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Wie kündige ich meinen Mietvertrag in Deutschland? Kündigungsfrist für Ausländer erklärt

Du willst den Mietvertrag kündigen. Du brauchst die Kündigungsfrist. Das heißt: Wann endet der Vertrag. Wenn du aus dem Ausland kommst, musst du es gut wissen. So zahlst du nicht doppelt Miete. Hier lernst du die Fristen und Regeln.

Was ist die Kündigungsfrist und warum wichtig für Ausländer

Die Kündigungsfrist sagt, wie lang vor dem Auszug du sagen musst, dass du raus willst. Meist sind es drei Monate. Manchmal steht was im Vertrag. Viele Ausländer vergessen das und zahlen zu viel.

In Deutschland sagt das Gesetz mindestens drei Monate zum Quartalsende. Das heißt: Bis Ende März, Juni, September oder Dezember. Wenn du zum Beispiel am 15. Januar kündigst, endet dein Vertrag am 31. März.

Viele Ausländer ziehen schnell weg. Wenn du die Zeit nicht einhältst, zahlst du Miete weiter. Auch wenn du schon weg bist. Schau immer zuerst in deinen Vertrag.BGB §573

Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist? Welche gilt?

Gesetzliche Kündigungsfrist heißt: Drei Monate bis Ende eines Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Die vertragliche Kündigungsfrist steht im Vertrag und kann kürzer sein.

Wenn die vertragliche Frist besser ist, gilt diese. Zum Beispiel „zwei Monate bis Monatsende“. Das ist schneller als gesetzlich. Gerichte schauen, wann der Vertrag endet. Die längere Frist schützt meistens den Mieter.

Ausländer: Lies deinen Vertrag genau. Oft steht: “3 Monate gesetzlich, wenn nichts anderes steht.” Wenn du unsicher bist, gilt das Gesetz. Schau zum Beispiel bei Mietrecht.de. Fehler verzögern deinen Auszug.

Wie viele Monate Kündigung sind nötig? Zeiten und Beispiele

Normal sind drei Monate Kündigung bei unbefristeten Verträgen. Auch im ersten Jahr. Bei Mietverträgen gibt es keine Staffelung wie bei Arbeitsverträgen.

Beispiel: Kündigst du am 1. Februar, endet der Vertrag am 31. Mai. Kündigst du im Januar, endet er am 31. März. Im Februar endet der Vertrag am 30. Juni.

Bei befristeten Verträgen kannst du meistens nicht kündigen. Nur mit neuem Mieter oder bei Notfällen. Du zahlst keine Kündigungskosten, aber Reinigungsgebühren (200-500 Euro) können kommen. Erste Schritte: Kündigung schreiben, Vermieter bestätigt, Wohnung räumen.

Kannst du früher kündigen? Regeln für Spezialfälle

Früh kündigen geht nur mit Zustimmung vom Vermieter. Ausnahmen: Jobwechsel, Scheidung oder Krankheit. Dann kannst du oft früher ausziehen.

Gerichte erlauben das, wenn das für dich sehr schlimm ist (§549 BGB). Viele Ausländer schaffen das. Aber Vermieter wollen Beweise.

So klappt es: Sammle Beweise, schreibe Antrag, verhandle. Wenn nein, geh vor Gericht (Kosten 100-300 Euro). Geh nicht einfach weg. Sonst verlierst du die Wohnung.

Was ist die Nachmieter-Klausel? Einen Ersatzmieter finden

Mit der Nachmieter-Klausel kannst du einen neuen Mieter vorschlagen. Vermieter muss den annehmen, wenn er passt (Geld, keine Schulden). Er darf nicht einfach „nein“ sagen, weil er dich nicht mag.

So geht das: Such einen Mieter, hol die Erlaubnis vom Vermieter (Antwort in 14 Tagen). Mach ein Übergabeprotokoll. Viele Ausländer nutzen Facebook oder Immowelt. Das klappt gut, wenn du immer pünktlich zahlst.

