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Zusammenfassung der neuen EU-Verpackungsverordnung
Ab dem 12. August 2026 tritt in der Europäischen Union die strengere Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Sie zielt darauf ab, den Plastikmüll erheblich zu reduzieren und nachhaltige Verpackungsmaterialien europaweit zu fördern. Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft einheitliche Vorgaben für Herstellung, Vermarktung und Entsorgung von Verpackungen in allen Mitgliedsstaaten, inklusive Deutschland.
Untersagte Verpackungen und wesentliche Beschränkungen
Zu den bedeutendsten Neuerungen zählen Restriktionen bei Einwegkunststoffverpackungen: Ab Januar 2030 sind diverse Einwegportionen, etwa Soßentütchen, Kaffeecreme-Sachet und einzelne Kosmetikverpackungen, wie sie häufig in Hotels verwendet werden, vom Markt zu verbannen. Zudem ist der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort im Gastgewerbe künftig ohne Wegwerfplastikbehälter vorgeschrieben, mit Ausnahmen für besonders kleine Betriebe.
Auswirkungen auf Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitskräfte
Für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland verursachen die neuen Regelungen spürbare Änderungen in Konsumgewohnheiten und gastronomischem Erleben. In Cafés, Restaurants und Bars werden vermehrt Mehrwegverpackungen eingesetzt. Ab Februar 2027 sind Betriebe verpflichtet, wiederverwendbare Behältnisse zu akzeptieren, wodurch sich die Abwicklung von Speisen und Getränken „to go“ ändert.
Expats sollten zudem bedenken, dass sich die Verfügbarkeit und Sortimente von Verpackungen im Handel verändern können. Ebenso könnten leichte Preissteigerungen durch erhöhte Compliance-Kosten für Unternehmen auftreten. Die Verordnung unterstreicht das Bestreben der EU, Verpackungsabfälle zu minimieren und nachhaltige Umweltstandards zu etablieren.
Pflichten der Unternehmen und Anwendungshinweise
Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, müssen sich gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung registrieren und Meldepflichten in jedem EU-Land erfüllen, in dem ihre Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Dieses harmonisierte Regelwerk soll die zuvor fragmentierte nationale Gesetzgebung überwinden. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen administrativen sowie finanziellen Mehraufwand, inklusive der Notwendigkeit, Verpackungen neu zu gestalten oder einzustellen.
Expats, die in solchen Unternehmen arbeiten oder sie leiten, sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen einstellen, um Sanktionen zu vermeiden und ihre Marktfähigkeit zu sichern. Essenziell ist die Kenntnis der Fristen und Übergangsregelungen, die ab Februar 2025 schrittweise umgesetzt werden und im August 2026 vollständig gelten.
Empfohlene Maßnahmen für Expats
Expats in Deutschland sind gut beraten, die neuen Verpackungsregelungen detailliert zu verfolgen, insbesondere wenn sie im Handels-, Gastronomie- oder Vertriebssektor tätig sind. Konsumenten sollten sich darauf einstellen, häufiger Mehrwegbehältnisse zu nutzen und, wo möglich, eigene Behälter mitzubringen. Unternehmer und Freelancer sind angehalten, ihre Verpackungskonzepte, Lieferverträge und Compliance-Verpflichtungen vorab zu überprüfen und gegebenenfalls fachkundige Rechts- bzw. Umweltberatung zu konsultieren.
Aktuelle Informationen von Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie spezialisierten Dienstleistern unterstützen bei der Minimierung betrieblicher Störungen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier: Tagesschau Artikel.