Das Nachholen eines Ehepartners oder Partners aus einem Nicht-EU-Land ist für viele Expats ein wichtiger Schritt bei der Einwanderung. Dieser Leitfaden erklärt, wie Familienzusammenführung funktioniert, welche Regeln für den Ehegattennachzug gelten und was Sie vorbereiten müssen, um Ihren Partner legal und reibungslos nach Deutschland zu bringen.
Familienzusammenführung und Ehegattennachzug verstehen
Familienzusammenführung ist das rechtliche Verfahren, mit dem nahe Angehörige zu einem Familienmitglied mit Aufenthaltsstatus in Deutschland ziehen dürfen. Dazu gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und teilweise auch Eltern. Das Nachholen des Ehemanns, der Ehefrau oder des eingetragenen Partners nennt man Ehegattennachzug.
Ein Ehegattennachzug erfordert bei Nicht-EU-Bürgern meistens ein nationales Langzeitvisum (Kategorie D), das von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland ausgestellt wird. Nach Einreise stellt der Partner vor Ort einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wegen Familienzusammenführung beim zuständigen Ausländeramt. Die Genehmigung hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus, der Echtheit der Beziehung, ausreichendem Wohnraum und gesicherter Lebensgrundlage ab, außerdem von Sprachkenntnissen bei vielen Partnern.
Die Bedingungen variieren je nachdem, ob Sie deutscher Staatsangehöriger, EU-Bürger oder ein Nicht-EU-Fachkraft mit Blue Card oder Aufenthaltstitel sind. Deshalb sollten Sie zuerst Ihren eigenen Status klären und dann die für Sie geltenden Regeln genau beachten.
Wer kann für Ehegatten- oder Partnerzuwanderung nach Deutschland in Frage kommen?
Eine Zuwanderung als Ehepartner oder Partner wird nur für klar definierte Beziehungsarten gewährt. Hauptsächlich sind das verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften, inklusive gleichgeschlechtlicher Partner, sofern eine rechtliche Anerkennung besteht. Deutsche Gesetze behandeln eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Familiennachzug ähnlich wie Ehen.
Nicht verheiratete Paare haben nur in engen Ausnahmen Chancen, meist über EU-Freizügigkeitsregelungen oder in Härtefällen. Diese Situationen sind schwer nachzuweisen und kein allgemeines Recht. Daher ist meist eine legale Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit amtlichen Nachweisen der sicherste Weg.
Die Beziehung muss echt sein und darf nicht nur zum Zweck eines Aufenthaltstitels geschlossen werden. Botschaften und Ausländerämter können zusätzliche Beweise wie Fotos, Nachrichten oder gemeinsame Mietverträge verlangen, wenn sie eine Scheinehe vermuten. Beide Partner müssen in der Regel zusammen in Deutschland wohnen wollen.
Sind Ehe oder registrierte Partnerschaft Pflicht? Wie sind die Altersgrenzen?
Für den klassischen Ehegattennachzug verlangt das deutsche Recht eine rechtsgültige Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Diese muss im Herkunftsland gültig sein und von Deutschland anerkannt werden. Nur religiös geschlossene Ehen ohne staatliche Registrierung erfüllen meist nicht die Voraussetzungen.
Es gibt zudem eine Mindestaltergrenze: Beide Ehepartner müssen bei Drittstaatsangehörigen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Regel schützt vor Zwangsheiraten und gewährleistet selbstbestimmte Entscheidungen.
Verlobte Paare können den Familiennachzug normalerweise nicht direkt nutzen. Sie benötigen zunächst ein anderes Visum und müssen ggf. später in Deutschland heiraten. Das Verfahren ist oft aufwendig, daher ist es meist einfacher, zuerst zu heiraten und anschließend Ehegattennachzug zu beantragen.
Deutschkenntnisse (A1): Wann sind sie nötig, wann nicht?
