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Eine Krankschreibung – auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt – ist für Expats in Deutschland unerlässlich, um eine Krankheit zu belegen und Anspruch auf bezahlte Krankheitstage durchzusetzen. Dieser umfassende Leitfaden erläutert sämtliche Schritte – von der unverzüglichen Meldung bis hin zu Verlängerungen – und ermöglicht ein souveränes Navigieren durch die deutschen Regelungen.
Warum jeder Expat den Prozess der Krankschreibung beherrschen sollte
Das deutsche System verfolgt einen strengen Schutz von Arbeitnehmerrechten, stellt jedoch viele Neuankömmlinge vor Herausforderungen. Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) bestätigt die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit. Ohne sie drohen unbezahlte Ausfallzeiten oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Expats empfinden häufig Sprachbarrieren und lange Terminwartezeiten als große Hürden. Digitale Lösungen vereinfachen den Zugang jedoch erheblich. Dieser Leitfaden informiert Sie über Fristen, anfallende Kosten und typische Fallstricke für Berufstätige.
Ihre Rechte kennen: Arbeitgeber zahlen für sechs Wochen das volle Gehalt (Lohnfortzahlung), danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Wann benötigen Sie eine Krankschreibung? Die 3- oder 4-Tage-Regel im Detail
In der Regel verlangen Arbeitgeber eine Krankschreibung ab dem dritten oder vierten Krankheitstag. Wochenenden werden mitgezählt, sodass beispielsweise eine Erkrankung von Freitag bis Montag eine Krankschreibung spätestens am Dienstag erfordert.
Gemäß deutschem Recht dürfen Arbeitgeber jedoch die Vorlage bereits am ersten Krankheitstag fordern. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag; insbesondere während der Probezeit ist oftmals eine unverzügliche Vorlage erforderlich. Beispiel: Bei Krankheit von Freitag bis Montag sollte eine Krankschreibung für Montag vorliegen.
Fehlt der Nachweis, erlischt der Lohnanspruch nach Ablauf der Karenzzeit. Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass zwei Krankentage stets ausreichen. Klären Sie die firmenspezifischen Regelungen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
So informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich: Der erste Schritt zu bezahltem Krankheitsurlaub
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell – idealerweise am ersten Krankheitstag selbst. Hierzu eignen sich E-Mail, Telefon oder Apps; ein schriftlicher Nachweis empfiehlt sich.
Formulieren Sie etwa: „Ich bin heute arbeitsunfähig und kann nicht arbeiten. Voraussichtliche Rückkehr morgen.“ Eine Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich, lediglich die Abwesenheitsmeldung (Krankmeldung).
Freiberufler müssen sich nach sechs Wochen direkt bei der Krankenkasse melden. Expats sollten sämtliche Kommunikationsnachweise aufbewahren. Unterlassene Meldung kann zu Abmahnungen oder Gehaltsabzügen führen.
Schritt für Schritt: Arzttermin vereinbaren, wenn Sie bereits krank sind
Kontaktieren Sie zunächst Ihren Hausarzt und bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt ein bis zwei Tage, für dringende Fälle sind oft kurzfristige Termine verfügbar.
Digitale Angebote verkürzen diesen Prozess: Apps wie TeleClinic oder Doktor.de ermöglichen binnen weniger Minuten Videosprechstunden, häufig auch auf Englisch. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Vorgehen: 1) Registrierung online oder telefonisch. 2) Video-Konsultation. 3) Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Persönliche Vorsprachen erfolgen während der regulären Sprechzeiten. Rückwirkende Ausstellung ist selten.
Was ist eine AU-Bescheinigung? Ihre Krankschreibung verstehen
Die AU-Bescheinigung dokumentiert die Krankschreibung mit Ihrem Namen, dem Diagnose-Code, Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer.
Seit 2023 wird die Krankmeldung digital übermittelt (eAU). Der Arzt sendet die Daten direkt an die Krankenkasse, die diese an den Arbeitgeber weiterleitet – ein Ausdruck ist nicht mehr zwingend notwendig.
Privatversicherte müssen die Krankschreibung meist selbstständig einreichen. Fordern Sie eine unterzeichnete Kopie („Ausfertigung für Versicherte“) an, um Ihre Unterlagen vollständig zu halten. Diagnosecodes können auf WHO eingesehen werden. Bei Krankenhausaufenthalt sollten Sie eine Liegebescheinigung verlangen.
