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Neues E-Auto-Förderprogramm öffnet Antragstellung
Ab Januar 2026 hat die Bundesregierung ein neues Subventionsprogramm eingeführt, das den Absatz von Elektrofahrzeugen fördern soll. Es vergibt Fördermittel von bis zu 6.000 Euro für den Kauf oder das Leasing emissionsarmer Neuwagen, einschließlich batterieelektrischer Fahrzeuge, bestimmter Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos. Die Anträge sind seit Kurzem möglich, einschließlich einer rückwirkenden Förderung für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar zugelassen wurden [Quelle 1].
Diese Finanzierung ist Teil einer umfassenden staatlichen Initiative mit einem Volumen von rund drei Milliarden Euro zur Beschleunigung der klimafreundlichen Mobilität und zur Stärkung der heimischen Automobilindustrie [Quelle 1][Quelle 3].
Fördermodalitäten und Anspruchsvoraussetzungen
Die Höhe der Förderung variiert je nach Fahrzeugtyp, Einkommen des Erwerbers sowie familiärer Situation. Reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenmodelle erhalten einen Grundzuschuss von 3.000 Euro, während förderfähige Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge mit 1.500 Euro bezuschusst werden [Quelle 1][Quelle 4]. Familien mit Kindern erhalten pro Kind einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro, begrenzt auf maximal zwei Kinder. Daraus ergibt sich für Familien mit zwei Kindern und geringem Einkommen eine maximale Förderung von 6.000 Euro [Quelle 1][Quelle 2].
Die Einkommensgrenzen für erhöhte Zuschüsse liegen bei zu versteuernden Haushaltsnettoeinkommen von unter 60.000 Euro für einen zusätzlichen Zuschlag von 1.000 Euro und unter 45.000 Euro für einen Zuschlag von 2.000 Euro. Für Familien mit mindestens zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro [Quelle 2][Quelle 4].
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Kriterien erfüllen, beispielsweise CO₂-Emissionen unter 60 g/km oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km bei Plug-in-Hybriden. Leasing- oder Kaufverträge müssen eine Fahrzeugregistrierung von mindestens 36 Monaten vorsehen [Quelle 4].
Auswirkungen für Expats und internationale Bewohner in Deutschland
Das Subventionsprogramm ist für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland von großer Bedeutung, da es deren Anschaffung eines E-Fahrzeugs finanziell erleichtert. Das Programm reduziert die Vorlaufkosten bei neuen E-Autos oder qualifizierten Plug-in-Hybriden erheblich. Antragstellende sollten überprüfen, ob ihr zu versteuerndes Einkommen den Anforderungen entspricht und ob das gewünschte Fahrzeug die Förderkriterien erfüllt, um die maximale Förderhöhe zu erhalten.
Die Anträge sind über die offizielle BAFA-Plattform einzureichen, welche das Verfahren organisiert [Quelle 1][Quelle 4]. Aufgrund der rückwirkenden Förderung können auch Autos berücksichtigt werden, die seit Jahresbeginn gekauft wurden. Expats sollten zudem die Anforderungen an die Fahrzeugzulassung und Leasinglaufzeit beachten, da diese die Vertragsbedingungen und Besitzverhältnisse beeinflussen können.
Das Programm ergänzt die verlängerten Steuererleichterungen für E-Fahrzeuge in Deutschland, einschließlich der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bis Dezember 2035, wodurch sich die finanziellen Vorteile für Expats erheblich erhöhen [Quelle 7].
Weitere Informationen und den Antrag finden Expats und alle anderen Interessierten auf dem offiziellen BAFA-Portal [Quelle 1].