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Die Kündigung Ihres Mietvertrags in Deutschland erfordert das Verständnis der Kündigungsfrist. Diese gesetzliche Frist bestimmt, wann der Mietvertrag endet. Für Expats ist es wichtig, diese Frist zu kennen, um doppelte Mietzahlungen oder juristische Probleme zu vermeiden. Diese Anleitung erklärt Fristen, Ablauf und typische Stolperfallen für Expats.
Was ist die Kündigungsfrist und warum ist sie für Expats wichtig?
Die Kündigungsfrist ist die gesetzlich vorgeschriebene Vorlaufzeit für die Beendigung Ihres Mietvertrags in Deutschland. Meist beträgt sie drei Monate bei unbefristeten Verträgen, kann aber von Ihrem Vertrag abweichen. Expats unterschätzen das oft, was zu längeren Mietzahlungen führt.
Das deutsche Mietrecht nach §573 BGB schreibt mindestens drei Monate Kündigungsfrist bis zum Quartalsende vor. Vermieter können kürzere Fristen zustimmen, längere für Mieter sind jedoch unzulässig. Kündigen Sie also am 15. Januar, endet der Mietvertrag zum 31. März.
Für Expats mit engem Zeitplan bei Jobwechseln ist die Einhaltung entscheidend. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, zahlen Sie Miete bis Ablauf, auch wenn Sie ausziehen. Prüfen Sie immer zuerst Ihren Mietvertrag.BGB §573
Gesetzliche vs. vertragliche Kündigungsfrist: Welche gilt?
Die gesetzliche Kündigungsfrist umfasst drei Monate bis zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Die vertragliche Frist kann im Vertrag kürzer, aber nicht länger für Mieter sein.
Die Frist gilt, die für Sie günstiger ist. Zum Beispiel schlägt „zwei Monate zum Monatsende“ die gesetzliche Frist, wenn sie die Kündigung früher ermöglicht. Gerichte vergleichen Endzeitpunkte monatlich; die längere Frist schützt den Mieter, entsprechend Rechtsprechung des BAG im Mietrecht.
Expats sollten den Vertrag auf Formulierungen wie „3 Monate gesetzlich, falls nichts anderes vereinbart“ prüfen. Im Zweifel gilt die gesetzliche Frist. Tools wie Mietrecht.de helfen bei der Prüfung. Fehler führen zu erheblichen Verzögerungen.
Wie viele Monate Kündigungsfrist braucht man? Fristen und Beispiele
Die Standard-Kündigungsfrist bei unbefristeten Verträgen beträgt drei Monate zum Quartalsende. Im ersten Jahr gilt dieselbe Dauer. Anders als bei Arbeitsverträgen erfolgt keine Staffelung.
Beispiel: Kündigen Sie zum 1. Februar, endet der Mietvertrag am 31. Mai. Eine Kündigung im Januar endet am 31. März; im Februar endet der Vertrag am 30. Juni.
Bei befristeten Verträgen ist eine vorzeitige Kündigung meist ausgeschlossen, außer bei Nachmieter oder Härtefällen. Kosten für die Kündigung fallen nicht an, aber Reinigungskosten von 200-500 Euro sind möglich. Ablauf: Kündigung absenden, Vermieter bestätigt, Wohnung zum Vertragsende räumen. [INTERN: Checkliste Umzug nach Deutschland]
Kann man vorzeitig kündigen? Regeln bei besonderen Fällen
Eine vorzeitige Kündigung ohne Zustimmung des Vermieters ist selten möglich. Ausnahmen sind Jobwechsel (mit bis zu zwei Monatsmieten als Ausgleich), Scheidung oder Krankheit mit Unbewohnbarkeit, belegt durch Dokumente wie Versetzungsbescheinigung.
Gerichte sprechen vorzeitige Kündigungen zu, wenn die Härte für Mieter größer ist als der Vermieterinteresse (§549 BGB). Expats mit Visumswechseln oder Firmenumzug haben 60 % Erfolg laut Mietervereinen. Dennoch sind Streitigkeiten möglich, Beweise sind zwingend.
Vorgehen: Belege sammeln, formellen Antrag stellen, verhandeln. Bei Ablehnung Klage beim Mietgericht einreichen (Gerichtskosten 100-300 Euro). Frühzeitiges Ausziehen ohne Einwilligung kann Wohnungskündigung wegen unerlaubter Untervermietung auslösen.
Was ist die Nachmieter-Klausel? Einen Ersatzmieter finden
Die Nachmieter-Klausel erlaubt Ihnen, einen neuen Mieter vorzuschlagen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Vermieter müssen diesen akzeptieren, wenn die Qualifikationen ähnlich sind (Einkommen, keine schlechten Schufa-Einträge). Persönliche Abneigung gilt nicht.
