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Staatsbürgerschaft und Einbürgerung in Deutschland: Umfassender Leitfaden für Expats 2026

Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft stellt für längerfristig in Deutschland lebende Ausländer eine realistische Perspektive dar, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Einbürgerungsprozess wurde im Zuge der Reformen von 2024 maßgeblich vereinfacht, insbesondere für gut integrierte Zuwanderer. Dieser Leitfaden beantwortet praxisnahe Fragen, von Aufenthaltsanforderungen über Sprachkompetenzen bis zu finanziellen Kriterien.

Wie lange müssen Sie in Deutschland leben, um eingebürgert zu werden?

Die reguläre Voraussetzung ist inzwischen ein legaler Wohnsitz von fünf Jahren[1]. Damit wurde die ursprünglich achtjährige Frist deutlich reduziert, was die Einbürgerung für Daueraufenthalte attraktiver macht[6].

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf drei Jahre möglich, sofern außergewöhnliche Integrationsleistungen nachgewiesen werden. Dies können herausragende berufliche Erfolge, soziales Engagement oder deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau sein[3]. Diese beschleunigte Einbürgerung wurde 2024 eingeführt und würdigt schnell integrierte Personen.

Ehegatten deutscher Staatsbürger sowie minderjährige Kinder unter 16 Jahren unterliegen abweichenden Fristen: Verheiratete mit mindestens zweijähriger Ehe können bereits nach drei Jahren Aufenthaltsdauer eingebürgert werden[2]. Kinder mit deutschem Elternteil oder dauerhaftem Aufenthaltsstatus können oftmals durch Abstammung oder Adoption noch schneller eingebürgert werden[2].

Aufenthalte als anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte zählen ebenfalls an, sofern der Schutzstatus gemäß dem Asylgesetz vorliegt[2]. Dies berücksichtigt Menschen, die Schutz vor Verfolgung erhalten und dadurch ihre Rechtsstellung konsolidiert haben.

Sprachanforderungen für die Einbürgerung

Der Nachweis der deutschen Sprachkompetenz auf mindestens B1-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ist obligatorisch[3]. Diese Stufe befähigt zur Kommunikation im Alltag, Verstehen schriftlicher Texte sowie zur Meinungsäußerung in vertrauten Kontexten.

Das B1-Niveau kann durch offiziell anerkannte Zertifikate erbracht werden[2]. Alternativ qualifiziert z.B. ein mindestens vierjähriger Schulbesuch in deutscher Sprache oder die Versetzung in die zehnte Klasse einer deutschen Schule[2].

Fehlt ein formaler Nachweis, ist der Einbürgerungstest zu absolvieren, der auch eine sprachliche Bewertung umfasst. Die Vorbereitung dafür dauert je nach Ausgangsniveau zwei bis vier Monate[3].

Sprachkurse für die B1-Vorbereitung werden vom BAMF, Volkshochschulen und privaten Einrichtungen angeboten und kosten zwischen 300 und 800 Euro[2].

Finanzielle Voraussetzungen: Einkommenssicherung und Unterstützungsverbot

Die Antragsteller müssen ihre finanzielle Eigenständigkeit belegen und dürfen nicht dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sein[3]. Dies soll sicherstellen, dass keine Belastung für die öffentliche Hand entsteht und ggf. Familienangehörige versorgt werden können.

Problematisch ist vor allem der Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), da dies in der Regel zur Ablehnung führt[2]. Im Gegensatz dazu sind Arbeitslosengeld I, Wohngeld sowie Kindergeld nicht ausschließend[2]. Von Bedeutung ist, dass Leistungen II eine längere Unterstützungsbedürftigkeit signalisieren.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Arbeitslosigkeit unverschuldet, beispielsweise durch betriebsbedingte Kündigung, eingetreten ist. In diesem Fall ist trotz Hartz IV eine Einbürgerung möglich[2].