Eine häufige Frage betrifft die Deutschkenntnisse. Viele Partner müssen einfache Deutschkenntnisse auf A1-Niveau vorweisen, häufig durch ein Zertifikat von anerkannten Instituten wie dem Goethe-Institut.
Nach offiziellen Vorgaben müssen Ehepartner in der Regel einfache alltägliche Kommunikation auf Deutsch beherrschen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen, etwa bei Ehegatten von EU Blue Card-Inhabern, bestimmten hochqualifizierten Fachkräften oder in manchen Fällen bei deutschen Staatsbürgern oder Flüchtlingen mit Schutzstatus. Auch bei dauerhaften Gesundheitsproblemen kann eine Befreiung möglich sein.
In einigen Fällen – zum Beispiel bei Fachkräften – ist es erlaubt, dass der Partner Deutsch erst nach der Einreise lernt. Informieren Sie sich stets bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und dem BAMF über die genauen Bestimmungen. Sollte ein Befreiungsfall vorliegen, sollten Sie dies im Antrag ausdrücklich darlegen und Nachweise beifügen.
Einkommen, Unterkunft und Krankenversicherung: Was ist nachzuweisen?
Ein wichtiger Teil des Ehegattennachzugs ist der Nachweis, dass Sie Ihre Familie ohne Sozialhilfe in Deutschland versorgen können. Meist muss der Antragsteller eine gesicherte Lebensgrundlage nachweisen können, also ein Einkommen, das Miete, Lebenshaltung und Krankenversicherung deckt.
Bei Angestellten werden üblicherweise Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate verlangt. Selbstständige legen Steuerbescheide, Prüfberichte und Gewerbeanmeldungen vor. Genaue Einkommensgrenzen sind bundesweit nicht festgelegt, sollten aber die üblichen Lebenshaltungskosten decken.
Ebenso müssen Sie ausreichenden Wohnraum nachweisen, oft durch Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters. Die Krankenversicherung ist Pflicht: Ist der Sponsor gesetzlich versichert, kann der Partner häufig mitversichert sein. Bei privaten Versicherungen müssen geeignete Policen für den Partner vorgelegt werden, was die Kosten erhöhen kann.
Schritt für Schritt: So läuft das Ehegattennachzugsverfahren ab
Das Verfahren beginnt meist im Ausland: Der nicht-EU Ehepartner beantragt das Familiennachzugsvisum bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat. Viele Dienste arbeiten inzwischen mit Online-Systemen für Terminanmeldung und Antragstellung.
Typische Unterlagen sind: Antragsformular, gültiger Reisepass, biometrische Fotos, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Nachweis der Beziehung und Ihres Aufenthaltsstatus. Außerdem Einkommensnachweise, Wohnraum, Krankenversicherung und ggf. das Deutschzertifikat. Die Gebühren entsprechen meist den üblichen Langzeitvisumkosten.
Die Botschaft stimmt sich häufig mit der örtlichen Ausländerbehörde ab, die zusätzliche Nachweise etwa zum Einkommen oder Mietvertrag anfordern kann. Nach Zustimmung wird das Visum für mehrere Monate mit Ein- oder Mehrfacheinreise ausgestellt. Nach der Einreise meldet sich der Partner beim Einwohnermeldeamt an und beantragt beim Ausländeramt die Aufenthaltserlaubnis wegen Familienzusammenführung.
Wie lange dauert die Genehmigung? Zeitliche Abläufe
Die Bearbeitungszeiten beim Ehegattennachzug variieren stark je nach Land und Botschaft. In der Praxis warten viele Antragsteller mehrere Wochen bis Monate von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Die Koordination mit der Ausländerbehörde verlängert die Fristen oft weiter.
Klare und vollständige Anträge mit eindeutigen Nachweisen zu Einkommen, Wohnraum und Sprache werden schneller bearbeitet. Komplexe Fälle, wie unerkannte Ehen, fehlende Dokumente oder Sicherheitsprüfungen, führen hingegen oft zu Verzögerungen. Manche berichten von Wartezeiten bis zu sechs Monaten bei hoher Nachfrage.
