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Versorgungsanschlüsse in Deutschland einrichten: Strom, Internet, Wasser & GEZ

Welche Versorgungen müssen Sie in Deutschland anmelden?

Wenn Sie in eine Wohnung in Deutschland ziehen, müssen Sie meist drei Dinge selbst organisieren: Strom, Internet und die Rundfunkgebühr (Rundfunkbeitrag). Wasser und Heizung sind normalerweise in den Nebenkosten enthalten und werden vom Vermieter geregelt. Diese Anleitung erklärt die einzelnen Versorgungen, Kosten, Fristen und notwendigen Formulare.

Beginnen Sie mit Strom und Internet, sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben. Die Aktivierung dauert oft zwei bis sechs Wochen. Die Rundfunkgebühr (auch GEZ genannt) müssen Sie innerhalb einer Woche nach dem Einzug anmelden. Wasser brauchen Sie meist nicht extra zu regeln, da es in den Nebenkosten enthalten ist.

Wie meldet man Versorgungen nach dem Einzug an?

Nachdem Sie den Mietvertrag und die Anmeldung (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) erledigt haben, können Sie die Versorgungen einrichten. Der Prozess ist einfach, aber zeitkritisch. Für Strom wählen Sie einen Anbieter und schließen online einen Vertrag ab. Für Internet prüfen Sie zuerst die Verfügbarkeit an Ihrer Adresse und bestellen dann. Für die Rundfunkgebühr melden Sie sich direkt beim Beitragsservice an.

Halten Sie Ihre Meldebescheinigung bereit, denn Sie brauchen Ihre Adresse und das Einzugsdatum für jeden Vertrag. Wenn Sie zu spät sind, erhalten Sie automatisch die Grundversorgung für Strom, die teurer ist als ein gewählter Tarif.

Strom: Anbieter wählen und teure Grundversorgung vermeiden

In jeder deutschen Stadt gibt es ein Grundversorgungsgebiet. Wenn Sie keinen Stromanbieter wählen, versorgt Sie automatisch das örtliche Stadtwerk zum Grundversorgungstarif. Dieser Tarif ist meist der teuerste – 2024 kostet er etwa 0,35 bis 0,45 Euro pro kWh, während ein gewählter Anbieter 0,25 bis 0,35 Euro verlangt.

Um das zu vermeiden, schließen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter vor oder spätestens zwei Wochen nach dem Einzug ab. Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 helfen bei der Auswahl nach Preis, Vertragsdauer und Anteil erneuerbarer Energien. Bekannte Anbieter sind E.ON, EnBW, Naturstrom und regionale Stadtwerke. Ein Haushalt mit drei Personen zahlt je nach Verbrauch etwa 1000 bis 1400 Euro jährlich.

Für die Anmeldung brauchen Sie die Zählpunktnummer, die am Stromzähler in Ihrer Wohnung oder im Keller steht. Wenn Sie diese nicht finden, fragen Sie Ihren Vermieter oder den Netzbetreiber. Den Netzbetreiber finden Sie auf bundesnetzagentur.de mit Ihrer Postleitzahl.

Wann sollte man den Stromanbieter wechseln?

Sie können den Stromanbieter jederzeit wechseln, aber günstige Tarife haben oft eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Nach Vertragsende wechseln Sie automatisch in einen Nachlaufzeit-Tarif, der teurer ist. Notieren Sie sich das Vertragsende und wechseln Sie mindestens vier Wochen vorher.

Der Wechsel ist kostenlos. Der neue Anbieter kündigt beim alten. Sie müssen nur Ihre Kundennummer und den Zählerstand am Wechseltag angeben. Beim Umzug können Sie den Vertrag übertragen oder kündigen. Ein Umzug ist ein gültiger Grund für eine vorzeitige Kündigung ohne Strafgebühr.

Internet: Beste Anbieter und Anschluss erhalten

Internet in Deutschland gibt es als DSL (Telefonleitung), Kabel (Koaxial) und Glasfaser. Die Verfügbarkeit variiert je nach Straße. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss Ihre Adresse auf Vergleichsportalen oder direkt bei den Anbietern. Telekom bietet das größte DSL-Netz, Vodafone ist führend bei Kabel, und 1&1 sowie O2 konkurrieren preislich stark.

Die Installation dauert zwei bis acht Wochen. Ein Techniker kann Ihre Wohnung besuchen, um die Leitung zu aktivieren oder den Router zu installieren. Wenn Sie Mieter sind, holen Sie vor Bohrungen oder Kabelverlegungen die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters ein. Die meisten Verträge enthalten einen WLAN-Router kostenlos oder gegen eine kleine monatliche Gebühr von 5 bis 10 Euro.

