Mehr Klagen von Flugreisenden in ganz Deutschland
Im Jahr 2025 haben die deutschen Gerichte über 121.000 Klagen von Flugreisenden erhalten. Diese fordern Entschädigungen für verspätete oder abgesagte Flüge. Obwohl es etwa 10.000 Klagen weniger als im Vorjahr sind, ist das eine Steigerung von 44 % gegenüber vor fünf Jahren. An vielen Gerichten bilden diese Fälle mehr als die Hälfte der zivilrechtlichen Verfahren. Besonders viel zu tun hat das Gericht für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) mit 19.239 Fällen, etwa 24 % mehr als im Vorjahr. Auch in Köln und Frankfurt am Main sind viele Fälle zu bearbeiten, mit 22.491 beziehungsweise 19.374 Klagen [Quelle 1].
Auswirkungen für die Justiz und mögliche Lösungen
Die starke Zunahme der Klagen belastet das Justizsystem erheblich und stellt die Gerichte vor große Herausforderungen. Die Richtervereinigung in Deutschland betont die Schwierigkeiten, so viele zivilrechtliche Verfahren zu verwalten. Die aktuelle Infrastruktur der Gerichte hat keine Software, die schnell Klagen analysieren, aktuelle Urteile vergleichen und Vorschläge für Entscheidungen geben kann. Experten empfehlen, dass künstliche Intelligenz die Arbeit erleichtern könnte, da sie Fälle automatisiert prüfen kann. So könnten Richter sich auf komplexere Streitigkeiten konzentrieren [Quelle 1].
Was das für Ausländer und internationale Reisende in Deutschland bedeutet
Für Ausländer, Arbeitskräfte und Studenten, die in Deutschland leben, zeigt die Zunahme der Flugentschädigungsklagen, dass Passagierrechte nach europäischen Regeln besser durchgesetzt werden. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten, oft am Sitz der Fluggesellschaft oder am Abflughafen. Weil die Gerichte aber ausgelastet sind, können sich Verfahrenszeiten verlängern. Ausländer sollten ihre Rechte kennen und bei Problemen rechtliche Beratung suchen. Außerdem kann die Nutzung von KI-basierten Tools bald helfen, Klagen schneller zu klären. Wichtig ist, die Fristen für Klagen zu beachten, die meist einige Jahre nach dem Flug gelten [Quelle 1][Quelle 2].
Ursprüngliche Berichte und weitere Details sind auf der Seite Tagesschau zu finden [Quelle 1].