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Neues E-Auto-Förderprogramm jetzt beantragen
Ab Januar 2026 führt die Bundesregierung ein neues Förderprogramm ein. Es fördert den Kauf oder das Leasing von neuen, emissionsarmen Fahrzeugen wie reinen Elektroautos, bestimmten Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen. Die Anträge sind schon möglich, auch rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres.
Die Förderung ist Teil eines größeren Programms mit etwa 3 Milliarden Euro, um den klimafreundlichen Verkehr und die deutsche Autoindustrie zu unterstützen.
Details zur Förderung und Wer kann sie bekommen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiensituation. Elektro- und Brennstoffzellenautos erhalten 3.000 Euro Grundzuschuss, Plug-in-Hybride 1.500 Euro. Familien mit Kindern erhalten zusätzlich 500 Euro pro Kind, maximal für zwei Kinder. So können Familien mit zwei Kindern und geringem Einkommen den vollen Zuschuss bis zu 6.000 Euro erhalten.
Für höhere Zuschüsse gelten Einkommensgrenzen: Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 60.000 Euro gibt es 1.000 Euro extra, unter 45.000 Euro sogar 2.000 Euro mehr. Für Familien mit mindestens zwei Kindern liegt die Grenze bei 90.000 Euro.
Die Fahrzeuge müssen Klimakriterien erfüllen: CO₂-Ausstoß unter 60 g/km oder bei Plug-in-Hybriden mindestens 80 km elektrische Reichweite. Leasing- und Kaufverträge müssen eine Registrierung des Fahrzeugs für mindestens 36 Monate sicherstellen.
Was das für Ausländer in Deutschland bedeutet
Das Förderprogramm ist wichtig für Expats, internationale Studierende und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein E-Auto kaufen möchten. Es senkt die Kosten erheblich. Antragsteller sollten prüfen, ob ihr Einkommen passt und das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, um die maximale Förderung zu erhalten.
Die Anträge können über die offizielle BAFA-Plattform eingereicht werden. Da die Förderung rückwirkend gilt, können auch Fahrzeuge, die seit Januar registriert sind, gefördert werden. Expats sollten auch die Anforderungen an die Fahrzeugregistrierung und Leasingdauer beachten, da diese Verträge und Besitzverhältnisse beeinflussen können.
Das Programm ergänzt die in Deutschland verlängerten Steuerbefreiungen für E-Autos bis Dezember 2035, was den finanziellen Vorteil zusätzlich erhöht.
Weitere Informationen und das Antragsformular sind auf der BAFA-Webseite verfügbar.