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Geplante Ablösung des Ehegattensplittings
Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil hat die Einführung eines neuen Steuermodells namens „fiktives Realsplitting“ für neu geschlossene Ehen vorgeschlagen, um das bisher etablierte Ehegattensplitting zu ersetzen. Dieses Modell ermöglicht Ehepartnern, einen definierten Steuerfreibetrag flexibel zuzuteilen, um die gemeinsame Steuerlast effizienter zu gestalten. Die bestehende Rechtslage für bestehende Ehen bleibt unberührt, um Rückwirkung zu vermeiden.
Konzept und zu erwartende Effekte des fiktiven Realsplittings
Das fiktive Realsplitting orientiert sich am maximal abziehbaren Unterhaltsbetrag für Ehegatten, der bislang bei getrennten oder geschiedenen Paaren Anwendung findet. Ziel ist es, steuerliche Anreize zu reduzieren, die traditionell Frauen in Teilzeitpositionen festhalten. Der steuerliche Vorteil ist gegenüber dem bisherigen Splitting geringfügig und betrifft insbesondere Konstellationen mit disparaten Einkommensverhältnissen. Beispielsweise erhöht sich die Steuerlast für ein Paar mit einem Einkommen von 100.000 Euro und einem ohne Einkommen um rund 4.100 bis 4.500 Euro jährlich.
Darüber hinaus sieht die Reform die Abschaffung der kombinierten Steuerklassen III und V vor, die bislang zur Optimierung der Lohnsteuerabzüge genutzt werden. Dieser Schritt soll fiskalische Verhaltensanreize abschwächen, die die sogenannte „Teilzeitfalle“ – eine Belastung, die vor allem Frauen betrifft – verstärken. Diese Maßnahme ist Bestandteil umfassender Initiativen zur Förderung der geschlechtergerechten Teilhabe am Arbeitsmarkt, ersetzt aber keine vollständige Gleichstellung.
Auswirkungen auf Expats und internationale Residents in Deutschland
Die Reform betrifft in erster Linie Ehen, die ab Inkrafttreten der Neuregelung in Deutschland geschlossen werden. Ausländische Staatsbürger, Studierende und Arbeitnehmer, die hier heiraten, müssen mit erheblichen Änderungen bei der Steuerberechnung rechnen. Paare mit starken Einkommensdisparitäten können mit einer deutlich höheren steuerlichen Belastung konfrontiert sein.
Internationale Einwohner sollten die legislativen Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da genaue Details und Zeitpläne noch nicht finalisiert sind. Heiratswillige Paare wird empfohlen, frühzeitig steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Auswirkungen einschätzen zu können. Während bestehende Ehen weiterhin nach altem Recht besteuert werden, müssen neue Ehen mit abweichenden steuerlichen Regelungen rechnen, die unter anderem die Einkommensaufteilung, Steuerpflichten sowie Lohnsteuerabzüge betreffen.
Weitere Einzelheiten sind in der offiziellen Regierungsankündigung einsehbar: Tagesschau-Bericht zum Ersatz des Ehegattensplittings.