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Die Gesetzliche Rentenversicherung bildet das Fundament des deutschen staatlichen Rentensystems. Diese Pflichtversicherung sichert die Altersversorgung für Arbeitnehmer sowie ausgewählte Selbstständige. Vor allem Expats fragen sich häufig, wie ihre Beiträge in diesem Umlageverfahren ihre zukünftigen Rentenansprüche konkret beeinflussen.
Wie funktioniert die Gesetzliche Rentenversicherung im Kern?
Sie basiert auf dem Umlageverfahren („Pay-as-you-go“). Aktuelle Erwerbstätige finanzieren mittels Beiträgen die Rentenzahlungen der aktuellen Rentnergeneration. Künftige Generationen übernehmen später die Finanzierung der heutigen Beitragszahler – ein generationenübergreifender Solidaritätsvertrag.
Die Beiträge werden automatisch über die Lohnabrechnung abgeführt, wobei der Beitragssatz 18,6 % des Bruttogehalts beträgt, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2025 liegt bei etwa 7.300 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost) monatlich.
Für Expats bedeutet dies, dass auch bei temporären Beschäftigungsverhältnissen kontinuierlich Rentenansprüche erworben werden. Beitragslücken, verursacht durch Aufenthalte im Ausland, können jedoch die Rentenpunktzahl reduzieren. Eine regelmäßige Kontrolle des individuellen Status bei der Deutschen Rentenversicherung ist empfehlenswert.
Wie hoch sind die monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung?
Die Beitragshöhe orientiert sich am Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro zahlt der Arbeitnehmer 372 Euro, die vom Arbeitgeber in gleicher Höhe ergänzt werden. Selbstständige können auf freiwilliger Basis den vollen Satz von 18,6 % entrichten.
Ab einem Einkommen von 520 Euro monatlich (2025) gelten Mindestbeiträge. Über der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine weiteren Zahlungen an, was die maximale Rentenanspruchsbildung begrenzt. Expats mit Minijobs (bis 538 Euro/Monat) zahlen reduzierte Beiträge.
Die Abzüge sind auf der Lohnsteuerbescheinigung transparent ersichtlich. Fehlerhafte Einstufungen können zu erheblichen Verlusten von Rentenpunkten führen. Bei Unstimmigkeiten sollte umgehend die Personalabteilung kontaktiert werden.
Was sind Rentenpunkte und welche Bedeutung haben sie für Ihre Rente?
Rentenpunkte messen die individuelle Beitragszahlung im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Wer genau den Durchschnitt verdient, erhält jährlich einen Punkt, höher Verdienende bis zu zwei Punkte pro Jahr.
Die Berechnung erfolgt nach der Formel: (jährliches Bruttogehalt / durchschnittliches Bruttojahresgehalt) × 1 Punkt. Bei 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen sammelt man demnach 45 Punkte. Die Rentenhöhe berechnet sich dann wie folgt: Rente = Punkte × Rentenwert (40,79 € in 2025) × Zugangsfaktor (1,0 bei regulärem Renteneintritt).
Expats profitieren zudem durch Kindererziehungszeiten (3 Punkte pro Kind ab 1993). Auch Zeiten von Arbeitslosigkeit und Ausbildung führen zu anteiligen Punkten. Dieses System belohnt eine nachhaltige und längere Beitragsleistung.
Wann ist der Renteneintritt möglich und wie erfolgt die Rentenbeantragung?
Das Regelrentenalter wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Geborene ab 1964 können also erst mit 67 ohne Abschläge abschlagsfrei in Rente gehen. Früherer Renteneintritt ab 63 ist unter der Voraussetzung von 45 Beitragsjahren möglich, jedoch mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat Frühverrentung.
Der Rentenantrag sollte spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, um Zahlungslücken zu vermeiden. Expats, die im Ausland tätig sind, können die Rente ab 67 unabhängig vom Wohnort beziehen.
Auch Teilrente ist möglich: Ab 63 können zwischen 50 und 100 % mit Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden, was einen gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben begünstigt.
Wie wird die Rente im Gesetzlichen Rentensystem konkret berechnet?
Die Formel lautet: Rente = Rentenpunkte × aktueller Rentenwert (40,79 € 2025) × Zugangsfaktor (1,0 bei regulärem Rentenbeginn). Zuschläge je nach Rentenart existieren, beispielsweise 55-60 % für Hinterbliebenenrenten.
Ein praktisches Beispiel: 40 Rentenpunkte zum Rentenbeginn mit 67 Jahren entsprechen einer Bruttorente von 1.631,60 € monatlich. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen verbleiben netto etwa 70-80 %. Die Rente wird jährlich anhand der Lohnentwicklung dynamisch angepasst.
