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Was ist die Niederlassungserlaubnis und wer erhält diese unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis erlaubt einen unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland ohne Verlängerung. In der Regel können Nicht-EU-Ausländer sie nach fünf Jahren mit einer nicht befristeten Aufenthaltserlaubnis, z.B. Arbeits- oder Familienvisum, beantragen.[1][3] Mit dieser Erlaubnis sind Jobwechsel und Reisen innerhalb der EU problemlos möglich. Für Fachkräfte und Blue Card Inhaber gibt es jedoch schnellere Wege.
Viele Expats suchen den „Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis“ – das ist er. Finanzielle Sicherheiten, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und Rentenbeiträge sind die wichtigsten Voraussetzungen.[1][2] Auch Familien profitieren, da Ehepartner einige Bedingungen erfüllen können.[3]
Sie stellen den Antrag bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde. Die Kosten liegen zwischen 113 und 147 Euro zuzüglich biometrischer Fotos.[2][5] Die Bearbeitung dauert meist 6 bis 12 Wochen.[5]
Standardanforderungen nach 5 Jahren: Sprache, Rente und mehr
Man braucht mindestens fünf Jahre Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel, ausgenommen temporäre Visa wie Studentenvisa.[1][3] Die Deutschkenntnisse im Niveau B1 müssen durch Zertifikate wie Goethe- oder telc-Prüfungen nachgewiesen werden.[1][2] Den Einbürgerungstest muss man nicht bestehen; hier genügt das Wissen aus dem Integrationskurs.[1][3]
Außerdem sind 60 Monate Rentenbeiträge Pflicht – freiwillige oder verpflichtende Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.[1][3] Zum Teil werden auch Beiträge aus dem Ausland anerkannt, das sollte man bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.[3] Der Lebensunterhalt muss ohne Sozialleistungen gesichert sein und eine angemessene Wohnung vorhanden sein.[1]
Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis ist ebenfalls notwendig. Viele Antragsteller verlieren wegen fehlender Rentennachweise ihre Chancen.[2][5] Den Status der Rentenversicherungszeiten kann man unter Deutsche Rentenversicherung überprüfen.[3]
Wie lange dauert es bis zum Daueraufenthalt? Fristen für verschiedene Gruppen
Der Standardweg dauert fünf Jahre für die meisten Ausländer.[1][3][7] Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung können sie bereits nach drei Jahren beantragen, wenn sie 36 Monate Rentenbeiträge geleistet und Deutsch auf B1-Niveau sprechen.[3][4] Deutsche Hochschulabsolventen oder Auszubildende benötigen zwei Jahre nach Abschluss, eine Arbeit und 24 Monate Rentenbeiträge.[3]
Blue Card EU Inhaber brauchen 27 Monate mit A1-Deutsch, oder nur 21 Monate mit B1.[3][4][6] Selbständige erhalten die Erlaubnis nach drei Jahren, sofern sie ausreichendes Einkommen nachweisen.[3] Ehepartner von Deutschen erhalten die Niederlassung nach drei Jahren ununterbrochener Beziehung.[3]
Auslandsaufenthalte gelten anteilig, wenn sie insgesamt unter sechs Monaten bleiben.[3] Ein häufiger Fehler besteht darin, Studienzeiten mitzuzählen, die aber nicht anerkannt werden.[1]
Erforderliches Deutschniveau: Nachweise auf B1 und Ausnahmen
Das Niveau B1 ist der Standard entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.[1][3] Eingereicht werden können Goethe-Zertifikat, telc Deutsch B1 oder das Integrationskurszertifikat.[2][5] Für hochqualifizierte Fachkräfte und manche Familienangehörige gelten Ausnahmen auf A2.[3]
Ein Tipp: Kurse an der Volkshochschule sind empfehlenswert. Die Kosten liegen für B1- Vorbereitung zwischen 200 und 500 Euro.[2] Die Blue Card erlaubt mit B1 Deutsch eine schnellere Erteilung in 21 statt 27 Monaten.[3][4] Ohne Nachweis wird der Antrag sofort abgelehnt.[1]
Ehepartner von Fachkräften, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten Erleichterungen.[6] Tests werden auf den BAMF-Integrationsseiten angeboten.[3]
Rentenbeiträge: Werden sie wirklich für die Niederlassungserlaubnis anerkannt?
Ja, mindestens 60 Monate an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind komplett anrechenbar.[1][3] Auch freiwillige Zahlungen gelten. Ehepartner können ihre eigenen Beiträge anrechnen lassen.[3]
Man kann kostenlos eine Übersicht “Rentenversicherungsverlauf” telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 anfordern.[3] Für geringfügige Beschäftigungen oder Auslandsentsendungen sind teilweise Anrechnungen möglich.[3] Fehlzeiten lassen sich durch freiwillige Nachzahlungen ausgleichen.
