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Neue Haftungsregeln für E-Scooter-Verleiher
In Deutschland gibt es immer mehr Unfälle mit E-Scootern. Deshalb plant die Regierung strengere Haftungsregeln für Verleihfirmen. Ein Gesetzentwurf verlangt, dass Betreiber auch bei Unfällen zahlen müssen, obwohl sie den Unfall nicht selbst verursacht haben. So sollen Opfer leichter Entschädigung bekommen, besonders wenn der Fahrer nicht gefunden wird [Quelle 1, Quelle 5].
Bisher sind E-Scooter nicht wie Autos behandelt. Das erschwert es, Schadenersatz bei Mietrollern zu bekommen. Das neue Gesetz vergleicht die Haftung von E-Scootern mit der von Mietwagen. Verleihfirmen bekommen mehr Sorgfaltspflichten. Die Unfallzahlen haben sich laut Statistik fast verdoppelt – von 4.000 in 2021 auf fast 8.000 in 2024 [Quelle 1].
Auswirkungen für Ausländer und Scooter-Nutzer
Für Ausländer, internationale Studierende und Arbeitnehmer in Deutschland, die oft E-Scooter nutzen, sind diese Regeln wichtig. Fahrer und Verleihfirmen teilen künftig die Haftung. Dadurch sind Versicherungen für Unfallopfer einfacher. Nutzer sollen weiter vorsichtig fahren, aber haben mehr Sicherheit bei Unfällen oder Schäden durch falsch abgestellte Scooter [Quelle 5, Quelle 6].
Die Regeln beziehen sich auch auf falsch geparkte oder umgefallene E-Scooter auf Gehwegen. Diese Blockaden führten zu Unfällen, besonders bei Behinderten. Die Verleihfirmen müssen nun dafür sorgen, dass ihre Roller keine Gefahren verursachen. Das könnte die Kosten und Preise im Verleih erhöhen [Quelle 5, Quelle 4].
Nächste Schritte und Zeitplan
Das Ministerium sieht vor, dass Fahrer bei Unfällen meistens schuld sind. Die Verleiher haften aber unabhängig von der Schuld. So entsteht ein doppeltes System, in dem beide haften. Die Schadensregulierung läuft über die Haftpflichtversicherung der Verleiher [Quelle 5, Quelle 7].
Der Kabinett will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr beraten. Nach der Genehmigung wird das Gesetz gelten. Nutzer sollten lokale Regeln und Vertragsbedingungen beobachten. Es ist sinnvoll, beim Mieten von E-Scootern auf Versicherung und Haftung zu achten [Quelle 1, Quelle 2].
Weitere Informationen finden Sie im Originalartikel auf Tagesschau.de [Quelle 1].