare.
Benötigt der Ehepartner Deutschkenntnisse auf A1?
Ja, Ehepartner, die ein Familiennachzugsvisum beantragen, müssen meist Deutsch auf A1-Niveau mit anerkannten Prüfungen (z. B. Goethe-Institut) nachweisen.
Ausnahmen gelten für EU Blue Card Inhaber, Forscher, Selbstständige oder hochqualifizierte Ehepartner. Auch bei Härtefällen wie ernsthafter Krankheit kann die Anforderung entfallen.
Kinder ab 16 Jahren benötigen teilweise Grundkenntnisse in Deutsch oder Integrationsnachweise über schulische Bildung. Unter 16-jährige müssen keinen Sprachtest machen.
Es ist ratsam, frühzeitig mit Kursen zu starten, da der Unterricht 4 bis 8 Wochen dauert und die Prüfung ca. 100 bis 200 Euro kostet. Ein Nichtbestehen führt zu Verzögerungen.
Für Expats ist diese Regel hilfreich, damit Partner schon vor der Einreise Deutsch lernen. Siehe [INTERN: Deutscher Sprachkursleitfaden] für Optionen.
Wie viel Einkommen braucht der Sponsor mindestens?
Der Sponsor muss ein ausreichendes Einkommen nachweisen, um finanzielle Abhängigkeit vom Staat zu vermeiden. Einen festen Betrag gibt es nicht, aber Richtwerte von 1.500 bis 2.000 Euro netto monatlich für Paare plus 300 bis 500 Euro pro Kind.
Nachweise erfolgen durch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen (letzte 3 bis 6 Monate) oder Kontoauszüge. Selbstständige legen Steuerunterlagen vor.
EU Blue Card Inhaber profitieren von niedrigeren Anforderungen wegen ihrer Qualifikation. Der Wohnraum muss passend sein: 12 m² pro Erwachsenem, 10 m² pro Kind.
Beispiel: Ein Softwareentwickler mit 4.000 Euro brutto (ca. 2.500 Euro netto) qualifiziert sich problemlos für Frau und ein Kind. Arbeitslosigkeit verhindert die Genehmigung.
Ein Fehler ist die Vorlage von geplantem Einkommen. Nur aktueller Nachweis zählt. Hinweis zu [INTERN: Lebenshaltungskosten in Deutschland] für Budgetplanung.
Schritt-für-Schritt: Kann man vor Ankunft beantragen?
Das Familiennachzugsvisum kann nicht innerhalb Deutschlands beantragt werden. Es ist vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland zu beantragen.
Schritt 1: Der Sponsor sammelt alle nötigen Dokumente. Schritt 2: Online einen Termin bei der Botschaft buchen (Wartezeit 1-6 Monate).
Schritt 3: Antrag einreichen, zum Interview gehen und 75 Euro bezahlen. Die Bearbeitung dauert 3-6 Monate.
Schritt 4: Nach Erteilung des Visums (gültig 3-12 Monate) einreisen und innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Empfehlung: 6-9 Monate vorher beginnen und bei manchen Ländern VFS Global nutzen. Offizielle Webseite: Germany Visa.org.
Wartezeiten für Termine und Bearbeitung
Termine bei der Botschaft für Familiennachzug können je nach Herkunftsland zwischen einem und sechs Monaten dauern. Besonders viel Nachfrage gibt es z.B. in Indien oder China mit 4-6 Monaten Wartezeit.
Die Visa-Bearbeitung dauert nach Antragstellung durchschnittlich 8 bis 12 Wochen, kann aber bis zu 3-6 Monate dauern, falls Dokumente überprüft werden müssen.
Nach Einreise benötigt die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis 4 bis 8 Wochen. Die Gesamtzeit von Antrag bis Erlaubnis beträgt meist 4 bis 9 Monate.
Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder Nachfragen können zusätzlich 1-2 Monate dauern. Status kann online verfolgt werden. Corona-bedingte Rückstände haben sich bis 2025 verringert.
Beispiel: Antrag im Januar, Einreise im Mai, vollständige Erlaubnis im Juli. Arbeitsplanung entsprechend anpassen.
Krankenversicherung und Wohnraumvorgaben erklärt
Ein Familiennachzugsvisum erfordert eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung für die Einreise.
Nach Ankunft muss eine vollständige deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ehepartner können oft über die gesetzliche Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.
Der Wohnraum muss über Mietvertrag nachgewiesen werden. Mindestens 12 m² pro Erwachsenem und 10 m² pro Kind sind vorgeschrieben, um Überbelegung zu vermeiden.
Kosten für gesetzliche Krankenversicherung liegen bei etwa 200 bis 400 Euro pro Monat für einen Erwachsenen. Private Versicherungen für Expats bieten z.B. Feather Insurance an.
Fehlende Nachweise der Krankenversicherung führen zur Ablehnung des Visums. Siehe [INTERN: Gesundheits- & Versicherungsleitfaden].
Kann der Ehepartner nach Visumerteilung arbeiten?
Ja, Ehepartner mit einem Familiennachzugsvisum dürfen sofort mit der Aufenthaltserlaubnis arbeiten. Es gibt keine großen Einschränkungen.
Sie können Vollzeit, Teilzeit oder selbstständig arbeiten. Deutschkenntnisse sind für die Arbeitserlaubnis nicht verpflichtend, helfen aber im Job.
Nach drei Jahren integriertem Aufenthalt (Deutsch B1, keine Sozialleistungen) erhält man eine Niederlassungserlaubnis. Nach fünf Jahren ist auch die Staatsbürgerschaft möglich.
Beispiel: Eine Ehepartnerin arbeitet freiberuflich und verbessert nebenbei ihre Deutschkenntnisse.
Ein Integrationskurs unterstützt eine schnellere Integration. Es ist wichtig, keinen Sozialhilfeanspruch entstehen zu lassen.
Häufige Fehler, Sonderfälle und Kosten vermeiden
Vermeiden Sie Verzögerungen beim Familiennachzug durch sorgfältige Übersetzungen und gültige Apostillen. Behörden prüfen genau bei Verdacht auf Scheinehen.
Sonderfälle wie Alleinerziehende benötigen Sorgerechtsnachweise; erwachsene Kinder über 18 Jahre brauchen besondere Härtegründe.
Gebühren: Visum 75 Euro, Übersetzungen 50-200 Euro pro Dokument, Deutschkurs 100-300 Euro, erste Versicherung 100-500 Euro. Insgesamt 500 bis 1500 Euro.
Fehler können eine Ablehnung und Wartezeit von 6 Monaten verursachen, sowie Kosten für Widersprüche über 200 Euro. Nutzen Sie Checklisten des BAMF.
Für Fachkräfte ist es wichtig, Bewerbungen und Familienplanung gut zu koordinieren. Dieser Leitfaden bereitet optimal vor.





