Photo by Markus Spiske on Unsplash
Die Gesetzliche Rentenversicherung bildet das Grundgerüst des öffentlichen Rentensystems in Deutschland. Diese Pflichtversicherung sichert die Altersvorsorge für Arbeitnehmer und ausgewählte Selbstständige. Viele Expats fragen sich, wie ihre Beiträge in diesem Umlageverfahren ihre zukünftigen Rentenansprüche aufbauen.
Wie funktioniert die Gesetzliche Rentenversicherung genau?
Das System basiert auf dem Umlageverfahren: Die aktuellen Arbeitnehmer finanzieren die heutigen Rentner. Künftige Generationen übernehmen später die Finanzierung. Dieser sogenannte Generationenvertrag sorgt für einen solidarischen Ausgleich zwischen den Altersgruppen.
Die Beiträge werden automatisch über die Gehaltsabrechnung abgezogen. Der Beitragssatz liegt bei 18,6 % vom Bruttogehalt, davon zahlt der Arbeitnehmer 9,3 % und der Arbeitgeber ebenfalls 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei ungefähr 7.300 Euro monatlich in Westdeutschland und 7.450 Euro im Osten.
Für Expats bedeutet das, dass sie auch bei kurzen Arbeitsverhältnissen kontinuierlich Rentenansprüche erwerben. Allerdings können Zeiten im Ausland Beitragslücken verursachen, die die Punkteanzahl mindern. Es empfiehlt sich, den aktuellen Status bei der Deutschen Rentenversicherung zu überprüfen.
Wie hoch sind die monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei 4.000 Euro monatlichem Brutto sind das 372 Euro Arbeitnehmeranteil, die der Arbeitgeber ebenfalls zahlt. Selbstständige können die volle Summe von 18,6 % freiwillig entrichten.
Für das Jahr 2025 gelten Mindestbeiträge ab 520 Euro monatlich. Verdient man mehr als die Grenze, wird kein weiterer Beitrag fällig. Minijobber, die meist bis 538 Euro verdienen, entrichten reduzierte Beiträge.
Die Abzüge sind auf der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich. Fehler, etwa falsche Einstufungen, können zu verlorenen Rentenpunkten führen. Bei Unstimmigkeiten sollte man unverzüglich die Personalabteilung kontaktieren.
Was sind Rentenpunkte und wie bestimmen sie die Höhe der Rente?
Rentenpunkte sind das Maß für Ihre Einzahlungen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Wer genau das Durchschnittsgehalt verdient, erhält für das Jahr einen Punkt. Höhere Einkommen können bis zu 2 Punkte jährlich erwerben.
Man berechnet die Punkte durch das Verhältnis: (Ihr Jahresbrutto / Durchschnittsbrutto) × 1 Punkt. Bei 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ergeben sich 45 Punkte. Die Rentenformel lautet: Rente = Punkte × 40,79 Euro (Rentenwert 2025) × 1 (Zugangsberechtigungsfaktor).
Expats profitieren von Kindererziehungszeiten mit 3 Punkten pro Kind, das nach 1992 geboren wurde. Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Ausbildung können teilweise angerechnet werden. Das System belohnt eine langfristige Teilnahme.
Wann können Sie in Deutschland in Rente gehen und Ihre Rente beantragen?
Das reguläre Rentenalter steigt bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre. Wer 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 abschlagsfrei in Rente gehen. Früher mit 63 ist nur möglich, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen, allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat Frühverrentung.
Sie sollten den Rentenantrag spätestens drei Monate vor dem Geburtstag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, sonst entstehen Zahlungslücken. Expats, die im Ausland arbeiten, können die Rente ab 67 beziehen, unabhängig vom Wohnsitz.
Teilrente ermöglicht es, ab 63 zwischen 50 und 100 % der Rente mit Zustimmung des Arbeitgebers zu beziehen. Das erleichtert einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Wie wird Ihre Rente innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung berechnet?
Die Rente berechnet sich so: Rentenpunkte × aktueller Rentenwert (40,79 Euro 2025) × Zugangsfaktor (1,0 bei regulärem Rentenalter). Zusätzlich können Rentenarten mit Zuschlägen berücksichtigt werden, z.B. 55-60 % für Witwenrenten.
