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Neue Regelung ermöglicht Arbeit nach drei Monaten
Deutschland plant, die Wartezeit für Asylsuchende zu verkürzen, bevor sie arbeiten dürfen. Bisher gilt ein Sechs-Monats-Verbot für Beschäftigung, besonders für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen und aus sicheren Herkunftsländern. Innenminister Alexander Dobrindt stellte den „Sofort-in-Arbeit-Plan“ vor, der Arbeit schon nach drei Monaten der Anwesenheit erlaubt, auch während das Asylverfahren läuft. Laut Sprecher beeinflusst die Arbeit den Ausgang des Antrags nicht. Nicht betroffen sind abgelehnte Asylsuchende oder solche, die nicht mitarbeiten, etwa bei falschen Angaben.
Rechtliche Grundlage und politischer Kontext
Die Regelung soll im künftigen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) verankert werden, das bald im Bundestag diskutiert wird. Das aktuelle Gesetz verbietet Arbeit bei Aufenthalten in Aufnahmeeinrichtungen für sechs Monate. Dobrindts Vorschlag entspricht dem Koalitionsvertrag, in dem ein dreimonatiges Beschäftigungsverbot vorgesehen ist. Die SPD unterstützt diese Reform schon lange, da Arbeit als wichtige Integration gilt. Im Regierungsentwurf zum GEAS ist die Regel schon enthalten und wird in Kürze im Parlament behandelt.
Folgen für Expats und Asylsuchende in Deutschland
Die neue Politik ermöglicht es Asylsuchenden, darunter Expats und Studenten, früher zu arbeiten, was deren finanzielle Lage verbessert und schnelleren Spracherwerb durch Arbeit erleichtert. Wer in Aufnahmeeinrichtungen bleiben muss, meistens aus sicheren Herkunftsländern, hat weiterhin Einschränkungen. Sprach- und Integrationskurse richten sich vor allem an Personen mit guten Bleibeperspektiven, was besonders sichere Herkunftsländer betrifft. Asylsuchende und Expats sollten die Änderungen genau verfolgen, da schnellere Arbeitsgenehmigungen ihre Selbstversorgung im Verfahren erleichtern. Auch Wohnort und Aufenthalt in Heimen können Wirkung auf die Arbeitsrechte nach den neuen Regeln haben.
Mehr zu dem Plan steht im Originalbericht: tagesschau.de