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EU-Gericht schränkt Kündigungsrechte von Kirchen ein
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein kirchlicher Arbeitgeber nicht einfach kündigen darf, nur weil eine Mitarbeiterin aus der Kirche austritt. Diese Entscheidung kam, nachdem eine katholische Sozialorganisation eine Frau während ihrer Elternzeit kündigte, weil sie aus der katholischen Kirche austrat. Das Gericht erklärte, dass eine Kündigung nur dann rechtmäßig ist, wenn die Kirchenmitgliedschaft für den konkreten Job und die religiösen Werte der Stelle „wesentlich“ ist. In diesem Fall arbeitete die Frau in der Schwangerschaftsberatung. Auch protestantische Mitarbeiterinnen hatten ähnliche Positionen, deshalb war die Kirchenmitgliedschaft keine zwingende Voraussetzung. Daher betrachtete das Gericht die Entlassung als Diskriminierung nach EU-Recht und als Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit [Quelle 1].
Folgen des EuGH-Urteils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Das Urteil gibt klare Regeln zum Schutz der Arbeitskräfte vor Diskriminierung nur wegen ihrer Religion oder des Kirchenaustritts, besonders in kirchlichen Einrichtungen. Das Gericht erklärte, dass nur staatliche Gerichte – nicht die Kirchen selbst – über die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Einzelfall entscheiden dürfen. Die Autonomie der Kirche und ihr Recht auf religiöse Identität müssen gegen den Schutz der Arbeitnehmerrechte abgewogen werden, damit niemand wegen seiner religiösen Überzeugungen benachteiligt wird. Wichtig war das Vorhandensein von nichtkatholischen Beschäftigten in vergleichbaren Positionen, was die Kündigung ungültig machte. Der Fall wurde zurück an das Bundesarbeitsgericht gegeben, um ein abschließendes Urteil zu fällen. Eventuell folgen Einsprüche vor dem Bundesverfassungsgericht [Quelle 1, 2, 4].
Was das für Ausländer und Expats in Deutschland bedeutet
Für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in kirchlichen Organisationen in Deutschland klärt das EuGH-Urteil ihre Rechte bezüglich Religion und Arbeitsschutz. Viele, die bei katholischen oder protestantischen Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie arbeiten, sind unsicher, wie sich der Kirchenaustritt auf den Arbeitsplatz auswirkt. Dieses Urteil sichert zu, dass ein freiwilliger Austritt aus der Kirche, beispielsweise um Kirchensteuer zu sparen, allein keine Kündigung rechtfertigt. Expats sollten ihre Arbeitsverträge prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat holen. Da deutsche Gerichte das letzte Wort haben, ist es wichtig, über weitere Urteile informiert zu bleiben [Quelle 1, 7, 8].
Kirchliche Arbeitgeber müssen genau prüfen, ob die Kirchenmitgliedschaft für ihre Stellen wirklich unverzichtbar ist und keine Diskriminierung stattfindet. Wenn die Mitgliedschaft keine wesentliche Berufsbedingung ist, ist eine Kündigung wegen Kirchenaustritt nicht erlaubt. Arbeitnehmer, die die Werte der Einrichtung respektieren, dürfen nicht allein wegen ihres Austritts gekündigt werden. Das stärkt den Schutz der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz [Quelle 4, 8].
Mehr Informationen finden Sie im Originalartikel der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-urteil-kuendigung-100.html [Quelle 1].