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Neuer Vorschlag für Arbeitszeitgesetz löst politische Kritik aus
Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Ziel ist es, flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen, zum Beispiel mit einer Wochenarbeitszeitgrenze statt einer täglichen. Der Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht vor, die Arbeitszeit an EU-Richtlinien anzupassen und die Einführung der Wochenbeschränkung an Tarifverträge zu binden. Besonders die konservative Union lehnt dies ab. Carsten Linnemann von der CDU kritisiert, dass der Entwurf nicht mit den Koalitionsvereinbarungen übereinstimmt und deshalb für die Zusammenarbeit ungeeignet ist. Gegner meinen, das Gesetz weicht vom Koalitionsvertrag ab, der Familienarbeit durch flexiblere Arbeitszeiten fördern will.
Union sorgt sich um Tarifbindung und Schutz der Arbeitnehmer
Die Union fordert, die Flexibilität nicht nur für tarifgebundene Unternehmen zu erlauben, sondern allgemein. Marc Biadacz, sozialpolitischer Sprecher der Union, bemängelt, dass die tägliche Acht-Stunden-Grenze bestehen bleibt und Überstunden nur durch Verhandlungen zulässig sind. Das könnte Arbeitnehmer rechtlich benachteiligen, weil bestehender Schutz beschränkt wird. Außerdem verlangt der Entwurf strengere Arbeitszeiterfassung, was Arbeitgeber als zu bürokratisch und vertrauensschwächend sehen. Arbeitgeberverbände wie Präsident Dr. Rainer Dulger fordern den Rückzug und eine grundsätzliche Überarbeitung, um digitale und moderne Arbeitsbedingungen besser zu berücksichtigen.
Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), bezeichnet den Entwurf als eine Art Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag, der besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen schadet und die politische Spannung in der Koalition erhöht.
Auswirkungen für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
Die Diskussion um die Arbeitszeitreform betrifft besonders Expats und ausländische Arbeitnehmer. Sie könnten von mehr Flexibilität profitieren, benötigen aber klare Rechtsgrundlagen. Da die Flexibilität an Tarifverträge gebunden ist, gilt in Betrieben ohne Tarifvertrag weiterhin die tägliche Acht-Stunden-Grenze. Das kann die Flexibilität für Nichtdeutsche in solchen Unternehmen einschränken.
Internationale Studierende mit Teilzeitjobs oder Praktika müssen darauf achten, wie die wöchentliche Arbeitszeit künftig berechnet wird. Eine Umstellung auf Wochenarbeitszeitgrenzen kann die erlaubten Arbeitsstunden und Arbeitszeiten beeinflussen. Strengere Regelungen zur Arbeitszeiterfassung könnten zudem Überstunden und Homeoffice-Modelle betreffen, die bei Expats oft genutzt werden.
Expats und ausländische Arbeitnehmer sollten die Gesetzesänderungen genau verfolgen, ihre Arbeitsverträge prüfen und kontrollieren, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. So erkennen sie, wie sich ihre Arbeitszeiten, Rechte und Pflichten durch das Gesetz ändern. Aktuelle Informationen bietet der Originalartikel bei Tagesschau.