Anbieter Technologie Typische Geschwindigkeit Monatlicher Preis (EUR) Vertragsdauer
Telekom DSL / Glasfaser 50–1000 Mbit/s 39,99–79,99 24 Monate
Vodafone Kabel / DSL 50–1000 Mbit/s 29,99–69,99 24 Monate
1&1 DSL / 5G 50–500 Mbit/s 24,99–59,99 24 Monate
O2 DSL / Kabel 50–500 Mbit/s 24,99–54,99 24 Monate
Pyur Kabel 50–1000 Mbit/s 29,99–69,99 24 Monate

Die Preise gelten meist für die ersten 12 Monate als Aktionspreise. Danach erhöht sich der Preis um 5 bis 10 Euro. Prüfen Sie den monatlichen Preis nach 12 Monaten vor Vertragsabschluss.

Wasser: Warum Sie es meist nicht selbst anmelden müssen

Die Wasserversorgung wird von Ihrem örtlichen Stadtwerk oder Versorger geregelt. Als Mieter schließen Sie keinen eigenen Wasservertrag ab. Die Wasserkosten sind in der Nebenkostenabrechnung enthalten, die einmal jährlich erfolgt. Ihr Vermieter zahlt die Rechnung und rechnet die Kosten über die Nebenkostenvorauszahlung mit Ihnen ab.

Typische Wasserkosten für eine Person liegen bei 15 bis 30 Euro im Monat, je nach Region. Wenn Sie ein Haus besitzen, müssen Sie sich direkt beim lokalen Wasserversorger anmelden. Das Rathaus informiert Sie, welcher Anbieter zuständig ist.

Wie meldet man den Rundfunkbeitrag (GEZ) an?

Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtgebühr von 18,36 Euro pro Monat und Haushalt, nicht pro Person. Seit 2021 zahlt jeder Haushalt den gleichen Betrag, egal wie viele Personen oder Geräte vorhanden sind. Die Anmeldung erfolgt auf rundfunkbeitrag.de mit dem Formular U1.

Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach dem Einzug oder bei Änderungen im Haushalt anmelden. Bei einem Umzug melden Sie die alte Adresse ab und die neue an. Die Gebühr wird vierteljährlich (55,08 Euro) oder monatlich per Lastschrift eingezogen. Wenn Sie sich nicht anmelden, findet der Beitragsservice Sie über das Melderegister und fordert die Gebühr rückwirkend.

Kann man die GEZ-Gebühr legal umgehen?

Fast niemand kann die Rundfunkgebühr umgehen. Sie gilt für jeden Haushalt mit einer angemeldeten Adresse, unabhängig von Nationalität, Einkommen oder Besitz von Fernsehern oder Radios. Ausnahmen gelten nur für Personen mit bestimmten Sozialleistungen (Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung), die einen Antrag auf Befreiung stellen.

Die Weigerung zu zahlen ist keine legale Option. Der Beitragsservice kann die Zahlung über das Finanzamt oder Inkassobüros durchsetzen. Unbezahlte Gebühren verursachen Zinsen und können Ihre Schufa-Bewertung verschlechtern. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie mit dem Beitragsservice eine Ratenzahlung vereinbaren, statt die Rechnung zu ignorieren.

Wie liest man die Nebenkostenabrechnung?

Einmal jährlich erhalten Sie vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung, die zeigt, wie viel Sie vorausgezahlt haben und wie hoch die tatsächlichen Kosten waren. Sie umfasst Wasser, Heizung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und manchmal weitere Posten. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Kommt sie später, müssen Sie keine Nachzahlung leisten.

Prüfen Sie jede Position sorgfältig. Vergleichen Sie die Vorauszahlung mit den tatsächlichen Kosten. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückerstattung. Haben Sie zu wenig bezahlt, müssen Sie nachzahlen. Häufige Fehler sind falsche Heizkostenverteilung oder Kosten für nicht erbrachte Leistungen. Sie haben ein Jahr Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen.

Heizkosten sind der größte variable Posten. Sie werden entweder nach Verbrauch (mit Heizkostenverteilern an den Heizkörpern) oder nach Wohnfläche verteilt. Wenn Ihre Wohnung schlecht isoliert ist oder Nachbarn viel heizen, kann Ihre Rechnung höher ausfallen. Bitten Sie vor Vertragsabschluss um den Energieausweis, um Heizkosten besser einschätzen zu können.

Kann man für jede Versorgung den Anbieter frei wählen?

Bei Strom und Internet haben Sie freie Wahl. Bei Wasser und Gas hängt es von der Region ab. Manche Gebiete haben nur einen Wasserversorger oder Gaslieferanten. Dann müssen Sie diesen nutzen, können aber als Eigentümer den Tarif verhandeln. Mieter haben keine Wahl bei Wasser oder Gas, das regelt der Vermieter.

