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Der Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung in Deutschland ist für internationale Absolventen gut organisiert. Du kannst direkt bei der Ausländerbehörde vor Ort wechseln, ohne das Land zu verlassen. Dieser Leitfaden beschreibt Voraussetzungen, Fristen, Dokumente und häufige Fehler, damit du legal bleibst und mit deiner Karriere startest.
Kann man in Deutschland vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung wechseln?
Ja, du kannst deinen Aufenthaltstitel vom Studentenvisum (§ 16b AufenthG) in eine Arbeitserlaubnis oder ein Jobsuchervisum ändern lassen, solange du dich in Deutschland befindest.
Deutschland fördert diesen Wechsel für Hochschulabsolventen. Du musst deinen Antrag vor Ablauf deines aktuellen Visums stellen. Die Ausländerbehörde prüft, ob du die Bedingungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllst, zum Beispiel einen anerkannten Abschluss und berufliche Relevanz.
Beispielsweise kannst du nach deinem Bachelor- oder Masterabschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche (§ 20(3) AufenthG) beantragen. Dadurch entstehen keine Lücken in deinem legalen Aufenthalt.
Warte nicht bis zum Verfall deines Visums. Späte Anträge können zu Abschiebung oder Wiedereinreiseverbot führen. Reiche den Antrag rechtzeitig ein, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, die deinen Aufenthalt vorläufig verlängert.
Was ist die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche und wer kann sie bekommen?
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche erlaubt Absolventen eine 18-monatige Suche nach einem Job.
Voraussetzung ist ein anerkannter Abschluss in Deutschland. Während der Suche darfst du jeder Vollzeitbeschäftigung nachgehen, außer in reglementierten Berufen.
Im Unterschied zur Opportunity Card muss vorher ein Studentenstatus bestanden haben. Der Antrag erfolgt direkt nach dem Studienabschluss mit Nachweis deiner Qualifikation.
Der Aufenthaltstitel ist an deinen Abschluss gebunden. Gefundene Jobs müssen letztlich zum Studium passen, wenn du eine reguläre Arbeitserlaubnis beantragen möchtest.
Prominente Ausnahme: Promotionsabsolventen haben Vorrang. Besonders Nicht-EU-Studenten profitieren hiervon.
Muss man Deutschland während des Wechsels vom Studentenvisum zur Arbeitserlaubnis verlassen?
Nein, das Verlassen Deutschlands ist nicht erforderlich.
Der Antrag wird direkt bei der Ausländerbehörde gestellt. Touristenvisa können nicht gewechselt werden, Studentenvisa aber sehr wohl.
Läuft dein Studentenvisum während der Bearbeitung ab, erhalten du oft eine Fiktionsbescheinigung, die deinen Aufenthalt und meist auch das Arbeiten legal hält.
Falls der Antrag abgelehnt wird, kann eine Ausreise nötig sein. Deshalb immer zwei bis drei Monate vor Ablauf den Antrag stellen.
Vergleich: Auch bei Familienvisa ist ein Wechsel möglich, sofern die Jobanforderungen erfüllt sind.
Wie lange dauert die Genehmigung vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung?
Die Bearbeitungszeit für den Wechsel liegt je nach Wohnort und Fall zwischen 4 und 12 Wochen.
Jobsuchervisa werden meist schneller bearbeitet (4-6 Wochen), während die EU-Blaukarte aufgrund von Gehaltsprüfungen 8 bis 12 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Großstädte wie Berlin oder München haben oft längere Wartezeiten als kleinere Gemeinden.
Du kannst den Status über das Online-Portal verfolgen. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Unterlagen. Bei Berliner Fällen hilft ein Anruf unter +49 30 90269-0.
Tipp: Beantrage deinen Aufenthaltstitel in ruhigeren Monaten, etwa Januar, nicht im September.
Kann man während des Antrags vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung arbeiten?
Ja, mit einer ausgestellten Fiktionsbescheinigung, die eine Arbeitserlaubnis enthält, kannst du arbeiten.
Nach dem Abschluss darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, bis die endgültige Erlaubnis da ist. Mit dem Jobsuchervisum ist Vollzeitarbeit erlaubt.
Mit gültiger Arbeitsgenehmigung kannst du den Arbeitsvertrag sofort antreten.
Achtung: Freiberufliche Tätigkeit verlangt eine gesonderte Genehmigung. Mehrarbeit kann zur Widerrufung der Erlaubnis führen.
Beispiel: Ein Informatikabsolvent fängt sofort mit der Vollzeitarbeit an, sobald der Fiktionsbescheinigung vorliegt.
