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Verfassungsgericht sagt Nein zur Beschwerde gegen Mietkontrolle
Das Bundesverfassungsgericht sagt, die Mietkontrolle ist recht. Ein Vermieter aus Berlin wollte das nicht. Er hat sich beschwert. Aber das Gericht sagt: Die Mietkontrolle verletzt keine Rechte. Die Regel gilt weiter.
Wichtige Infos zu den Mietkontroll-Verlängerungen
Die Mietkontrolle begrenzt Mieterhöhungen. Sie schützt Mieter. Die Regel gilt bis 2029 in ganz Deutschland. In manchen Bundesländern gilt sie noch länger. Zum Beispiel in Thüringen (Erfurt, Jena) und Sachsen (Dresden, Leipzig) bis 2027. Der Bundesrat hat das bestätigt.
Was bedeutet das für Ausländer und Expats?
Für Expats und andere ausländische Mieter ist das gut. Mieten bleiben besser bezahlbar in großen Städten. Die Mietkontrolle schützt vor hohen Mieterhöhungen. Sie gilt vor allem für neue Mietverträge. Man soll prüfen, ob die Mietkontrolle eingehalten wird. Mieter können Hilfe suchen, wenn die Miete zu hoch ist.
Bis 2029 gibt es guten Schutz vor hohen Kosten. Mieter sollten Mietverträge gut lesen und pünktlich verlängern. So bleiben sie sicher.