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Das Bundesgericht sagt: Klimageräte auf dem Balkon sind erlaubt
Das Bundesgericht sagt ja zu Klimaanlagen auf Balkonen. Jeder Wohnungsbesitzer darf eine Klimaanlage außen montieren. Die Wohnungs-Vereine müssen das meistens erlauben. Das ist eine neue Regel für viele Menschen in Berlin. Der Gericht sagt: Man darf umbauen, wenn es den anderen nicht zu sehr stört.
Was erlaubt ist und was nicht
Das Gericht sagt: Klimageräte mit einem Teil draußen sind okay. Das Teil hängt draußen am Balkon oder Haus. Es muss die anderen Leute nicht sehr stören. Der Lärm ist nicht wichtig für die Erlaubnis. Man darf also die Klimaanlage benutzen, wenn man will. Nur das Bauen ist wichtig für das Gericht.
Was das für Ausländer und Leute aus dem Ausland bedeutet
Das ist gut für Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland wohnen. Es wird draußen oft sehr warm im Sommer. Klimageräte helfen dann. Jetzt können die Leute einfacher ihre Geräte bauen. Nachbarn oder Verein sollen nicht mehr ablehnen. Wichtig: Die Geräte dürfen nicht zu laut sein. Man braucht Erlaubnis von seinem Verein. Man muss sagen, dass die Regeln eingehalten sind.
Man kann auch einen Anwalt fragen, wenn man unsicher ist. Das Gesetz hilft, aber Probleme mit Lärm können bleiben.
Wer mehr wissen will, kann hier lesen: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/klimaanlagen-balkon-wohnungseigentuemer-100.html.