Die Höhe des erforderlichen Einkommens richtet sich nach Bundesland und Familienstand. Selbstständige müssen durch Steuerunterlagen und Geschäftsbücher eine nachhaltige Einkommenslage nachweisen[2].

Strafrechtliche Voraussetzungen und Einbürgerungsfähigkeit

Für die Einbürgerung ist ein einwandfreier Führungszeugnis verpflichtend[3]. Nicht jede Verurteilung führt zum Ausschluss: geringe Ordnungswidrigkeiten, Jugendstrafen, Geldbußen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis drei Monate auf Bewährung sind erlaubnisfähig[2].

Schwerwiegende Delikte wie Gewalttaten, Straftaten gegen Personen oder wiederholte Vergehen schließen die Einbürgerung aus. Viele geringfügige Verurteilungen verfallen nach einer festgelegten Frist (meist zwischen fünf und zwanzig Jahren), sodass sie anschließend nicht mehr relevant sind[2].

Der Einbürgerungstest umfasst zudem Fragestellungen zu grundlegenden Verfassungsthemen, insbesondere Menschenwürde, Antirassismus und Antisemitismus[6]. Wer verfassungswidrige Ansichten äußert, wird unabhängig vom Strafregister abgelehnt[6].

Bei Unsicherheiten hinsichtlich vergangener Verurteilungen ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen, um Möglichkeiten der Antragstellung oder des Widerspruchs abzuschätzen.

Doppelte Staatsbürgerschaft – Behalten Sie Ihre Herkunftsnationalität

Deutschland erlaubt seit 2024 offiziell doppelte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung[6]. Dies markiert eine wesentliche Abkehr von früheren Regulationspraktiken.

Während zuvor eine Auswahl zwischen deutscher und ursprünglicher Staatsangehörigkeit notwendig war, erkennt die aktuelle Gesetzgebung eine multinationale Identität an[6]. Besonders für Ausländer mit engen familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Verbindungen zum Herkunftsland ist das ein bedeutender Fortschritt.

Ausnahmen bestehen bei einigen Staaten, die selbst keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Betroffene sollten die Rechtslage ihres Herkunftslandes prüfen[6].

Doppelte Staatsbürgerschaften erleichtern praktische Belange wie Reisen, Erwerbstätigkeit und Familienkontakte, während innerhalb Deutschlands die volle Staatsbürgerrechte gelten.

Der Einbürgerungstest: Umfang und Anforderungen

Der zwischen 16 und 67 Jahren obligatorische Einbürgerungstest wird vom BAMF durchgeführt und prüft Kenntnisse über das politische System, die Geschichte, Verfassung und Gesellschaft Deutschlands[2].

Er besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, zu denen mindestens 17 (ca. 50 %) richtig beantwortet werden müssen. Themen umfassen u.a. föderale Strukturen, Bürgerrechte sowie den historischen Umgang mit der NS-Vergangenheit und Antisemitismus[3]. Die Dauer beträgt etwa eine Stunde, die Gebühr ca. 25 Euro[2].

Die Vorbereitung erfolgt überwiegend mit kostenlos bereitgestellten Materialien des BAMF und ergänzenden Integrationskursen oder Selbststudium über ein bis zwei Monate. Die Prüfung ist faktenorientiert.

Ausnahmen gelten bei gültigem deutschem Schulabschluss, mindestens vierjährigem Schulbesuch oder kognitiven Einschränkungen[2].

Daueraufenthaltserlaubnis: Grundlage für den Einbürgerungsantrag

Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) oder gleichwertiger Status ist unabdingbare Voraussetzung für den Antrag[3].

Dies betrifft EU Blue Card Inhaber, EU/EWR-Bürger, türkische Staatsangehörige mit EU-Assoziationsstatus sowie Inhaber von Niederlassungserlaubnissen[2].

