Viele Menschen wollen ihren Ehepartner oder Partner aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland holen. Dieser Leitfaden erklärt, wie das Familienzusammenführen geht und was man dafür braucht.
Was ist Familienzusammenführung und Ehegattennachzug?
Familienzusammenführung heißt, dass enge Familienmitglieder nach Deutschland kommen dürfen. Das sind Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und manchmal Eltern. Wenn ein Ehepartner nach Deutschland zieht, heißt das Ehegattennachzug.
Man braucht meist ein langes Visum (Kategorie D) für die Familienzusammenführung. Damit kommt der Partner nach Deutschland und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt Bedingungen: Wohnraum, Geld, Beziehung und oft Deutschkenntnisse.
Die Regeln sind anders, wenn Sie Deutscher sind oder in Deutschland arbeiten. Deshalb muss man seine Lage zuerst prüfen und richtig vorbereiten.
Wer darf als Ehepartner/Partner nach Deutschland kommen?
Nur manche Partnerschaften dürfen nach Deutschland kommen. Das sind meist verheiratete Paare oder eingetragene Partner, auch gleichgeschlechtliche. Das deutsche Recht behandelt eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften wie Ehen.
Nicht verheiratete Partner dürfen nur in wenigen Fällen kommen. Das ist schwer zu beweisen. Meist ist heiraten die beste Lösung.
Die Partnerschaft muss echt sein. Botschaften oder Behörden fragen oft nach Fotos oder Briefen, um sicher zu sein. Beide Partner wollen zusammen in Deutschland leben.
Muss man verheiratet sein? Gibt es Altersregeln?
Für Ehegattennachzug muss man verheiratet oder eingetragene Partner sein. Die Ehe oder Partnerschaft muss im Land gültig sein und Deutschland muss sie anerkennen. Nur religiöse Hochzeiten ohne Standesamt gelten meist nicht.
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, um als Partner kommen zu dürfen. Das schützt vor Zwangsheirat.
Verlobte Paare können meistens nicht mit Familiennachzug kommen. Sie müssen erst ein Visum für einen anderen Zweck bekommen und dann heiraten, was kompliziert ist.
Sprachanforderung Deutsch (A1): Wann braucht man sie?
Oft müssen Ehepartner einfache Deutschkenntnisse vorzeigen. Man braucht in der Regel ein Zertifikat auf Niveau A1, etwa vom Goethe-Institut.
Diese Regel gilt meist, aber nicht immer. Man braucht kein Deutsch, wenn man zu bestimmten Fachkräften oder deutschen Staatsbürgern zieht. Es gibt auch Ausnahmen bei Krankheit.
Manchmal lernt der Partner Deutsch erst nach der Ankunft. Man sollte immer bei der Botschaft oder dem BAMF nachfragen. Wer Ausnahmen braucht, soll sie im Antrag genau erklären.
Einkommen, Wohnung und Krankenversicherung: Was muss man zeigen?
Man muss sicher sein, dass man die Familie finanzieren kann. Man braucht ein Einkommen, das Miete und Kosten deckt, und eine Krankenversicherung.
Für Angestellte braucht man Arbeitsvertrag, Lohnzettel und Bestätigung vom Arbeitgeber. Selbständige zeigen Steuerbescheid und Firmendokumente.
Man braucht auch Wohnraum mit Mietvertrag und Bestätigung vom Vermieter. Krankenversicherung ist Pflicht. Oft ist Familienversicherung möglich, sonst private Versicherung.
Wie läuft das Einreiseverfahren ab?
Der Partner beantragt das Visum zur Familienzusammenführung in seiner Heimat. Viele Botschaften arbeiten mit Online-Terminen.
Benötigte Papiere sind unter anderem: Visumantrag, Pass, Fotos, Heiratsurkunde, Nachweis der Beziehung und Status in Deutschland. Ebenfalls Einkommensnachweise, Wohnung, Krankenversicherung und manchmal Deutschzertifikat. Gebühren müssen bezahlt werden.
Die Botschaft spricht oft mit der Ausländerbehörde in Deutschland. Nach Zustimmung wird das Visum ausgestellt. Nach Ankunft meldet sich der Partner an und beantragt die Aufenthaltserlaubnis hier.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Zeit für den Antrag ist unterschiedlich. Manche warten Wochen, andere Monate. Die Botschaft arbeitet mit der Ausländerbehörde zusammen, das braucht Zeit.
Klare und vollständige Anträge sind schneller. Probleme wie unklare Heiratsurkunde oder fehlende Papiere verzögern den Prozess.
Nach Ankunft bekommt man die Aufenthaltserlaubnis meist für ein bis drei Jahre. Man soll früh Termine bei der Ausländerbehörde buchen.
Darf der Ehepartner direkt arbeiten?
Viele fragen, ob der Partner sofort arbeiten darf. Meist erlaubt das Gesetz Arbeit, wenn der Aufenthaltstitel da ist.
Manche Visa erlauben Arbeit schon vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, andere erst danach. Man soll den Visumsaufkleber genau lesen.
Ehegatten von EU Blue Card Besitzern oder Facharbeitern dürfen meist ohne Einschränkungen arbeiten. Das ist ein großer Vorteil.
Typische Fehler und schwierige Fälle
Fehler beim Antrag sind oft fehlende oder falsche Dokumente. Das führt zu Ablehnung oder Verzögerung. Man soll alle Papiere genau prüfen.
Nur standesamtliche Ehen zählen. Religiöse ohne Eintragung werden oft abgelehnt. Große Altersunterschiede oder kurze Partnerschaften werden genau geprüft.
Manche Fälle sind kompliziert, z.B. Studenten mit kleinem Einkommen. Flüchtlinge oder Deutsche haben manchmal andere Regeln. Man soll sich gut informieren.
Wo findet man Infos und wann braucht man Hilfe?
Regeln ändern sich oft. Offizielle Infos gibt es beim BAMF, Auswärtigen Amt und Integrationsbeauftragten.
Man kann auf den Webseiten der deutschen Botschaft nachschauen. Nach der Ankunft ist die Ausländerbehörde der Ansprechpartner. Für komplizierte Fragen sollte man einen Fachanwalt oder Beratungsstelle aufsuchen.
Informieren Sie sich auch über andere Visa und langfristige Pläne, zum Beispiel Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft. So kann man richtig planen.





