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Der nahtlose Übergang vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung in Deutschland stellt für internationale Hochschulabsolventen einen transparenten und gut strukturierten Prozess dar. Ein legaler, direkter Wechsel bei der zuständigen Ausländerbehörde ist möglich, ohne das Bundesgebiet zu verlassen. Dieser Leitfaden erläutert detailliert die Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen sowie potenzielle Fallstricke, um einen reibungslosen Start ins Berufsleben zu gewährleisten.
Ist der Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung innerhalb Deutschlands möglich?
Ja, der Umstieg vom studentischen Aufenthaltstitel (§ 16b AufenthG) zu einer Arbeitsgenehmigung oder einem Visum zur Arbeitssuche kann unkompliziert im Inland vollzogen werden.
Die Bundesrepublik unterstützt explizit Graduierte bei diesem Schritt. Die Antragstellung muss vor Ablauf des Studentenvisums erfolgen. Die Ausländerbehörde überprüft die Erfüllung der Anforderungen des neuen Aufenthaltstitels, wie einen anerkannten Hochschulabschluss und die fachliche Relevanz des angestrebten Arbeitsplatzes.
Nach Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums empfiehlt sich die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche gemäß § 20 Absatz 3 AufenthG, um eine lückenlose Aufenthaltsgenehmigung sicherzustellen.
Ein Antrag nach Fristablauf kann schwerwiegende Konsequenzen wie Abschiebung oder Wiedereinreiseverbote nach sich ziehen. Deshalb ist es essenziell, frühzeitig den Antrag zu stellen und eine Fiktionsbescheinigung zum rechtlichen Aufenthaltserhalt zu beantragen.
Definition und Anspruchsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche ist ein befristeter Aufenthaltstitel über 18 Monate, der Hochschulabsolventen eine gezielte Jobsuche in Deutschland ermöglicht.
Antragsberechtigt sind Personen mit einem in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss. Innerhalb dieses Zeitraums darf uneingeschränkt Vollzeit gearbeitet werden, mit Ausnahme reglementierter Berufe, die besondere Zulassungen erfordern.
Im Gegensatz zur Opportunity Card setzt diese Erlaubnis einen vorherigen Studentenstatus voraus. Der Antrag ist unmittelbar nach Studienabschluss unter Vorlage des Abschlussnachweises einzureichen.
Der Titel ist eng mit der Qualifikation verbunden. Gefundene Beschäftigungen müssen in der Folge für den Erhalt einer regulären Arbeitsgenehmigung fachlich relevant sein.
Prominente Ausnahmen bilden Promotionsabsolventen, welche bevorzugt behandelt werden. Besonders profitieren Nicht-EU-Studierende an deutschen Hochschulen von diesem Verfahren.
Ist während des Wechsels vom Studentenvisum zur Arbeitserlaubnis ein Ausreisezwang gegeben?
Eine Ausreise ist nicht erforderlich, um den Wechsel des Aufenthaltstitels vorzunehmen.
Der Antrag ist bei der lokalen Ausländerbehörde zu stellen. Eine Umwandlung von Touristenvisa ist nicht möglich, jedoch von Studentenvisa.
Überschreitet die Bearbeitung die Gültigkeit des Studentenaufenthaltstitels, sichert die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung den weiterhin legalen Aufenthalt und häufig auch die Arbeitsaufnahme.
Lediglich bei einer Ablehnung kann eine Ausreise notwendig werden. Daraus folgt die Empfehlung, den Antrag mindestens zwei bis drei Monate vor Ablauf einzureichen.
Im Vergleich hierzu können auch Inhaber von Familienvisa unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund einer Berufstätigkeit den Aufenthaltstitel wechseln.
Bearbeitungsdauer beim Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung
Die Genehmigungszeiten variieren je nach Behörde, Komplexität des Einzelfalls und Wohnort zwischen 4 und 12 Wochen.
Visaanträge für Jobsuchende werden typischerweise innerhalb von 4 bis 6 Wochen bearbeitet. Für die EU-Blaukarte können zeitintensive Gehaltsprüfungen zu einer Bearbeitungsdauer von 8 bis 12 Wochen führen.
In Metropolen wie Berlin oder München kommt es durch hohe Antragszahlen zu längeren Wartezeiten im Vergleich zu kleineren Kommunen.
Die Nachverfolgung des Verfahrens ist häufig über digitale Portale möglich. Fehlende Dokumente gelten als Hauptursache für Verzögerungen. Für Berlin bietet die Behörde eine Hotline unter +49 30 90269-0 zur Beschleunigung an.
Eine strategisch günstige Antragszeit ist außerhalb der Hauptsaison, beispielsweise im Januar, statt im September.
Darf man während des Antragsprozesses arbeiten?
Die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Beschäftigung während der Antragsprüfung.
Bis zur endgültigen Entscheidung gelten für Absolventen unter dem Studentenstatus weiterhin 20 Stunden Teilzeitregelungen. Mit dem Jobsuchervisum ist dagegen uneingeschränkte Vollzeitarbeit möglich.
Mit einer gültigen Arbeitserlaubnis darf der vertraglich vereinbarte Job unmittelbar angetreten werden.
Freiberufliche Tätigkeiten bedürfen einer separaten Genehmigung. Ein Überschreiten der erlaubten Arbeitszeit kann zum Widerruf des Aufenthaltstitels führen.
Ein Beispiel: Ein Informatikabsolvent erhält während des Antrags eine Vollzeitanstellung und beginnt die Arbeit unmittelbar nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung.