Temporär Aufenthaltsberechtigte sollten zunächst die Dauererlaubnis anstreben, die normalerweise nach fünf Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Wohnens mit Beschäftigung erteilt wird[2]. Arbeitgeberunterstützung und eine saubere Beschäftigungshistorie sind dabei relevant.

Mit Erhalt der Niederlassungserlaubnis sind Sie berechtigt, die Einbürgerung zu beantragen, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.

Einbürgerungsantrag: Ablauf und Zeitplan

Die Antragstellung erfordert die Beschaffung verschiedener Nachweise: gültiges Reisedokument, Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Scheidungsnachweise, Wohnsitzbelege (Mietvertrag, Rechnungen), Sprachzertifikat, finanzielle Nachweise (Steuerbescheide, Arbeitsverträge) sowie den Nachweis über das Einbürgerungstest Ergebnis[2].

Der Antrag ist bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde in der Stadt oder dem Kreis einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate, variiert jedoch je nach Region und Arbeitsaufkommen[2]. Während der Prüfung erfolgen Identitätsfeststellung und umfassende Überprüfungen.

Nach positiver Entscheidung erfolgt die Einbürgerungsfeier mit Treueeid. Danach wird die Einbürgerungsurkunde übergeben.

Beispiel: Ein Nicht-EU-Bürger, der Anfang 2021 nach Deutschland kam, kann Anfang 2026 den Antrag stellen, erhält meist bis Juli 2026 Bescheid und wird anschließend eingebürgert.

Kosten der Einbürgerung: Finanzielle Übersicht

Die Antragsgebühr liegt je nach Bundesland und individuellen Umständen zwischen 230 und 850 Euro[1].

Zusätzliche Kosten können für Sprachkurse zwischen 300 und 800 Euro, den Test (ca. 25 Euro) sowie für amtliche Dokumente aus dem Heimatland (50 bis 300 Euro) anfallen[2].

Rechtsberatung ist optional und verursacht weitere Kosten von rund 150 bis 400 Euro pro Stunde, kann aber insbesondere bei komplexen Fällen sinnvoll sein.

Insgesamt belaufen sich die Ausgaben bei einem unkomplizierten Verfahren schätzungsweise auf 600 bis 1.500 Euro, eine Investition mit lebenslangen Vorteilen.

Besondere Situationen: Kinder, Eheschließung und Ausnahmen

Für in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern gilt, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn mindestens ein Elternteil dauerhaft hier lebt und fünf Jahre hier wohnhaft ist[2].

Kinder unter 16 Jahren mit deutschem Elternteil können meist auch ohne Mindestaufenthalt eingebürgert werden[2].

Die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger ermöglicht eine Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf drei Jahre, sofern Wohnsitz und weitere Anforderungen erfüllt sind[2].

Flüchtlingsstatuszeiten werden bei den Aufenthaltsanforderungen anerkannt und berücksichtigen die Integrationsbereitschaft während des Asylverfahrens[2].

Typische Fehler und ihre Vermeidung

Fehlende oder unvollständige Unterlagen, etwa Sprachzertifikate oder aktuelle Steuererklärungen, führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen[2]. Nutzen Sie Checklisten und prüfen Sie Ihre Dokumente sorgfältig.

Eine zu frühe Antragstellung ohne Erfüllung der Mindestaufenthaltsdauer sowie Unkenntnis über Unterbrechungen verringert die Erfolgschancen[2].

Sprachliche Nachweise sind zwingend, bloße B1-Aussagen gelten nicht als Beleg[3].

Die Vorbereitung auf den Einbürgerungstest sollte neben der Sprache vor allem inhaltlich erfolgen, da geprüftes Wissen über deutsche Rechts- und Gesellschaftssysteme entscheidend ist[3].

Sources

  1. envoyglobal.com
  2. germany-visa.org
  3. bamf.de
  4. bundesregierung.de
  5. eiglaw.com
  6. bmi.bund.de
  7. home-affairs.ec.europa.eu
  8. germany.info
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