Wichtige Dokumente für den Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitserlaubnis
Für den Antrag beim Ausländeramt brauchst du diese Unterlagen:
Gültiger Reisepass, elektronische Aufenthaltstitelkarte mit Zusatzblatt, biometrisches Passfoto, Antragsformular, Meldebestätigung, Nachweis über Krankenversicherung und finanzielle Mittel.
Für das Jobsuchervisum: Hochschulabschlusszeugnis, deutscher Lebenslauf, Plan zur Jobsuche und ein Sperrkonto oder Nachweis über 1027 Euro monatlich für 18 Monate.
Für Arbeitsgenehmigung oder EU-Blaukarte: Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise (ab 48.300 Euro jährlich für 2025).
Alle fremdsprachigen Dokumente benötigen beglaubigte Übersetzungen. Termine buchst du über Make it in Germany.
Die Gebühr liegt zwischen 75 und 100 Euro. Fehler wie fehlende Übersetzungen führen oft zu Ablehnungen.
Muss der Job zur Qualifikation passen für die Arbeitsgenehmigung?
Ja, die Arbeitsstelle muss mit deinem Abschluss in Zusammenhang stehen.
Die Ausländerbehörde prüft, ob die Qualifikation zum Job passt. Beim Jobsuchervisum sind Vollzeitstellen ohne Bindung erlaubt, jedoch ist für die Umwandlung eine Berufsanpassung nötig.
Die EU-Blaukarte setzt einen tätigkeitsspezifischen Job und die Erfüllung der Gehaltsgrenze voraus.
Beispiel: Ein Informatiker darf programmieren, aber nicht dauerhaft in einem nicht verwandten Einzelhandelsjob arbeiten.
Die Regeln sind seit 2023 durch mehr Flexibilität bei Jobsuchern gelockert worden.
Mindestgehalt für Arbeitsgenehmigungen nach dem Studium
Die Arbeitserlaubnis verlangt meist bestimmte Mindestgehälter, die EU-Blaukarte 48.300 Euro pro Jahr (Stand 2025).
Das Facharbeiter-Visum (§18b) orientiert sich oft an Tarifverträgen und liegt für Absolventen meist über 40.000 Euro.
Für diverse Jobs gibt es keine feste Untergrenze, jedoch muss die Eigenversorgung gewährleistet sein. In Mangelberufen sind die Voraussetzungen niedriger.
Aktuelle Informationen findest du auf der BAMF-Seite zur EU-Blaukarte.
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis gelingt mit der Blaukarte meist nach 33 Monaten.
Was passiert, wenn dein Studentenvisum während des Antrags abläuft?
Wenn dein Studentenvisum während des Antrags auf Arbeitsgenehmigung abläuft, verlängert eine Fiktionsbescheinigung deinen rechtlichen Aufenthalt.
Du musst den Antrag vor Ablauf stellen, um automatisch geschützt zu sein. Die Bescheinigung erlaubt Aufenthalt und oft auch Arbeit.
Ohne diese Verlängerung bist du illegal im Land. Überziehungen können mit Bußgeldern, Einreiseverboten oder Abschiebungen bestraft werden.
Falls der Antrag nach Ablauf abgelehnt wird, hast du einen Monat Zeit für Widerspruch oder musst freiwillig ausreisen und den Antrag von deinem Heimatland aus neu stellen.
Es ist ratsam, immer Kopien der Dokumente und den Fiktionsbescheid bei sich zu tragen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erfolgreicher Wechsel vom Studentenvisum zur Arbeitsgenehmigung
Folge dieser Reihenfolge für einen reibungslosen Prozess:
1. Abschluss erlangen und Zeugnis erhalten. 2. Unterlagen sammeln. 3. Termin bei der Ausländerbehörde online buchen. 4. Antrag vor Ablauf einreichen. 5. Fiktionsbescheinigung erhalten. 6. Job suchen oder anfangen. 7. Arbeitsgenehmigung nach Jobbeginn umwandeln.
Plane 8 bis 12 Wochen Vorlauf ein. Die gesamte Bearbeitung kann 2 bis 6 Monate dauern.
Ein häufiger Fehler ist fehlender Krankenversicherungsschutz. Nutze den [INTERNAL: Guide zur deutschen Krankenversicherung].
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis erfolgt nach 33 Monaten mit der Blaukarte oder 5 Jahren normalem Aufenthalt.
Weitere Ressourcen: Visa-Portal des Auswärtigen Amts, [INTERNAL: EU-Blaukarte Guide].





