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EU-Gericht sagt, Kirche darf nicht einfach kündigen
Das Europäische Gericht sagt: Eine Kirche darf keine Frau kündigen, nur weil sie aus der Kirche geht. Eine Frau arbeitete bei einer kirchlichen Arbeit. Sie ging aus der Kirche, während sie zu Hause bei ihrem Baby war. Die Kirche hat sie danach gekündigt. Das Gericht sagt: Man darf nur kündigen, wenn die Kirche wichtig für den Job ist. Die Frau arbeitete im Schwangerschafts-Beratung. Auch Protestanten können diesen Job machen. Die Kirche-Mitgliedschaft war nicht wichtig. Die Kündigung war nicht erlaubt. Das Gericht sagt, das ist ungerecht gegen die Frau und passt nicht zu den Regeln der EU für Religionsfreiheit.
Was das Urteil für Arbeit und Kirche heißt
Das Urteil schützt die Menschen vor Benachteiligung, wenn sie wegen der Religion gekündigt werden. Die Gerichte in den Ländern entscheiden, ob eine Kündigung erlaubt ist. Die Kirche muss ihre Regeln schützen, aber die Rechte der Mitarbeiter sind auch wichtig. Weil andere nicht-katholische Mitarbeiter diesen Job auch hatten, war die Kündigung falsch. Der Fall geht zurück nach Deutschland. Ein Gericht dort entscheidet dann. Vielleicht gibt es noch mehr Urteile dazu.
Was das für Ausländer in Deutschland bedeutet
Das Urteil hilft Menschen aus anderen Ländern, die bei Kirchen arbeiten in Deutschland. Viele Ausländer arbeiten bei Caritas oder Diakonie. Diese Kirchen können nicht einfach wegen Austritt kündigen. Wer aus der Kirche geht, kann nicht automatisch gekündigt werden. Man soll im Vertrag lesen und bei Fragen einen Anwalt fragen. Die deutschen Gerichte entscheiden am Ende.
Kirchen müssen genau prüfen, ob die Kirchen-Mitgliedschaft wirklich wichtig ist. Wenn nein, darf man nicht wegen Austritt kündigen. Menschen, die die Kirche verlassen, bleiben geschützt. Religion soll am Arbeitsplatz frei bleiben.
Mehr dazu steht bei Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-urteil-kuendigung-100.html