Home / News & Politics / Deutsche Gerichte erklären mehrere Grenzkontrollen und Asylablehnungen für rechtswidrig

Deutsche Gerichte erklären mehrere Grenzkontrollen und Asylablehnungen für rechtswidrig

Deutsche Gerichte erklären Grenzkontrollen und Asylablehnungen für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Grenzkontrollen an der Grenze Luxemburg-Deutschland nicht erlaubt sind. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Berlin die Ablehnung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen als illegal erklärt, wenn das Dublin-Verfahren nicht angewendet wird. Diese Urteile stellen die Rechtmäßigkeit der aktuellen Grenzen-Kontrollen der deutschen Behörden in Frage. Das Innenministerium will gegen das Koblenzer Urteil klagen.

Wichtige rechtliche Fragen: Dublin-Verfahren und Schengen-Regeln

Das Verwaltungsgericht Berlin betont, dass Personen, die in Deutschland Asyl beantragen, nicht einfach abgewiesen werden dürfen. Sie müssen erst das Dublin-Verfahren durchlaufen, das prüft, welcher Staat zuständig ist. Nach der Abschiebung von drei somalischen Asylbewerbern nach Polen ohne das Verfahren erklärte das Gericht dies für illegal. Die Regierung darf sich nicht auf Artikel 72 des EU-Vertrags berufen, der bei Gefahr Ausnahmen erlaubt, weil keine echte Gefahr nachgewiesen wurde.

Das Bayerische Verwaltungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass längere oder systematische Kontrollen an der Grenze zu Österreich gegen den Schengen-Grenzkodex und das EU-Recht verstoßen. Das Ministerium nennt weiterhin die hohe Migrationszahl und die Belastung der Aufnahme-Kapazitäten als Gründe. Das Gericht hält diese Begründung für unzureichend. Nationale Sicherheitsbedenken rechtfertigen Kontrollen nur bei neuen, konkreten Gefahren, die aber nicht gezeigt wurden.

Auswirkungen für Expats und Reisende aus dem Ausland

Diese Entscheidungen wirken sich praktisch auf Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer aus, die in Deutschland leben oder reisen, besonders an den Grenzen zu Luxemburg, Österreich und anderen Nachbarländern. Lange oder zufällige Kontrollen führten zu Verzögerungen, mehrfachen Ausweiskontrollen und Ablehnungen. Die Aufhebung dieser Kontrollen verringert die rechtliche Unsicherheit für Menschen, die ihre EU-Freizügigkeitsrechte nutzen.

Das Berliner Urteil zeigt, dass Asylsuchende an der deutschen Grenze das Recht auf eine formelle Prüfung haben. Behörden dürfen diese Anträge nicht einfach ablehnen, ohne das Dublin-Verfahren zu durchlaufen. Expats und Reisende sollten wissen, dass Grenzkontrollen gerichtlich überprüft werden und es Ausnahmen für Schwangere oder Minderjährige gibt.

Was sollten Expats beachten?

Expats, die häufig die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg oder Österreich überqueren, sollten über Änderungen der Grenzkontrollregeln informiert bleiben. Es ist ratsam, gültige Ausweise und eventuell Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen bei sich zu haben. Bei unrechtmäßigen Grenzablehnungen oder übermäßigen Kontrollen kann rechtlicher Rat sinnvoll sein, etwa durch Anwälte oder Expats-Gruppen.

Asylsuchende an Deutschlands Grenzen müssen ihre Rechte kennen, die nun durch das Dublin-Verfahren und die Gerichte bestätigt sind. Betroffene können sich an juristische Vertreter oder Menschenrechtsorganisationen wenden, um sicherzugehen, dass gesetzliche Regeln eingehalten werden.

Mehr Informationen zum Urteil über die Grenzkontrollen Luxemburg-Deutschland finden Sie hier: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gericht-grenzkontrollen-100.html

📚 Key Vocabulary (Intermediate (B1-B2))

das Verwaltungsgericht(noun (n.))
administrative court
die Grenzkontrolle(noun (f.))
border control
die Ablehnung(noun (f.))
rejection
das Dublin-Verfahren(noun (n.))
Dublin procedure (EU asylum responsibility process)
die Sicherheit(noun (f.))
security
die Migrationszahl(noun (f.))
number of migrants
die Kapazität(noun (f.))
capacity
die Freizügigkeit(noun (f.))
freedom of movement
der Aufenthaltsstatus(noun (m.))
residence status
die Menschenrechtsorganisation(noun (f.))
human rights organization
Tagged: