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Arbeiten während des Studiums in Deutschland: Stundenlimits, Regeln und Werkstudentenstatus erklärt

Das Arbeiten während des Studiums in Deutschland hilft, Lebenshaltungskosten zu decken und praktische Erfahrung zu sammeln. Allerdings gelten strenge Regeln bezüglich der Arbeitszeiten und Visabedingungen. Es ist wichtig, die Vorschriften zu kennen, um Probleme mit dem Aufenthaltstitel, Steuern und dem Studentenstatus zu vermeiden.

Arbeiten während des Studiums: Für wen gelten die Regeln?

Bevor man sich mit den Stundenlimits beschäftigt, muss man wissen, welche Regeln für einen selbst gelten. Deutschland unterscheidet hierbei zwischen drei Gruppen: deutsche Studierende, EU-/EWR-Studierende und Nicht-EU-/EWR-Studierende. Deutsche und EU/EWR Studierende haben in Bezug auf die Arbeitszeit ähnliche Regeln und keine durch die Einwanderung limitierten Arbeitszeiten, aber es gelten Grenzen bei Sozialversicherung und Steuern.

Nicht-EU-/EWR-Studierende sind dagegen an die Bedingungen auf ihrer Aufenthaltserlaubnis gebunden, insbesondere die 120/240-Tage-Regel oder die neue 140/280-Tage-Variante. Diese sind auf der Plastikkarte oder einem Zusatzblatt der Ausländerbehörde genau vermerkt. Auch die Art des Studienprogramms spielt eine Rolle, da Vorbereitungskurse oft strengere Vorgaben haben.

Darüber hinaus gibt es ein eigenständiges Sozialversicherungskonzept, den sogenannten Studentenstatus. Dieser entscheidet, ob man die günstigere studentische Versicherung und die Werkstudentenregel nutzen kann. Diese Regelung ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus, wirkt aber in der Praxis zusammen, wenn man während des Studiums arbeitet.

Wichtige Stundenlimits: 20-Stunden-Regel und 120/240-Tage-Regel

Zwei zentrale Punkte beim Arbeiten während des Studiums sind die 20-Stunden-Regel und das jährliche Tageslimit. Die 20-Stunden-Regel ist sozialversicherungsrechtlich wichtig: Arbeitet man in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche, verliert der Job oft den Status als studentische Beschäftigung und normale Sozialversicherungsbeiträge werden fällig. Deshalb begrenzen viele Arbeitgeber Verträge auf 20 Stunden pro Woche im Semester.

Für viele Nicht-EU-Studierende erlaubt das Aufenthaltsrecht 120 volle Tage oder 240 halbe Arbeitstage im Jahr, wobei manche Erlaubnisse mittlerweile 140 volle oder 280 halbe Tage vorsehen. Laut dem Deutschen Studentenwerk kann die Erlaubnis auch eine Wochenarbeitszeit von „bis zu 20 Stunden“ statt des Tageslimits nennen. Ein voller Arbeitstag ist mehr als vier Stunden, ein halber bis zu vier Stunden lang.

Wenn in der Aufenthaltserlaubnis eine wöchentliche und eine jährliche Begrenzung stehen, müssen beide eingehalten werden. Es ist ratsam, die Arbeitszeiten genau zu dokumentieren und Verträge sowie Gehaltsabrechnungen aufzubewahren, falls Ausländerbehörde oder Hochschule Nachweise verlangen.

Kann man während der Semesterferien Vollzeit arbeiten?

Viele Studierende nutzen die Semesterferien, um intensiver zu arbeiten und zusätzliches Geld zu verdienen. Während offizieller Vorlesungsfreie Zeit ist Vollzeitarbeit für deutsche, EU- sowie Nicht-EU-Studierende grundsätzlich möglich. Für Nicht-EU-Studierende wird die Vollzeitarbeit jedoch auf das jährliche Tageskontingent angerechnet. Beispielsweise verbraucht eine vierwöchige Tätigkeit mit fünf Tagen à acht Stunden typischerweise 20 volle Arbeitstage.

