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Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit für NS-Verfolgte seit 2021
Seit 2021 haben mehr als 50.000 Menschen, die durch nationalsozialistische Verfolgung ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben oder nie erhielten, diese wiederbekommen. Das gilt für Betroffene und ihre Nachkommen, denen von 1933 bis 1945 aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das Ziel ist, das Unrecht aus der NS-Zeit anzuerkennen und zu beheben, indem diese Personen ihre Staatsbürgerschaft schnell zurückerhalten.
Antragszahlen und Erweiterung der Anspruchsberechtigung
Von Anfang 2021 bis März 2024 gingen mehr als 101.000 Anträge auf Rückgabe der Staatsangehörigkeit ein. Etwa 52.000 Antragsteller bekamen sie zurück. Anspruch auf diese Rückgabe haben Juden und weitere Personen, denen bis zum 26. Februar 1955 wegen Verfolgung ihre Staatsbürgerschaft verloren oder sie entzogen wurde. Im Jahr 2022 wurden rund 14.000 Anträge nach Artikel 116 Grundgesetz gestellt. Zudem gab es etwa 15.500 Anträge nach einem 2021 erweiterten Staatsangehörigkeitsgesetz, das die Zugangsvoraussetzungen ausgeweitet hat.
Folgen für im Ausland lebende Deutsche, Studierende und Arbeitskräfte
Für viele Nachfahren von NS-Opfern, die außerhalb Deutschlands leben, bietet das Verfahren eine große Chance. Die vereinfachte Antragstellung erleichtert es, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen und damit Rechte wie EU-Reisen, Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten. Die Behörden melden, dass noch vergleichsweise wenige Anträge von Personen eingehen, die derzeit in Deutschland leben. Deshalb ist es wichtig, betroffenen Auswanderern und Ausländern diese Möglichkeit bekannt zu machen. Antragsteller sollten frühzeitig Nachweise zur Verfolgung und zum Verlust der Staatsangehörigkeit einreichen und sich an die Bundesverwaltungsstelle wenden, die die Anträge bearbeitet.
Ausländer und Studierende, die mit betroffenen Familien verbunden sind, können von der Rückgabe der Staatsangehörigkeit profitieren. Dadurch werden Aufenthalts- und Visumsauflagen für sie und ihre Familien einfacher. Das Verfahren schafft rechtliche Klarheit über Rechte und Pflichten nach dieser historischen Wiederherstellung.
Weitere Infos und Hinweise zum Antrag gibt es auf der Website der Bundesverwaltungsstelle zur Wiedergutmachung: Bundesverwaltungsstelle für Staatsangehörigkeits-Wiedergutmachung [Quelle 8].
Originalbericht Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ns-unrecht-wiedergutmachung-einbuergerung-statistik-100.html [Seed]