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Was ist die EU Blue Card und wer ist berechtigt?
Die EU Blue Card stellt eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige dar, die eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Sie richtet sich an Akademiker mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation, die einer entsprechenden Arbeitsstelle nachgehen.
Voraussetzung ist ein deutsches oder vergleichbares ausländisches Hochschuldiplom mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit (ISCED-Stufe 6). IT-Spezialisten benötigen alternativ drei Jahre einschlägige Berufserfahrung auf universitärer Ebene innerhalb der letzten sieben Jahre.
Die angebotene Beschäftigung muss fachlich zur Qualifikation passen. Der zugrundeliegende Arbeitsvertrag sollte eine Mindestdauer von sechs Monaten aufweisen.
Ingenieure und Ärzte erfüllen diese Kriterien häufig problemlos. Die Anerkennung des Abschlusses lässt sich über die Anabin-Datenbank oder ein offizielles ZAB-Gutachten ermitteln, was etwa 2-3 Monate in Anspruch nimmt.
Die Anabin-Datenbank erlaubt eine frühzeitige Überprüfung der Voraussetzungen.
Aktuelle Gehaltsanforderungen für die EU Blue Card 2026
Das Gehaltserfordernis für die EU Blue Card liegt im Jahr 2026 bei einem Bruttojahresgehalt von 45.934,20 € für die Mehrheit der Berufsgruppen.
Für Engpassberufe wie IT, Medizin oder Ingenieurwesen gilt ein geringerer Schwellenwert von 43.759,80 € (Daten von 2025; Aktualisierungen für 2026 sollten geprüft werden).
Diese Mindestbeträge sichern den Status als Hochqualifizierter. Verträge mit niedrigeren Gehältern bedürfen jedoch einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Ein häufiger Fehler besteht darin, veraltete Mindestgehaltswerte anzunehmen. Da die jährlich steigen, sollten offizielle Quellen stets konsultiert werden.
Arbeitgeber müssen nachweisen, dass das Gehalt den vorgegebenen Kriterien entspricht, um eine Unterbezahlung auszuschließen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung der EU Blue Card
Der Antrag auf die EU Blue Card beginnt mit dem Erhalt eines Arbeitsplatzes, dessen Anforderungen mit den Qualifikationen des Bewerbers übereinstimmen.
Schritt 1: Beschaffen Sie alle erforderlichen Unterlagen, darunter Reisepass, biometrische Fotos, Arbeitsvertrag, Nachweise zur Anerkennung der Qualifikation und Krankenversicherungsnachweis.
Schritt 2: Beantragung eines Einreisevisums bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland über das Konsularportal.
Schritt 3: Nach der Einreise erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt sowie die Antragsstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde, bevor das Visum abläuft.
Die Bearbeitungszeit umfasst typischerweise zwei bis vier Wochen für die Vorantragstellung, circa zwei Wochen für die Arbeitgeberfreigabe und variiert für das Visum, das mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Ein Tipp: Der Einsatz von Plattformen wie xpath.global zur Dokumentenverfolgung kann Verzögerungen effektiv verhindern.
Kann man die EU Blue Card auch innerhalb Deutschlands beantragen?
Ja. Besitzende eines gültigen Aufenthaltstitels, beispielsweise eines Aufenthaltstitels zur Arbeitssuche, können intern auf die EU Blue Card wechseln.
Der Antrag erfolgt bei der lokalen Ausländerbehörde mit den erforderlichen Nachweisen. Ein Visum über die Botschaft ist dabei nicht mehr notwendig.
Sofern der Arbeitsplatz den Anforderungen entspricht, sind z.B. Studierende oder Inhaber kurzfristiger Aufenthaltsgenehmigungen berechtigt.
Arbeitsuchende erhalten hierfür eine Frist von sechs Monaten und sollten vor Ablauf ihres Titels rechtzeitig den Antrag stellen. Die Bearbeitungsdauer entspricht der von außen, ist jedoch oft schneller.
Detaillierte Hinweise finden sich im internen Ratgeber für Arbeitssuchende.
EU Blue Card versus reguläre Arbeitserlaubnis: Wesentliche Unterschiede
Die EU Blue Card ermöglicht einen verkürzten Weg zur Niederlassungserlaubnis sowie erweiterte Mobilitätsrechte innerhalb der EU, im Gegensatz zu herkömmlichen Arbeitserlaubnissen.
Sie verlangt ein höheres Gehalt (mindestens 45.934 €) und eine akademische Qualifikation, während reguläre Arbeitserlaubnisse sich eher für geringqualifizierte Tätigkeiten mit Arbeitsmarktprüfung eignen.