Beispiel: Du kündigst am 1. Februar und zeigst den Nachmieter am 1. März. Vertrag endet am 31. März, wenn der Vermieter zustimmt. Kosten? Keine. Aber prüfe, ob der neue Mieter sich anmeldet. Deutscher Mieterbund hat Vorlagen.

Muss die Kündigung per Einschreiben sein? Regeln zur Zustellung

Ja, die Kündigung muss schriftlich sein. Mit eigener Unterschrift. Per Einschreiben mit Rückschein. Mail oder mündlich gilt nicht.

So weißt du, wann der Vermieter die Kündigung bekommt. Einschreiben kostet 5-7 Euro. Schick es an die Adresse vom Vertrag. Behalte Beleg und Kopie.

Viele Ausländer machen falsch: Sie nutzen digitale Unterschriften. Das reicht oft nicht. Beispiel: Wenn du am 10. Januar schickst und Vermieter bekommt es am 12. Januar, endet Vertrag am 30. April. Sendungsverfolgung: Deutschepost.de.

Was ist Kündigungsschutz? Schutz für Mieter erklärt

Kündigungsschutz schützt Mieter vor ungerechter Kündigung. Vermieter braucht einen wichtigen Grund, z.B. zwei Monate keine Miete, Störung oder Eigenbedarf. Nach 5 Jahren muss der Mieter mehr geschützt werden.

Für Ausländer gilt das ab sechs Monaten im geschützten Apartment (vor 2001 gebaut). Gerichte geben oft Mietern Recht. 80% der Vermieter-Kündigungen ohne Grund scheitern.

Beispiel: Vermieter will die Wohnung für Familie. Er muss dir eine ähnliche Wohnung anbieten. Hilfe gibt es beim Mieterverein (50 Euro im Jahr). [INTERN: Verbraucherrechte Deutschland]

Kann der Vermieter den Vertrag kündigen? Seine Rechte

Vermieter kündigen mit 3 bis 9 Monaten Frist. Die Frist wächst mit der Mietdauer. 3 Monate, wenn du weniger als 5 Jahre da bist. Er braucht immer einen Grund.

Ausländer sind oft bei Neubauten schwächer geschützt. Wenn du eine Kündigung bekommst, antworte in 2 Monaten. Gründe können Renovierung oder Verkauf sein (aber selten). Anwalt kostet 150 Euro pro Stunde.

Tipp: Werde schnell Mitglied im Mieterverein für juristische Hilfe. Gesetzliche Fristen stehen in §573c BGB.

Schritt für Schritt: Wie du deine Kündigung richtig schickst

1. Schau in den Vertrag, welche Frist gilt.
2. Rechne Enddatum mit Quartalsende.
3. Schreibe Brief mit Auszugsdatum, Grund ist freiwillig, unterschreib.
4. Schick per Einschreiben, bewahre Beleg.
5. Wenn keine Antwort in 14 Tagen, nachfragen.

Briefvorlage: “Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum [Datum].” Fehler = Frist von neuem, doppelte Miete. Ausländer: Lass Brief übersetzen, wenn nötig. [INTERN: Wohnen in Deutschland Anleitung].

Häufige Fehler, Kosten und besondere Fälle für Ausländer

Fehler 1: Falscher Versand – kein Beleg, ungültig. Kostet drei Monate mehr Miete (ab 2000 Euro).
Fehler 2: Nachmieter nicht angeboten – keine frühe Kündigung.
Besonderheit: Visum läuft ab – dann Sonderkündigung nutzen.

Kosten: Kündigung ist kostenlos, Streit bis 2000 Euro. Beispiel Berlin: 15 Euro pro qm, drei Monate zahlen heißt 4000 Euro Verlust. Auswanderer planen gut, [INTERN: Umzug Anleitung]. Infos: BMWSB für Updates.

Sources

  1. wsk-arbeitsrecht.com
  2. firma.de
  3. managementcircle.de
  4. martinsplatz.de
  5. ihk.de
  6. osborneclarke.com
  7. karriere.de
  8. flair.hr
  9. gesetze-im-internet.de
  10. deel.com
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