Vorgehen: Nachmieter suchen, Vermieter um Erlaubnis bitten (14 Tage Antwortfrist). Übergabeprotokoll ausfüllen. Viele Expats nutzen Facebook-Gruppen oder Immowelt. Bei pünktlicher Mietzahlung ist die Erfolgsquote hoch.
Beispiel: Kündigung am 1. Februar, Nachmieter am 1. März vorgeschlagen – Mietvertrag endet am 31. März, wenn Vermieter zustimmt. Kosten?: Keine, aber Anmeldung des neuen Mieters prüfen. Deutscher Mieterbund bietet Mustertexte.
Muss die Kündigung per Einschreiben erfolgen? Zustellregeln
Ja, die Kündigung muss schriftlich sein, mit eigener Unterschrift, per Einschreiben mit Rückschein. E-Mail oder mündliche Kündigungen sind ungültig.
So ist der Empfang nachweisbar und die Kündigungsfrist beginnt. Die Gebühren betragen 5-7 Euro bei der Deutschen Post. Versand an die adressierte Vertragsanschrift. Beleg und Kopie unbedingt aufbewahren.
Viele Expats verwenden digitale Signaturen, die Gerichte ablehnen, wenn nicht vereinbart. Beispiel: Mail versandt am 10. Januar, Empfang am 12. Januar – Vertrag endet am 30. April. Sendungsverfolgung über Deutschepost.de.
Was ist Kündigungsschutz? Erklärung zum Mieterschutz
Kündigungsschutz bewahrt Mieter vor grundloser Kündigung. Vermieter braucht wichtige Gründe wie zwei Monate Mietrückstand, erhebliche Störungen oder Eigenbedarf. Nach fünf Jahren Mietdauer ist ein sozialer Härtefall nachzuweisen.
Für Expats gilt der Schutz ab sechs Monaten in Altbauwohnungen (vor 2001). Gerichte bevorzugen Mieter, rund 80 % der Vermieterkündigungen ohne triftigen Grund scheitern.
Beispiel: Vermieter will für eigene Familie kündigen, muss vergleichbare Wohnung anbieten. Unterstützung durch Mieterverein (ca. 50 Euro Jahresbeitrag). [INTERN: Verbraucherrechte in Deutschland]
Darf der Vermieter den Vertrag kündigen? Rechte des Vermieters
Vermieter kündigen mit Fristen von 3 bis 9 Monaten, je länger das Mietverhältnis besteht, desto länger die Frist (3 Monate unter 5 Jahre, 6 Monate bei 5–8 Jahren usw.), immer zum Quartalsende. Ein berechtigter Kündigungsgrund ist immer erforderlich.
Expats sind bei Neubauten oft weniger geschützt. Erhalten Sie Kündigung, reagieren Sie innerhalb von zwei Monaten. Gründe können Renovierung oder Verkauf sein, wobei letzter selten den Kündigungsgrund darstellt. Kosten für Rechtsberatung liegen bei etwa 150 Euro/Stunde.
Tipp: Tritt frühzeitig dem Mieterverein bei für kostenlose Rechtsberatung. Gesetzliche Fristen regelt §573c BGB.
Schritt-für-Schritt: Wie Sie Ihre Kündigung korrekt senden
1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Vertrag (gesetzlich oder vertraglich).
2. Berechnen Sie das Vertragsende mit der Quartalsregel.
3. Verfassen Sie ein Schreiben mit Auszugsdatum, Grund optional, handschriftlich unterschrieben.
4. Schicken Sie per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis auf.
5. Melden Sie sich, falls keine Antwort nach 14 Tagen erfolgt.
Vorlage: “Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum [Datum].” Fehler führen zu erneuter Frist und doppelter Miete. Expats sollten bei Bedarf beglaubigte Übersetzungen nutzen. [INTERN: Ratgeber Wohnen in Deutschland]
Häufige Fehler, Kosten und besondere Fälle für Expats
Fehler 1: Falsche Zustellung – kein Nachweis, Kündigung ungültig. Kostet oft drei weitere Mietmonate (ab 2000 Euro).
Fehler 2: Nachmieter nicht angeboten – kein vorzeitiger Auszug möglich.
Besonderheiten: Visum läuft aus – dann Sonderkündigung oder Umzugsklausel nutzen.
Kosten: Kündigung meist kostenfrei, aber gerichtliche Auseinandersetzungen 500 bis 2000 Euro. Beispiel Berlin: Durchschnittsmiete 15 Euro/qm, drei Monate Verzögerung bedeutet 4000 Euro finanzielle Belastung. Expats sollten Umzug gut vorbereiten, [INTERN: Umzugsratgeber]. Informieren Sie sich unter BMWSB.


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