Expats erhalten anteilig nur Leistungen für die in Deutschland erworbenen Rentenansprüche. Über EU-Koordinationsregelungen können ausländische Renten angerechnet werden.
Können Sie Ihre Rente ins Ausland mitnehmen? Exportregelungen für Expats
Grundsätzlich sind die Rentenansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung weltweit exportierbar. Auszahlungen erfolgen monatlich auf ein Bankkonto Ihrer Wahl. In bestimmten Fällen kann eine Anpassung an die jeweiligen Lebenshaltungskosten erfolgen.
Die Deutsche Rentenversicherung sollte über eine Adressänderung informiert werden, z.B. unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Für EU- oder EWR-Bürger gibt es keine Einschränkungen; Nicht-EU-Bürger müssen ggf. jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen. Unterbleibt die Meldung, kann die Rentenzahlung ausgesetzt werden.
Expats aus Nicht-EU-Staaten, die nach mindestens fünf Jahren in ihre Heimat zurückkehren, erhalten gemäß den eingezahlten Beiträgen Anspruch auf eine vollständige Rente. Deutschland hat mit über 100 Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen zur Vermeidung doppelter Beitragszahlungen geschlossen.
Was ist die Grundrente und wer ist anspruchsberechtigt?
Grundrente wurde 2021 eingeführt, um langjährigen Geringverdienern eine Aufstockung der Rente zu ermöglichen. Voraussetzungen sind mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten und ein Einkommen unter 90 % des Grundsicherungsniveaus.
Ab 2026 sind monatliche Zusatzleistungen von 150 bis 300 Euro vorgesehen. Die Prüfung erfolgt automatisch auf Basis steuerlicher Daten. Besonders Expats mit fragmentierten Erwerbsbiografien profitieren von dieser Leistung.
Es empfiehlt sich, alle Mini-Job-Zeiten sorgfältig zu dokumentieren, um Ansprüche nicht zu gefährden. Die Grundrente wird bis 2026 vollständig implementiert und kommt etwa 1,5 Millionen Empfängern zugute.
Wie können Sie Ihr Rentenkonto prüfen? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Fordern Sie kostenlos Ihren Versicherungsverlauf auf www.deutsche-rentenversicherung.de an. Melden Sie sich mit Personalausweis oder elektronischem Identitätsnachweis an. Den Bericht können Sie sofort herunterladen.
Schritt 1: Anmeldung mit BundID. Schritt 2: Einsehen von Rentenpunkten, Versicherungszeiten und Prognosen. Schritt 3: Ausdruck für interne Steuerzwecke. Hilfe erhalten Sie telefonisch unter 0800 1000 4800.
Eine häufige Fehlerquelle sind veraltete Daten vor 2023. Aktualisieren Sie Ihren Versicherungsverlauf jährlich. Expats können den Antrag auch postalisch an 10707 Berlin senden.
Können Rentenpunkte zugekauft werden, um Mindestbeiträge zu erfüllen?
Für den Rentenbezug sind mindestens 5 Jahre Wartezeit (Beitragsjahre) notwendig, für eine Frühverrentung 45 Jahre. Freiwillige Nachzahlungen reduzieren Beitragslücken, maximal 10 Jahre und mit einem Zuschlag von bis zu 50 % auf den regulären Beitrag.
Die Kosten betragen rückwirkend 50 bis 500 Euro monatlich. Vor allem für Studienzeiten oder berufliche Unterbrechungen ist dies sinnvoll. Anträge müssen innerhalb von 5 Jahren nach der Lücke bei der DRV eingereicht werden.
Selbstständige mit einem Einkommen über 64.350 Euro sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen, was den Rentenpunkteerwerb erhöht.
Erweiterte Strategien und häufige Fallstricke für Expats in der Rentenversicherung
Die Kombination mit der Riester-Rente ist besonders lohnenswert: Sie sparen 4 % des Bruttoeinkommens ein und erhalten zusätzlich 175 Euro staatlichen Bonus sowie 300 Euro Kinderzulage. Die Erträge sind steuerfrei.
Probleme entstehen häufig bei EU-Auslandseinsätzen ohne gültige A1-Bescheinigung – hier ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Beim Wegzug aus Deutschland sollte man die Rentenzahlungen exportieren lassen, aber die Krankenversicherung separat organisieren.
Informieren Sie sich regelmäßig über neue Reformen unter www.bmas.de und nutzen Sie verfügbare Apps zur Beobachtung Ihrer Rentenansprüche. So sichern Sie Ihre Rente bestmöglich ab.





