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Blei-Verbot in Trinkwasserinstallationen ab 12. Januar 2026 in Kraft
Ab 12. Januar 2026 untersagt Deutschland den Einsatz von Trinkwasserleitungen, Armaturen und Installationen mit Bleianteilen gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung. Ziel ist die Eliminierung des toxischen Schwermetalls aus dem Trinkwasserkontakt, um gesundheitliche Risiken auszuschließen. Immobilieneigentümer sind verpflichtet, bleihaltige Installationen zu entfernen oder außer Betrieb zu setzen und die zuständige Kreisbehörde über die Maßnahmen zu informieren. Das Verbot gilt unabhängig von der gemessenen Bleikonzentration; selbst innen epoxidbeschichtete Rohre müssen bis zu diesem Termin ersetzt oder stillgelegt werden. Installateure müssen Funde von bleihaltigem Material unverzüglich den lokalen Gesundheitsämtern mitteilen, sofern sie nicht bereits im Rahmen einer Sanierung beauftragt wurden [Quelle 1][Quelle 3][Quelle 7][Seed Article].
Konsequenzen für Expats, Mieter und Eigentümer in Deutschland
Das Blei-Verbot hat erhebliche praktische Bedeutung für Expats, internationale Studierende und Arbeitnehmende, insbesondere in älteren Bestandsgebäuden. Zahlreiche Immobilien, vor allem in den nördlichen und östlichen Bundesländern, verfügen noch über Original-Wasserleitungen aus Blei, häufig aus den 1970er Jahren oder früher. Laut Umweltbundesamt und Wasserwerken wurden im Jahr 2021 noch etwa 15.000 bleihaltige Hauptwasserleitungen erfasst, und in einigen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten wurden Wasserproben genommen, die die gesetzlichen Bleigrenzwerte überschreiten. Bewohner sollten Wasser, das längere Zeit in solchen Rohren gestanden hat, weder trinken noch zum Kochen verwenden und bei Verdacht auf Bleikontamination fachliche Beratung suchen. Mieter haben das Recht, Gesundheitsämter einzuschalten und Vermieter zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu verpflichten. Unterlassene Entfernung von Bleirohren kann für Vermieter rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da die Bereitstellung von sicherem Trinkwasser gesetzlich vorgeschrieben ist [Quelle 2][Quelle 5][Quelle 6][Quelle 8][Seed Article].
Ab 2028 treten weiter verschärfte Grenzwerte in Kraft: Die zulässige Bleikonzentration im Trinkwasser wird von 10 auf 5 Mikrogramm pro Liter reduziert, um den sukzessiven Ausstieg und die kontinuierliche Überwachung von Bleibelastungen zu gewährleisten [Quelle 5][Quelle 7].
Melde- und Einhaltungspflichten für Installateure und Wasserversorger
Gemäß der revidierten Trinkwasserverordnung sind sowohl Wasserversorger als auch Installationsbetriebe verpflichtet, Gesundheitsämter umgehend zu informieren, sobald sie bleihaltige Rohre oder Armaturen in ihren Arbeitsbereichen entdecken. Diese Transparenz ermöglicht rasche Interventionen und schützt die öffentliche Gesundheit effektiv. Zudem haben Wasserversorger Verbraucher unverzüglich über Bleifunde in den von ihnen betreuten Versorgungssystemen zu unterrichten. Ab dem 12. Januar 2026 sind Reparaturen mit Bleirohren selbst als temporäre Maßnahmen untersagt, womit die Endgültigkeit des Verbots deutlich wird. Diese gesetzlichen Neuerungen übertragen Hauseigentümern und Dienstleistern klare Verantwortungen zur Sicherstellung der Trinkwassersicherheit und der Rechtskonformität [Quelle 1][Quelle 3][Quelle 7][Seed Article].
Für Expats und andere Bewohner ist ein umfassendes Verständnis dieser Verpflichtungen essenziell, um Gesundheitsschutz und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Werden Bleirohre identifiziert, sollte der Austausch unmittelbar eingeleitet werden, um die Frist 2026 einzuhalten und rechtliche sowie versorgungsbedingte Probleme zu vermeiden [Quelle 3][Quelle 8].
Ausführlichere Informationen auf Deutsch liefert der Originalbeitrag der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/blei-wasserleitungen-trinkwasser-trinkwasserverordnung-umweltgift-100.html [Seed Article].