Der Aufenthaltstitel für Familienzwecke wird nach Ankunft meist für die Dauer des Aufenthalts des Sponsors oder bis zu ein bis drei Jahren erteilt. Es ist wichtig, frühzeitig Termine bei der Ausländerbehörde zu reservieren, da die Wartezeiten lang sein können. Planen Sie daher genügend Zeit für das Nachzugsverfahren ein.
Arbeitsrecht: Darf der Ehepartner sofort arbeiten?
Viele fragen, ob der Partner unmittelbar nach Ankunft arbeiten darf. Für die meisten Aufenthaltstitel im Familiennachzug ist der Zugang zum Arbeitsmarkt weitgehend erlaubt, sobald der Aufenthaltstitel vorliegt.
Je nach Visumsformulierung kann die Arbeitserlaubnis bereits bei Visumerteilung bestehen, oder erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde. Letzteres kann einige Wochen dauern. Lesen Sie daher die Hinweise auf dem Visum und Aufenthaltstitel genau.
Ehegatten von EU Blue Card Inhabern und viele Fachkräfte erhalten meist uneingeschränkten Arbeitsmarkt-Zugang, inklusive Selbständigkeit. Diese Regelung ist ein großer Vorteil für Paare mit beiden beruflich aktiv.
Häufige Fehler und besondere Fälle bei Ehegattennachzug
Anträge für Ehegattennachzug scheitern oft wegen vermeidbarer Fehler. Ein häufiger Fehler ist das Einreichen unvollständiger oder widersprüchlicher Unterlagen, etwa fehlenden Passseiten oder unklaren Heiratsurkunden, was Ablehnung oder Verzögerungen nach sich zieht. Folgen Sie unbedingt der Checkliste Ihrer Botschaft und prüfen Sie Übersetzungen und Beglaubigungen sorgfältig.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass religiöse Ehen ohne zivile Registrierung anerkannt werden. Das ist in Deutschland meist nicht der Fall, daher fordern die Behörden eine standesamtliche Heiratsurkunde oder lehnen ab. Paare mit hohem Altersunterschied, kurzer Beziehungsdauer oder keiner gemeinsamen Sprache werden oft intensiver geprüft.
Besondere Einzelfälle sind etwa Antragsteller mit Studenten- oder Arbeitssuchend-Visa. Studenten können zwar in der Regel ihre Ehepartner holen, müssen aber ausreichendes Einkommen und Krankenversicherung nachweisen, was bei begrenztem Budget schwierig sein kann. Für Flüchtlinge oder deutsche Staatsbürger gelten oft andere, manchmal günstigere Regeln. Diese Gruppen sollten sich besonders gut informieren.
Wo findet man offizielle Informationen und wann sollte man Hilfe suchen?
Da sich die Regeln zum Ehegattennachzug ändern können, ist es ratsam, aktuelle Informationen immer bei offiziellen Stellen einzuholen. Wichtige Anlaufstellen sind das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Familiennachzug, der Bundesbeauftragte für Integration für Sprach- und Ausnahmeregelungen sowie das Auswärtige Amt für Visaverfahren und Botschaftskontakte. Diese Seiten bieten verlässliche Informationen, Antragsformulare und FAQs.
Auch die Websites der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen informieren über länderspezifische Verfahren und Terminbuchung. Nach Ankunft ist Ihre lokale Ausländerbehörde der wichtigste Ansprechpartner für Aufenthaltstitel. Bei komplexen Fällen, wie ungewöhnlichen Partnerschaften, zurückgewiesenen Visaanträgen oder unklarem Einkommen, lohnt sich die Fachberatung durch einen spezialisierten Anwalt oder Migrationsberater vor Antragstellung.
Berücksichtigen Sie auch weitere Einwanderungsschritte wie Daueraufenthalt, Einbürgerung oder EU Blue Card, um Ihre langfristigen Pläne mit dem Status Ihres Partners optimal abzustimmen.