Lohnfortzahlung: Ihr Gehalt während der ersten sechs Krankheitswochen
Lohnfortzahlung garantiert, dass der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang 100 % Ihres Nettogehalts weiterzahlt.
Nach Ablauf dieser Frist beantragen Sie Krankengeld bei der zuständigen Krankenkasse, welches typischerweise 70-90 % des Bruttogehalts beträgt. Je nach Unternehmen ist eine tägliche Krankmeldung ab dem dritten Tag erforderlich.
Für Expats ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bei Anstellung verpflichtend. Privatversicherte unterliegen vergleichbaren Regelungen. Führen Sie eine genaue Wochenzählung für einen nahtlosen Übergang.
Können Ärzte eine Krankschreibung aus der Ferne verlängern? Ja, so funktioniert es
Ärzte dürfen Krankschreibungen per Telefon, Video oder App verlängern, wodurch ein persönlicher Besuch oft entfällt. Voraussetzung ist eine erneute Konsultation vor Ablauf der aktuellen Krankmeldung.
Beispiel: Eine initial dreitägige Krankschreibung lässt sich via TeleClinic auf sieben Tage erweitern. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird dann automatisch aktualisiert. Längere Erkrankungen erfordern jedoch persönliche Untersuchungen.
Typischer Fehler ist das Auslaufenlassen der Krankschreibung. Stellen Sie Erinnerungen ein. Eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer existiert nicht, doch eine Erkrankung über sechs Wochen führt zu einer Prüfung des Krankengeldanspruchs.
Maximale Krankheitstage ohne ärztlichen Nachweis: Wichtige Informationen
Üblicherweise sind bis zu drei Krankheitstage ohne Krankschreibung gestattet, Vertragsbedingungen können dies jedoch einschränken – beispielsweise ist in manchen Fällen bereits ab dem ersten Tag ein Nachweis erforderlich. In der Probezeit gilt grundsätzlich Tag eins.
Mit Krankschreibung gibt es keine maximale Dauer des Krankheitsurlaubs: Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht bis sechs Wochen, danach kann Krankengeld bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezogen werden.
Bei chronischen Erkrankungen erfolgt eine Überprüfung durch die Versicherung nach sechs Wochen. Frühzeitige Krankschreibungen sichern den Anspruch auf Verlängerungen ab.
Darf der Arbeitgeber Sie aufgrund von Krankheit kündigen? Schutzmechanismen im Überblick
Eine Kündigung aufgrund häufiger Krankheiten ist allein rechtlich nicht ausreichend. Der Kündigungsschutz greift meist erst nach einer ununterbrochenen Erkrankung von vier Wochen oder mehreren kurzzeitigen Fehlzeiten.
Während der sechsmonatigen Probezeit ist dieser Schutz eingeschränkt. Für eine dauerhafte Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Sie Ihre Arbeitspflichten nicht erfüllen können.
Expats wird empfohlen, alle relevanten Dokumente sorgfältig zu archivieren. Gewerkschaften oder das BMAS stehen bei etwaigen Streitigkeiten beratend zur Seite. Ausreichende Erholung ist essenziell, da Arbeiten trotz Krankschreibung deren Rechtmäßigkeit gefährdet.
Weiterführende Hinweise finden Sie unter [INTERNAL: Krankenversicherung in Deutschland] und [INTERNAL: Arbeitsverträge und Probezeit].
Typische Fehler von Expats bei Krankschreibungen und wie sie zu vermeiden sind
Fehler Nummer eins ist die späte Krankmeldung, was zu Gehaltsverlusten führen kann. Am besten haben Sie eine E-Mail-Vorlage griffbereit.
Fehler zwei ist die Verzögerung beim Arztbesuch – Krankschreibungen sind selten rückwirkend gültig. Daher sind Apps eine sinnvolle Alternative. Fehler drei ist die unnötige Offenlegung der Diagnose, die durch den Datenschutz geschützt ist.
Die Kosten für die Krankschreibung übernehmen die gesetzlichen Versicherungen. Melden Sie sich stets am ersten Tag krank, der Krankschreibung sollte spätestens am dritten Tag vorliegen. Bei Kindern gelten dieselben Regeln. Weitere Informationen bieten die Portale von TK und Barmer.