Bei Selbstständigen wird eine gleichwertige Absicherung durch Steuerunterlagen nachgewiesen.[2][5] Ohne diesen Nachweis kann ein Antrag abgelehnt werden.[1]
Niederlassungserlaubnis versus Daueraufenthalt-EU: Wesentliche Unterschiede für Ausländer
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht unbegrenzten Aufenthalt und freie Arbeitswahl innerhalb Deutschlands.[1][3] Die Daueraufenthalt-EU gestattet einen sechsjährigen Aufenthalt in der ganzen EU, unter strengeren Anfangsbestimmungen.[3][6] Die Niederlassungserlaubnis ist ideal für dauerhafte Bindung an Deutschland, während die EU-Erlaubnis mehr Mobilität erlaubt.
Beide setzen fünf Jahre Aufenthalt, Deutschkenntnisse (B1) und Rentenzahlungen voraus.[3] Die EU-Erlaubnis erfordert manchmal zusätzlich strengere Integrationsnachweise.[6] Ein Wechsel zwischen den beiden Erlaubnissen ist möglich.[INTERNAL: EU Long-Term Residence Guide] Bei Arbeitsplatzverlust bieten beide mehr Sicherheit als zeitlich befristete Aufenthaltstitel.
Vergleichstabelle:
| Aspekt | Niederlassungserlaubnis | Daueraufenthalt-EU |
|---|---|---|
| Gültigkeit | Unbegrenzt in Deutschland | Unbegrenzt und EU-weit |
| Sprachanforderung | B1 | B1 |
| Fehlzeiten | Über 6 Jahre = Verlust | 12+ Monate am Stück = Verlust |
Schritt-für-Schritt: Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen
Schritt 1: Alle Unterlagen sammeln – Pass, Anmeldung, B1-Zertifikat, Rentenbescheinigung und Krankenversicherung.[2][5] Biometrisches Foto (35×45 mm, aktuell).
Schritt 2: Termin bei der Ausländerbehörde über die Webseite der Stadt buchen, z.B. Düsseldorf: Serviceportal.[1] Gebührenzahlung vor Ort.
Schritt 3: Antrag auf Niederlassungserlaubnis abgeben. Die Behörde prüft diesen; bei Ablehnung sind Rechtsmittel möglich.[5] Die Karte erhält man nach 4 bis 8 Wochen. Fehler wie unvollständige Finanznachweise verursachen Verzögerungen.[2]
Kann ich meine aktuelle Staatsangehörigkeit mit der Niederlassungserlaubnis behalten?
Ja, die Niederlassungserlaubnis hat keine Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit.[3] Sie ist nur ein Aufenthaltsrecht, keine Einbürgerung. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist später über die Einbürgerung möglich, meist nach 5-8 Jahren.[9]
Expats aus Ländern, die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben (z.B. USA), behalten sie problemlos.[3] Es gibt keinen Eid oder Verzichtswillen bei der Niederlassungserlaubnis.[3] Der Weg zur Staatsbürgerschaft ist: [INTERNAL: German Citizenship Guide]. Wichtig ist zuerst ein sicherer Aufenthaltsstatus.
Was passiert, wenn man Deutschland verlässt? Risiken des Verlusts der Niederlassungserlaubnis
Auslandsaufenthalte unter 6 Monaten sind unproblematisch.[3] Bei mehr als 6 Jahren insgesamt oder 12 Monate am Stück (EU-Version) droht der Verlust.[3][6] Bei längeren Reisen sollte die Ausländerbehörde informiert werden.
Sonderfall: Corona-Verlängerungen ab 2020 wurden positiv berücksichtigt.[3] Man sollte zeitnah zurückkehren. Bei Jobverlust im Ausland muss man Bindungen zu Deutschland nachweisen.[5] Ein häufiger Fehler ist es, einen Umzug nicht zu melden, wodurch die Erlaubnis erlischt.
Schnelle Wege und Sonderregelungen für qualifizierte Ausländer
Blue Card-Inhaber können nach 21 bzw. 27 Monaten die Niederlassung erhalten.[3][4] Forschende, Beamte und Schutzbedürftige sind oft schneller berechtigt.[1] Kinder über 16 Jahre profitieren, wenn ihre Eltern eine Niederlassungserlaubnis besitzen.[1][8]
Selbstständige müssen ihren Erfolg mit Steuerunterlagen belegen.[2][5] Verheiratete mit Deutschen bekommen sie nach drei Jahren.[3] Weiteres: [INTERNAL: Family Reunion Visa Guide]. Kosten ca. 135 €, Pflicht zu Fingerabdrücken.[5]
Bei Ablehnung muss der Widerspruch innerhalb eines Monats ans Verwaltungsgericht gesendet werden.[5] Aktuelle Infos stehen auf BAMF.de bereit.[3]





