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Teilweiser Erfolg im Prozess gegen AstraZeneca
Eine Mainzer Klägerin errang vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg in einem Rechtsstreit mit AstraZeneca hinsichtlich vermeintlicher Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung Vaxzevria. Die Klägerin, die im März 2021 geimpft wurde, erlitt anschließend einen plötzlichen Hörsturz auf einem Ohr. Zwar wurde im Verfahren nicht abschließend geklärt, ob die Impfung ursächlich war, doch der BGH stellte fest, dass AstraZeneca verpflichtet sein kann, der Klägerin umfassende Informationen über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen bereitzustellen. Das frühere Urteil des Landgerichts Koblenz wurde aufgehoben, und der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Das Gericht betonte das Informationsrecht der Klägerin unter bestimmten Voraussetzungen [Quelle 1].
Rechtliche Grundlagen und Folgeabschätzungen des Urteils
Das Urteil präzisiert, dass die Aufklärungspflicht des Impfstoffherstellers greift, sofern das Risiko der Impfung den Nutzen überwiegt oder die Kennzeichnung des Impfstoffs zur Zeit der Verabreichung nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht. Nach § 84 AMG umfasst die Informationspflicht detaillierte Angaben zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen. Der BGH unterstrich, dass ein hinreichender Verdacht auf Schädigung genügt, um Informationsansprüche zu begründen, ohne dass eine abschließende Beweisführung notwendig ist. Das vorherige Urteil hatte diesen Anspruch womöglich unterschätzt [Quelle 5].
Relevanz für internationale Bewohner und Expats in Deutschland
Das Urteil besitzt besondere Relevanz für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland, die möglicherweise Bedenken bezüglich Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung haben. Es stärkt die Patientenrechte auf umfassende Aufklärung durch Impfstoffhersteller, ein essenzieller Bestandteil der medizinischen Einwilligung. Für Betroffene von potenziellen Impfkomplikationen eröffnet das Urteil einen Rechtsweg zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zum Zugang zu essenziellen Informationen, auch wenn der ursächliche Zusammenhang strittig bleibt. Expats sollten sich bewusst sein, dass Verfahren wegen Impfnebenwirkungen oft langwierig sind und professionelle Rechtsberatung erforderlich sein kann. Zudem empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation des Gesundheitszustands nach der Impfung sowie die unverzügliche Meldung von Auffälligkeiten an medizinisches Fachpersonal [Quelle 6].
Weiterführende Informationen zu diesem Fall und dessen Auswirkungen finden sich in der Tagesschau-Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/covid-impfung-astrazeneca-prozess-100.html [Quelle 1].