Sozialversicherungsrechtlich ist eine Vollzeittätigkeit außerhalb der Vorlesungszeit bis zu 182 Kalendertage (26 Wochen) innerhalb eines Jahres erlaubt, ohne dass der Studentenstatus verloren geht. Dennoch kann eine längere Vollzeitbeschäftigung, wenn sie die Haupttätigkeit wird, reguläre Sozialversicherungsbeiträge auslösen. Daher sollte man zwischen saisonalen Vollzeitjobs und jahresrundem Vollzeiterwerb unterscheiden.

Die Hochschule und das Ausländeramt prüfen meist, ob das Studium weiterhin die Hauptbeschäftigung ist. Starke Verschlechterungen der Noten durch intensive Arbeit während der Semesterferien könnten bei der nächsten Verlängerung des Aufenthaltstitels Probleme verursachen.

Was passiert, wenn man die Arbeitszeit überschreitet?

Das Überschreiten der erlaubten Arbeitszeit kann drei Probleme verursachen: beim Aufenthaltstitel, bei der Sozialversicherung und bei den Steuern. Für Nicht-EU-Studierende ist das Arbeiten über das erlaubte Maß hinaus ein Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht und kann Bußgelder, Schwierigkeiten bei der Verlängerung oder im schlimmsten Fall Widerruf des Titels bedeuten.

Sozialversicherungsrechtlich führt eine regelmäßige Arbeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich in der Vorlesungszeit dazu, dass der Job als reguläre Beschäftigung eingestuft wird. Der Arbeitgeber muss dann volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen und kann diese rückwirkend einfordern, was für beide Seiten teuer sein kann.

Wurde Einkommen nicht korrekt angegeben oder Schwarzarbeit geleistet, drohen Steuerstrafen. Um Probleme zu vermeiden, sollte man vor Annahme von Überstunden oder Zweitjobs mit dem Arbeitgeber, dem Studentenwerk oder der Ausländerbehörde sprechen.

Benötigt man eine spezielle Arbeitserlaubnis als Studierender?

Die meisten Studierenden benötigen keine separate Arbeitserlaubnis, die Regelungen auf dem Aufenthaltstitel sind ausreichend. Nicht-EU-Studierende dürfen nach §16b Aufenthaltsgesetz im Rahmen der 120/240- oder 140/280-Tage-Beschränkung oder bis zu 20 Stunden pro Woche ohne weitere Zustimmung arbeiten. Für längere Arbeitserlaubnisse ist die schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.

Das Portal Make-it-in-Germany weist darauf hin, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abschluss den Wechsel von einem Studierendenvisum in ein Fachkräftevisum beantragen kann, wenn ein qualifizierter Job angeboten wird. EU/EWR und deutsche Studierende brauchen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis, müssen aber Arbeits- und Sozialrecht beachten.

Selbstständige Tätigkeiten sind stärker reglementiert und erfordern stets eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Bei Unklarheiten sollte man vor Beginn eine Beratung einholen.

Pflichtpraktikum versus freiwilliges Praktikum: Wie werden die Stunden angerechnet?

Praktika sind ein wichtiger Bestandteil des Studiums, doch die Regeln unterscheiden sich je nach Art des Praktikums. Ein Pflichtpraktikum, das in der Prüfungsordnung vorgesehen ist, zählt für internationale Studierende in der Regel nicht zum jährlichen Tagesarbeitskontingent, da es Teil des Studiums ist. Der Nachweis erfolgt meist über eine Bestätigung der Universität oder der Prüfungsordnung.

Freiwillige Praktika werden wie reguläre Beschäftigungen behandelt. Für Nicht-EU-Studierende zählt jeder Tag eines freiwilligen Praktikums als Arbeitstag im Jahreslimit, egal ob Vorlesungszeit oder Semesterferien. Diese Praktika müssen in der Regel auch Mindestlohnanforderungen erfüllen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.

Bei längeren Praktika sollte man die Auswirkungen auf die verbleibenden Arbeitstage und die 20-Stunden-Regel prüfen. Im Zweifel beraten das internationale Büro der Universität oder das Studentenwerk.

Werkstudentenstatus: Bedeutung und Vorteile

Der Werkstudentenstatus bezeichnet eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der eingeschriebene Studierende maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit und vollzeitlich in den Ferien arbeiten dürfen. Voraussetzung ist eine reguläre Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule.

