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Überblick zum neuen Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen
Ab Mitte Oktober 2026 wird in Deutschland an sämtlichen Bahnhöfen ein landesweites Alkoholverbot gelten, das der Verbesserung von Sicherheit und Ordnung dient. Die Deutsche Bahn (DB) plant, den Konsum alkoholischer Getränke auf allen Bahnsteigen sowie innerhalb der Bahnhofshallen ihrer insgesamt 5.400 Stationen zu untersagen. Diese Maßnahme erweitert bisherige Einschränkungen, die sich bislang primär auf Großbahnhöfe wie Frankfurt, Hamburg oder Köln beschränkten. Der Erwerb und Transport versiegelter alkoholischer Getränke bleibt jedoch gestattet, ebenso wie der Konsum in lizenzierten Gastronomiebetrieben in den Bahnhöfen.
Das Verbot erstreckt sich nicht auf alkoholfreien Verkauf und Konsum in den Fernzügen der DB, wo der Ausschank fortgesetzt wird. Die Durchsetzung erfolgt durch das Sicherheitspersonal der DB in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei; Zuwiderhandlungen können mit Sanktionen geahndet werden. Die Deutsche Bahn verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, sowohl das Personal als auch die Fahrgäste besser zu schützen und alkoholbedingte Gewalt und Ordnungsstörungen an Bahnhöfen signifikant zu reduzieren.
Folgen für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitskräfte
Die neue Alkoholregelung betrifft unmittelbar Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitskräfte, die regelmäßig deutsche Bahnhöfe frequentieren. Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Konsum alkoholischer Getränke ab dem 15. Oktober 2026 deutschlandweit in Bahnhofsgebäuden und auf Bahnsteigen gesetzlich untersagt wird. Das Verbot schließt jedoch lizensierte gastronomische Einrichtungen innerhalb der Bahnhöfe aus, sodass dort weiterhin Alkoholkonsum erlaubt bleibt, jedoch nicht in öffentlichen Warte- oder Transitbereichen.
Expats sind gehalten, ihre Konsumgewohnheiten entsprechend anzupassen und in den öffentlichen Bereichen auf den offenen Alkoholkonsum zu verzichten. Das Mitführen ungeöffneter alkoholischer Getränke bleibt erlaubnisfrei möglich, sodass der Transport von an anderen Orten oder im Duty-Free-Bereich erworbenen Produkten nicht gegen die Vorschriften verstößt. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder oder Platzverweise, weshalb Aufmerksamkeit und Regelkonformität notwendig sind, um Reisekomplikationen zu vermeiden.
Arbeitgeber sowie Institutionen mit internationaler Klientel sollten ihre Mitglieder proaktiv über die bevorstehende Änderung informieren. Das Verbot unterstreicht Deutschlands kontinuierliche Bemühungen, das Reiseumfeld an Bahnhöfen sicherer zu gestalten, wovon alle Nutzer, inklusive ausländischer Besucher, profitieren.