Notwendige Unterlagen für den Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung
Folgende Dokumente sind zwingend für den Antrag bei der Ausländerbehörde bereitzustellen:
Ein gültiger Reisepass, der elektronische Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt, ein biometrisches Passfoto, ausgefüllte Antragsformulare, die Meldebestätigung, Nachweise zur Krankenversicherung sowie der Nachweis über finanzielle Mittel.
Für das Jobsuchervisum sind zusätzlich notwendig: das Abschlusszeugnis, ein tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache, ein detaillierter Plan zur Jobsuche sowie ein Sperrkonto oder ein Nachweis über monatliche finanzielle Mittel von mindestens 1.027 Euro für den Zeitraum von 18 Monaten.
Für die Arbeitsgenehmigung beziehungsweise die EU-Blaukarte ist zudem ein unterschriebener Arbeitsvertrag sowie ein Gehaltsnachweis vorzulegen (ab 48.300 Euro jährlich im Jahr 2025).
Alle ausländischen Unterlagen müssen amtlich beglaubigt und übersetzt eingereicht werden. Die Terminanmeldung erfolgt online über die Website von Make it in Germany.
Die Gebühren bewegen sich zwischen 75 und 100 Euro. Fehlerhafte oder unvollständige Dokumente führen häufig zu Ablehnungen.
Muss die Tätigkeit für die Arbeitsgenehmigung zum Studienabschluss passen?
Grundsätzlich ist bei Erstausstellungsverfahren die Beschäftigung fachlich mit dem Hochschulabschluss verbunden.
Die Ausländerbehörde prüft die Übereinstimmung zwischen Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit. Im Jobsuchervisum sind Vollzeitbeschäftigungen ohne fachliche Bindung erlaubt, jedoch ist für die spätere Änderungsbewilligung zwingend eine adäquate Zuordnung erforderlich.
Die EU-Blaukarte setzt zudem einen berufspräzisen Einsatz sowie die Einhaltung der Gehaltsmindestsumme voraus.
Beispielsweise darf ein Informatiker dauerhaft programmieren, nicht jedoch unbefristet in einem fachfremden Einzelhandelsjob tätig sein. Für reglementierte Berufe wie Medizin sind spezielle Berufszulassungen notwendig.
Seit 2023 wurden die Anforderungen für Jobsuchende hinsichtlich der fachlichen Flexibilität gelockert.
Mindestgehalt bei Arbeitsgenehmigungen nach dem Studium
Die Höhe des Mindestgehalts ist abhängig vom jeweiligen Titel; die EU-Blaukarte verlangt beispielsweise ein Jahresgehalt von 48.300 Euro (Stand: 2025).
Das Facharbeiter-Visum (§ 18b) orientiert sich oftmals an Tarifvereinbarungen und liegt für Hochschulabsolventen gewöhnlich oberhalb von 40.000 Euro.
Es existiert keine einheitliche Mindestgrenze für alle Tätigkeiten, eine gesicherte finanzielle Eigenversorgung ist dennoch erforderlich. Für sogenannte Mangelberufe gelten erleichterte Gehaltsanforderungen.
Aktualisierte Informationen finden Sie auf der BAMF-Webseite zur EU-Blaukarte.
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist mit der EU-Blaukarte üblicherweise nach 33 Monaten möglich.
Wie verhält es sich, wenn das Studentenvisum während des Antrags erlischt?
Erläuft Ihr Studentenvisum während des Verfahrens zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung, verlängert die Fiktionsbescheinigung den rechtlichen Aufenthalt vorläufig.
Eine fristgerechte Antragstellung vor Ablauf des Visums ist zwingend nötig, um diesen automatischen Schutz zu erhalten. Die Fiktionsbescheinigung erlaubt den Aufenthalt und in den meisten Fällen auch die Aufnahme einer Beschäftigung.
Ohne eine solche Verlängerung verlieren Sie Ihren legalen Status, was Bußgelder, Wiedereinreiseverbote oder sogar Abschiebungen nach sich ziehen kann.
Wird Ihr Antrag nach Ablauf des Visums abgelehnt, sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen oder das Land freiwillig verlassen und den Antrag aus Ihrem Heimatland erneut stellen.
Empfehlenswert ist, stets Kopien aller wichtigen Dokumente mit sich zu führen und den Fiktionsbescheid jederzeit verfügbar zu haben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum erfolgreichen Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung
Für einen problemlosen Ablauf empfehlen sich folgende Schritte:
1. Abschluss erfolgreich erlangen und Urkunde erhalten. 2. Alle erforderlichen Dokumente sammeln. 3. Online-Termin bei der Ausländerbehörde reservieren. 4. Antrag vor Ablauf des Studentenvisums einreichen. 5. Ausstellung der Fiktionsbescheinigung abwarten. 6. Jobsuche aufnehmen oder Tätigkeit beginnen. 7. Nach Jobbeginn den Aufenthaltstitel in eine reguläre Arbeitsgenehmigung umwandeln lassen.
Empfohlene Vorlaufzeit für den Antrag sind 8 bis 12 Wochen. Das gesamte Verfahren kann zwischen 2 und 6 Monaten in Anspruch nehmen.
Ein häufiger Fehler besteht im Nichtnachweis einer Krankenversicherung. Hierfür steht der [INTERNAL: Gesundheitsversicherungsleitfaden Deutschland] zur Verfügung.
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis ist nach 33 Monaten mit EU-Blaukarte oder 5 Jahren regulärem Aufenthalt möglich.
Nützliche Ressourcen: Visa-Portal des Auswärtigen Amts, [INTERNAL: EU-Blaukarte Leitfaden].