Der Hauptvorteil liegt in reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen: Meist sind Studierende von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlen aber Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch sinken Abzüge und gleichzeitig werden Rentenansprüche aufgebaut.

Werkstudentenstellen sind besonders bei internationalen Studierenden beliebt, da sie oft fachnah sind und den Weg für eine spätere Vollzeitbeschäftigung ebnen. Die Arbeitszeitbegrenzungen des Aufenthaltstitels gelten jedoch weiterhin und müssen eingehalten werden.

Zählen studentische Hilfskraftstellen zu den erlaubten Arbeitszeiten?

Viele Hochschulen beschäftigen Studierende als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte. Diese Tätigkeiten bieten oft flexible Stunden und zählen in einigen Fällen nicht zu den Arbeitstagen, sofern sie direkt mit dem Studium zusammenhängen und den Studienfortschritt nicht beeinträchtigen.

Für Nicht-EU-Studierende werden dieser Art von Uni-Job häufig großzügiger gehandhabt als externe Jobs. Die Ausländerbehörden handhaben dies regional unterschiedlich, weshalb man die genauen Angaben im Aufenthaltstitel prüfen und nach schriftlicher Bestätigung fragen sollte.

Sozialversicherungsrechtlich ist allerdings bei Überschreiten der 20-Stunden-Grenze Vorsicht geboten, um volle Beiträge und administrative Probleme zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte beim Arbeiten während des Studiums

Die Besteuerung hängt vor allem vom Einkommen und der Art der Beschäftigung ab. Mini-Jobs bis 520–538 Euro monatlich sind meist steuerfrei für den Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber pauschal versteuert.

Bei höherem Einkommen, z.B. als Werkstudent, wird reguläre Lohnsteuer fällig, und man benötigt eine deutsche Steuer-ID.

Das deutsche Steuerrecht ist für Studierende mit geringem Einkommen vergleichsweise günstig: Einkünfte unter etwa 11.600 Euro im Jahr sind meist steuerfrei, und bereits gezahlte Steuern können über eine Steuererklärung zurückgeholt werden.

Praktische Tipps zur Einhaltung der Regeln beim Arbeiten während des Studiums

Lesen Sie zunächst Ihre Aufenthaltserlaubnis genau, um zu klären, ob die 120/240- oder 140/280-Tage-Regel oder eine 20-Stunden-Wöchentlich-Regel gilt. Verfolgen Sie Ihre Arbeitszeit genau, auch Nebenjobs und Überstunden, um das Limit nicht zu überschreiten.

Klären Sie mit dem Arbeitgeber den Jobtyp (Mini-Job, Werkstudent, Praktikum oder reguläre Beschäftigung) und melden Sie sich korrekt beim Finanzamt an. Achten Sie auf die richtige Steuerklasse, meist Klasse I für internationale Studierende.

Informieren Sie sich bei offiziellen Quellen wie Make-it-in-Germany, DAAD oder dem Studentenwerk. Diese bieten umfangreiche und verlässliche Informationen sowie Beratung an.

Typische Fehler und besondere Situationen, die internationale Studierende vermeiden sollten

Vermeiden Sie Schwarzarbeit wie Barauszahlungen ohne Vertrag oder Gehaltsabrechnung, da diese illegal ist. Arbeiten Sie nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit, um Nachzahlungen und Probleme mit dem Werkstudentenstatus zu verhindern.

Beachten Sie, dass bei mehreren Jobs alle Arbeitszeiten und Einkünfte zusammengezählt werden. Für Nicht-EU-Studierende zählen zudem alle Beschäftigungen zum Tageslimit der Ausländerbehörde. Besonders bei freiberuflicher Arbeit, Remote-Jobs oder Online-Tätigkeiten benötigen Sie oft eine gesonderte Genehmigung.

Wenn Sie nach dem Studium Vollzeit arbeiten möchten, kann ein 18-monatiges Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche beantragt werden. Währenddessen gelten andere Regeln für die Arbeitszeit. Bereiten Sie sich darauf vor, damit der Übergang ins Arbeitsleben reibungslos gelingt.

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