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EU erhebt Bearbeitungsgebühr auf geringwertige Online-Sendungen
Ab dem 1. November 2026 führt die Europäische Union eine Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete ein, die in Online-Shops außerhalb der EU bestellt werden. Diese Maßnahme betrifft Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro und zielt darauf ab, den massiven Zustrom preiswerter Waren zu regulieren, die bislang zollfrei in die EU gelangten. Die Gebühr wird auf Plattformen wie Shein und Temu erhoben, die direkt an Konsumenten innerhalb der EU liefern.[Quelle 1]
Bisher waren Sendungen unter 150 Euro von Einfuhrabgaben befreit. Die hohe Anzahl dieser Sendungen führt jedoch zu erheblichen Abfertigungskosten bei den Zollbehörden. Die Bearbeitungsgebühr soll diese operativen Kosten decken und die Durchsetzung von EU-Sicherheits- und Regulierungsstandards verbessern.[Quelle 1][Quelle 3]
Details und Zeitplan der Bearbeitungsgebühr im Rahmen der Zollreform
Das EU-Parlament verabschiedete am 26. März 2026 die umfassende Zollrechtsreform einschließlich der neuen Gebühr. Bis zur vollständigen Implementierung gilt seit dem 1. Juli 2026 eine temporäre pauschale Zollgebühr von 3 Euro für kleine Sendungen. Die endgültige Bearbeitungsgebühr, deren Höhe von der Europäischen Kommission festgelegt wird, wird die Übergangsregelung im November 2026 ablösen.[Quelle 3][Quelle 5]
Online-Marktplätze werden nun als “vermeintliche Einführer” eingestuft. Sie sind verpflichtet, die korrekten Zollabgaben und Gebühren einzuziehen und sicherzustellen, dass die Waren vor Erreichen der Verbraucher verzollt sind. Damit steigen ihre Pflichten hinsichtlich der Einhaltung von Sicherheits-, Sicherheits- und Rechtsvorschriften der EU für alle an EU-Bewohner verkauften Produkte.[Quelle 3]
Folgen für Expats und internationale Käufer in Deutschland
Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland, die regelmäßig Waren aus Nicht-EU-Online-Shops beziehen, müssen mit zusätzlichen Kosten aufgrund der neuen EU-Zollgebühr rechnen. Sendungen von populären Plattformen wie Shein und Temu können neben dem Warenpreis Mehrkosten verursachen und somit die Gesamtkosten der geringwertigen Waren erhöhen.
Je nach Compliance des Online-Händlers können diese Gebühren bereits beim Kauf oder bei der Zustellung der Pakete erhoben werden. Eine bewusste Kontrolle der Paketwerte und der Importformalitäten hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Zudem werden Online-Händler ihre Preisgestaltung und Logistik anpassen müssen, was Auswirkungen auf Produktauswahl und Lieferzeiten haben kann.
Um Verzögerungen bei der Zollabfertigung im Rahmen der Zollreform zu vermeiden, sollten Verbraucher und ausländische Arbeitnehmer Versandstatus genau verfolgen, den Kontakt zu Verkäufern pflegen und sich über die aktuellen Zollumsetzungen informieren. Ein fundiertes Wissen über Rechte und Pflichten erleichtert einen reibungsloseren grenzüberschreitenden Online-Einkauf unter Einhaltung der EU-Vorgaben.[Quelle 1][Quelle 3][Quelle 4]
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Originalbeitrag auf tagesschau.de.