Heizung ist noch stärker eingeschränkt. Die meisten Wohnungen nutzen Fernwärme oder eine zentrale Heizungsanlage. Als Mieter können Sie den Heizungsanbieter nicht wählen. Hausbesitzer können zwischen Gas, Öl, Wärmepumpe oder Fernwärme wählen, je nach örtlicher Infrastruktur.

Wie kündigt man Versorgungen beim Auszug?

Beim Umzug kündigen Sie Strom- und Internetverträge mit mindestens einem Monat Frist. Geben Sie das Auszugsdatum und den letzten Zählerstand an. Machen Sie ein Foto vom Zähler als Nachweis. Die Kündigung senden Sie schriftlich. E-Mail ist meist ausreichend, aber ein Einschreiben bietet rechtliche Sicherheit.

Für den Rundfunkbeitrag melden Sie sich vor dem Umzug ab. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie die neue Adresse sofort an. Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen, melden Sie sich ab und legen einen Nachweis über das Auszugsdatum vor. Wenn Sie sich nicht abmelden, läuft die Gebühr weiter an der alten Adresse.

Die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung kann bis zu 12 Monate nach dem Auszug kommen. Stellen Sie sicher, dass der Vermieter Ihre neue Adresse oder eine Kontaktmöglichkeit hat. Bei Überzahlung wird das Geld auf das hinterlegte Konto überwiesen. Aktualisieren Sie Ihre Bankdaten vor dem Auszug.

Was passiert bei Fehlern?

Wenn Sie die Frist für den Stromanbieterwechsel verpassen, zahlen Sie den teuren Grundversorgungstarif. Verzögerungen bei der Internetbestellung können zu wochenlangem Ausfall führen. Wenn Sie die Rundfunkgebühr nicht anmelden, fallen rückwirkende Gebühren und mögliche Mahnkosten an. Versäumen Sie es, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen, verlieren Sie das Recht auf Widerspruch.

Die gute Nachricht: Die meisten Fehler lassen sich korrigieren. Wechseln Sie den Stromanbieter, um den Grundversorgungstarif zu vermeiden. Vereinbaren Sie mit dem Beitragsservice eine Ratenzahlung. Legen Sie innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Wichtig ist, schnell zu handeln und alle Kommunikationen schriftlich zu dokumentieren.

FAQ: Versorgung in Deutschland

Muss ich Wasser selbst anmelden?

Nein. Wasser ist in den Nebenkosten enthalten. Der Vermieter regelt den Vertrag mit dem Stadtwerk. Nur Hausbesitzer melden Wasser selbst an.

Wer ist der günstigste Internetanbieter?

O2 und 1&1 bieten oft die niedrigsten Einstiegspreise von 24,99 bis 29,99 Euro im Monat im ersten Jahr. Prüfen Sie zuerst die Verfügbarkeit an Ihrer Adresse. Nach der Aktionszeit steigen die Preise um 5 bis 10 Euro.

Wie lange dauert die Internetinstallation?

Die Installation dauert zwei bis acht Wochen. Wenn schon eine Leitung vorhanden ist, kann es ein bis zwei Wochen dauern. Neue Leitungen oder Glasfaseranschlüsse brauchen länger und einen Technikerbesuch.

Kann ich den Stromanbieter während des Vertrags wechseln?

Sie können jederzeit wechseln, aber bei einem 12-Monats-Vertrag fallen oft Strafgebühren bei vorzeitiger Kündigung an. Ausnahme ist ein Umzug, der eine fristlose Kündigung erlaubt. Sonst warten Sie bis Vertragsende und kündigen mit einem Monat Frist.

Ist die Rundfunkgebühr wirklich für alle Pflicht?

Ja, für fast alle Haushalte in Deutschland. Ausnahmen gelten nur für Personen mit bestimmten Sozialleistungen, die eine Befreiung beantragen. Es gibt keine legale Möglichkeit, sich durch Nichtbesitz von Fernsehern oder Radios abzumelden.

Regeln und Gebühren können sich ändern. Informieren Sie sich beim zuständigen Amt. Strom- und Internetpreise variieren regional und je nach Vertrag. Die Rundfunkgebühr wird vom Beitragsservice festgelegt und gelegentlich angepasst. Prüfen Sie aktuelle Preise auf den Webseiten der Anbieter oder bei rundfunkbeitrag.de.

📚 Key Vocabulary (Intermediate (B1-B2))

der Mietvertrag(noun (m.))
rental contract
die Anmeldung(noun (f.))
registration
der Anbieter(noun (m.))
provider
die Grundversorgung(noun (f.))
default supply
die Zählpunktnummer(noun (f.))
meter point number
das Netz(noun (n.))
network
die Kündigungsfrist(noun (f.))
notice period
die Verfügbarkeit(noun (f.))
availability
die Nebenkostenabrechnung(noun (f.))
utilities statement
die Befreiung(noun (f.))
exemption
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