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Übersicht zur neuen EU-Verpackungsverordnung
Ab dem 12. August 2026 gilt in der EU eine strengere Verpackungsverordnung namens PPWR. Ziel ist es, Plastikmüll deutlich zu reduzieren und nachhaltige Verpackungen in allen Mitgliedsländern zu fördern. Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und vereinheitlicht Regeln für Herstellung, Verkauf und Entsorgung von Verpackungen in der EU, auch in Deutschland.
Verbotene Verpackungen und wichtige Einschränkungen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Einwegplastik: Ab Januar 2030 sind viele Einwegplastikverpackungen verboten, zum Beispiel kleine Soßenbeutel, Kaffeecremepackungen oder einzelne Kosmetikverpackungen, wie sie oft in Hotels zu finden sind. Außerdem darf man in der Gastronomie Essen und Trinken vor Ort nicht mehr in Einweg-Plastikbehältern servieren, außer bei sehr kleinen Betrieben.
Folgen für Expats, internationale Studierende und Arbeitskräfte
Für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer bedeuten diese neuen Regeln Veränderungen im Alltag und beim Besuch von Lokalen. Getränke und Speisen werden häufiger in wiederverwendbaren Behältern angeboten statt in Einwegverpackungen. Ab Februar 2027 sind Unternehmen verpflichtet, Mehrwegbehälter zu akzeptieren, was den Verzehr unterwegs verändert.
Expats sollten sich auch darauf einstellen, dass sich Verpackungsarten im Handel verändern können und eventuell Preise steigen, weil Unternehmen Mehrkosten haben. Diese Regeln unterstützen die EU-weite Reduzierung von Verpackungsmüll und fördern nachhaltiges Handeln.
Verpflichtungen für Unternehmen und praktische Hinweise
Unternehmen in Deutschland müssen sich nach den neuen erweiterten Pflichten der Herstellerverantwortung registrieren und Berichte abgeben für jedes EU-Land, in dem sie Verpackungen vertreiben. Dadurch werden bisherige unterschiedliche nationale Gesetze harmonisiert. Für Klein- und Mittelbetriebe bedeuten die neuen Regeln erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand, inklusive möglichen Änderungen oder Verboten bestimmter Verpackungen.
Expats mit eigener Firma oder Beschäftigung in einem Betrieb sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen einstellen, um Strafen und Markteinschränkungen zu vermeiden. Die Fristen beginnen im Februar 2025, die volle Umsetzung erfolgt im August 2026.
Welche Schritte sollten Expats unternehmen?
Expats in Deutschland sollten sich über Regeln und Auswirkungen informieren, besonders wenn sie im Handel, in der Gastronomie oder Logistik tätig sind. Konsumenten können eigene Behälter nutzen, wo erlaubt. Unternehmer und Freiberufler sollten ihre Verpackungsstrategien und Lieferverträge prüfen und ggf. Expertenrat einholen.
Um störungsfreie Abläufe zu gewährleisten, helfen aktuelle Informationen von IHKs und Spezialdienstleistern. Weitere Details sind hier verfügbar: Tagesschau Artikel.