Ein Beispiel: 40 Punkte bei Rentenbeginn mit 67 Jahren ergeben eine Bruttorente von 1.631,60 Euro monatlich. Nach Steuern und Krankenkassenbeiträgen bleiben etwa 70-80 % davon netto. Die Rente wird jährlich anhand der Lohnentwicklung angepasst.
Für Expats wird die Rente anteilig nur für deutsche Beiträge gewährt. Ausländische Renten können über EU-Koordinationsregeln angerechnet werden.
Kann man die Rente mitnehmen, wenn man Deutschland verlässt? Exportregeln für Expats
Ja, die Rentenzahlungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung sind weltweit übertragbar. Sie werden monatlich auf ein Bankkonto Ihrer Wahl überwiesen und können in manchen Fällen an die Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Bitte informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung über Adressänderungen unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Bürger aus EU- oder EWR-Staaten haben keine Schwierigkeiten; andere müssen möglicherweise jährlich eine Lebensbescheinigung vorlegen. Ohne Meldung kann die Rente ausgesetzt werden.
Expats außerhalb der EU, die nach fünf Jahren zurückkehren, erhalten volle Rentenansprüche, sofern die Beiträge ausreichend sind. Deutschland hat mit über 100 Ländern bilaterale Abkommen, die Doppelzahlungen verhindern.
Was versteht man unter Grundrente und wer ist berechtigt?
Grundrente wurde 2021 eingeführt und ergänzt Renten für Personen mit langen Beitragszeiten, aber niedrigem Einkommen. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Beitragszahlung und ein Einkommen unter 90 % der Grundsicherung.
Ab 2026 wird mit zusätzlichen monatlichen Beträgen von 150 bis 300 Euro gerechnet. Die Prüfung erfolgt automatisch anhand der Steuerdaten. Besonders profitieren Expats mit unterbrochenen Erwerbsbiographien.
Es ist wichtig, alle Mini-Jobs korrekt zu dokumentieren. Die Grundrente wird bis 2026 vollständig eingeführt und unterstützt rund 1,5 Millionen Menschen.
Schritt für Schritt: Wie prüfen Sie Ihr Rentenkonto?
Fordern Sie online kostenlos Ihren Versicherungsverlauf an unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Registrieren Sie sich mit Personalausweis oder eID. Den Bericht können Sie sofort herunterladen.
1. Melden Sie sich mit der BundID an. 2. Sehen Sie Ihre Punkte, Zeiten und Prognosen ein. 3. Drucken Sie den Nachweis für Steuerzwecke aus. Hilfe erhalten Sie unter der Hotline 0800 1000 4800.
Fehlerquelle sind veraltete Daten aus Vorjahren. Aktualisieren Sie den Verlauf jährlich. Expats können auch postalisch an 10707 Berlin schreiben.
Können Sie Rentenpunkte nachkaufen und Mindestbeiträge erfüllen?
Für eine Rente benötigt man mindestens fünf Jahre Wartezeit, für eine Frühverrentung 45 Jahre. Beitragslücken können bis zu zehn Jahre lang durch freiwillige Zahlungen ausgeglichen werden, mit bis zu 50 % Zuschlag auf den regulären Beitrag.
Die Kosten liegen zwischen 50 und 500 Euro im Monat rückwirkend. Das ist vor allem für Studienzeiten oder berufliche Pausen sinnvoll. Antrag innerhalb von fünf Jahren über die DRV stellen.
Selbstständige mit Einkommen über 64.350 Euro sind verpflichtet einzuzahlen, was ihre Punkteanzahl erhöht.
Strategien und häufige Fehler bei Expats in der Rentenversicherung
Eine Kombination mit der Riester-Rente ist empfehlenswert: Sie sparen 4 % vom Bruttogehalt und erhalten 175 Euro staatlichen Bonus plus 300 Euro pro Kind. Die Erträge sind steuerfrei.
Zu vermeiden sind Probleme mit EU-Auslandeinsätzen ohne A1-Bescheinigung. Es ist wichtig, Nachweise gut zu archivieren. Beim Wegzug aus Deutschland die Rente exportieren, aber die Krankenversicherung separat regeln.
Informieren Sie sich unter www.bmas.de über Reformen und nutzen Sie digitale Angebote für volle Transparenz und Sicherheit.





