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Neue Verordnung verbietet bleihaltige Materialien in Trinkwasserinstallationen
Mit Wirkung zum 12. Januar 2026 tritt in Deutschland ein umfassendes Verbot für den Einsatz von Bleirohren, -armaturen und weiteren bleihaltigen Komponenten in Trinkwasseranlagen in Kraft. Diese Maßnahme basiert auf einer Novelle der Trinkwasserverordnung, die am 24. Juni 2023 in Kraft trat und darauf abzielt, die mit Blei verbundenen Gesundheitsrisiken zu eliminieren. Die Verordnung verlangt, dass sämtliche bleihaltigen Bauteile bis zum Stichtag 2026 entfernt oder außer Betrieb genommen werden müssen [Quelle 1].
Die geänderte Rechtsvorschrift untersagt ausdrücklich, dass Materialien mit Bleianteil mit Trinkwasser in Berührung kommen, unabhängig davon, ob die aktuellen Bleikonzentrationen innerhalb gesetzlicher Grenzwerte liegen. Dieses Vorgehen reflektiert die steigenden Bedenken hinsichtlich der toxischen Wirkungen von Blei und führt zu einer verschärften Überwachung der Trinkwasserqualität deutschlandweit [Quelle 3].
Auswirkungen für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitskräfte in Deutschland
Für Expats, Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland ergeben sich daraus unmittelbar praktische Konsequenzen. In älteren Mietobjekten können noch Bleirohre verbaut sein. Eigentümer sind verpflichtet, diese bis zum festgelegten Termin auszubauen oder außer Betrieb zu setzen. Mietende sollten bei Unsicherheiten aktiv die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Trinkwasserinstallation erfragen.
Nach Ablauf der Frist sind Reparatur- und Notfalleinsätze an Bleirohren nicht mehr zulässig. Installateure sind verpflichtet, den Fund von Bleirohren unverzüglich den zuständigen Gesundheitsämtern zu melden, sofern kein bereits bestehender Sanierungsauftrag vorliegt. Bewohner müssen sich auf Kontrollen einstellen und gegebenenfalls Renovierungsarbeiten akzeptieren. Die gesetzte Frist lässt nur wenig Spielraum für Eigentümer und Bewohner zur fristgerechten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, um rechtliche und gesundheitliche Risiken zu minimieren [Quelle 6].
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Durchsetzung für Sanitärbetriebe und Immobilieneigentümer
Die Grundlage des Verbots bildet § 17 der novellierten Trinkwasserverordnung, der eine sofortige Meldepflicht bei Erkennung von Bleimaterialien während Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorschreibt. Ab Januar 2026 ist der Betrieb von Bleirohren untersagt, wobei einige Kommunen ihre Kunden bereits auf die finanziell belastende und verpflichtende Rohrsanierung vorbereiten [Quelle 4].
Immobilieneigentümer sollten proaktiv zertifizierte Fachbetriebe konsultieren, um eine gründliche Prüfung durchzuführen und Ersatzmaßnahmen zu planen. Das umfassende Verbot zielt auf die vollständige Eliminierung von Blei aus allen Trinkwassersystemen ab, zum Schutz der Gesundheit. Zudem wird die zulässige Bleikonzentration im Trinkwasser bis 2028 von 10 auf 5 Mikrogramm pro Liter herabgesetzt, was die Sicherheitsstandards weiter verschärft [Quelle 6].
Expats und alle Bewohner werden dringend empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen bei lokalen Gesundheitsämtern oder Wasserversorgern zu informieren. Dies ist essenziell, um die Wassersicherheit sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Miet- oder Eigentumsobjekten zu gewährleisten. Für detailliertere Informationen steht die offizielle Bekanntmachung der Tagesschau zur Verfügung [Quelle 1].





