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Neues Alkoholverbot an Bahnhöfen in Deutschland
Ab Mitte Oktober 2026 gibt es in Deutschland ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen. Die Deutsche Bahn (DB) verbietet das Trinken von Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofsgebäuden. Bisher galt das Verbot nur an großen Bahnhöfen wie Frankfurt oder Hamburg. Kaufen und tragen von geschlossenen Flaschen ist erlaubt. Trinken geht noch in den Restaurants und Bars im Bahnhof.
Das Verbot gilt nicht in den Fernzügen von DB. Dort bleibt der Verkauf von Alkohol erlaubt. DB-Sicherheitskräfte und Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung. Wer sich nicht hält, bekommt eine Strafe. Die DB will mit dem Verbot Sicherheit für Mitarbeiter und Reisende verbessern und weniger Gewalt durch Alkohol an den Bahnhöfen haben.
Auswirkungen für Ausländer, Studenten und Arbeiter
Das Verbot betrifft auch Ausländer, Studenten und Arbeiter, die oft in Bahnhöfen sind. Ab dem 15. Oktober 2026 ist Trinken an Bahnhöfen verboten. In Restaurants im Bahnhof darf man aber weiter Alkohol trinken. In den Wartesälen und auf den Bahnsteigen ist es nicht erlaubt.
Ausländer müssen daran denken, Alkohol nicht offen zu trinken. Geschlossene Flaschen dürfen sie mitnehmen. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann Geldstrafe bekommen oder muss den Bahnhof verlassen. So bleiben alle sicher.
Arbeitgeber und Institutionen sollten ihre Leute informieren. Das Verbot macht die Bahnhöfe sicherer für alle, auch für Ausländer.