Die Gültigkeitsdauer der Blue Card beträgt Vertragslaufzeit plus drei Monate, mit einer maximalen Dauer von vier Jahren, reguläre Erlaubnisse unterscheiden sich je nach Beschäftigung.
Bezüglich des Arbeitgeberwechsels können Inhaber der Blue Card nach zwei Jahren ohne Zustimmung wechseln; zuvor ist eine Genehmigung erforderlich.
Auf den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts besteht bei der Blue Card nach 21 bis 33 Monaten Anspruch, was in der Regel kürzer ist als bei regulären Erlaubnissen.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der EU Blue Card
Beinhaltet sind ein gültiger Reisepass (mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig, zwei freie Seiten), ein biometrisches Passfoto sowie ein unterschriebenes Antragsformular.
Weiterhin wichtige Dokumente sind der Arbeitsvertrag (mindestens sechs Monate Laufzeit, Gehaltsnachweis), eine anerkannte Hochschulqualifikation, ein Krankenversicherungsnachweis sowie ein Nachweis über die Unterkunft.
Bei IT-Berufen sind zudem Erfahrungsnachweise erforderlich. Familienangehörige müssen Heirats- und Geburtsurkunden einreichen.
Originale und Kopien sollen ungeheftet eingereicht werden, da unvollständige Antragsunterlagen zu einer Ablehnung führen können.
Als Hilfestellung dient die Checkliste von Make it in Germany, wobei die ZAB für die Qualifikationsanerkennung einzubeziehen ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung der EU Blue Card?
Die Visumsbearbeitung variiert zwischen zwei und zwölf Wochen in den Botschaften, abhängig von Herkunftsland und Vollständigkeit der Unterlagen.
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vor Ort nimmt in der Regel vier bis acht Wochen in Anspruch.
Verzögerungen treten häufig aufgrund fehlender Dokumente oder Sicherheitsprüfungen auf. Zu Stoßzeiten verlängert sich die Bearbeitung entsprechend.
Eine Online-Verfolgung des Antragsstatus ist möglich, zudem beschleunigt eine Vorprüfung durch den Arbeitgeber den Prozess.
Insgesamt sollte mit einer Bearbeitungsdauer von etwa drei Monaten gerechnet werden, um Verzögerungen beim Arbeitsbeginn zu vermeiden.
Familiennachzug bei der EU Blue Card
Ehepartner und minderjährige Kinder von Blue Card-Inhabern können umgehend nachziehen.
Ehepartner erhalten uneingeschränkte Arbeitserlaubnisse. Der Antrag erfolgt bei derselben Ausländerbehörde wie der Hauptantragsteller.
Erforderliche Unterlagen sind Heirats- und Geburtsurkunden, gültige Pässe sowie Nachweise über eine angemessene Unterkunft. Sprachtests sind nicht verpflichtend.
Die Bearbeitungsdauer beträgt vier bis sechs Wochen. Kinder unter 16 Jahren integrieren sich über das Schulsystem.
In Fällen von Trennung muss finanzielle Absicherung nachgewiesen werden. Die Verfahren verlaufen oftmals schneller als bei regulären Aufenthaltstiteln.
Verlängerung und Weg zum Daueraufenthalt mit der EU Blue Card
Die Verlängerung der EU Blue Card sollte rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde beantragt werden, sofern das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
Die Gültigkeitsdauer erstreckt sich zunächst über die Vertragslaufzeit plus drei Monate, maximal jedoch vier Jahre; Verlängerungen sind grundsätzlich unbegrenzt möglich.
Ein Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) kann nach 27 Monaten bei Sprachniveau A1 bzw. nach 21 Monaten bei B1 erlangt werden.
Ohne ausreichende Sprachkenntnisse verlängert sich die Frist auf 33 Monate. Zeiten mit vorheriger Blaue Karte werden angerechnet.
Ein Arbeitgeberwechsel ist nach zwei Jahren ohne Zustimmung möglich. Detaillierte Informationen finden sich im internen Dauerniederlassungsleitfaden sowie unter BAMF Niederlassungsinformationen.
Welche Berufe qualifizieren sich und welche Fehler gilt es zu vermeiden?
Die EU Blue Card richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus den MINT-Berufen, dem medizinischen Bereich sowie dem Ingenieurwesen, die eine Qualifikation auf ISCED-Level 6 voraussetzen.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Liste der Engpassberufe mit reduzierten Gehaltsvorgaben.
Typische Fehler sind nicht anerkannte Qualifikationen (kann durch ZAB behoben werden), zu kurze Arbeitsverträge oder fehlender Krankenversicherungsschutz.
Eine frühzeitige Überprüfung der Abschlussanerkennung in der Anabin-Datenbank ist essenziell. Das Berufsbild muss exakt zum Abschluss passen.
Beispielsweise können IT-Fachleute mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung auch ohne Hochschulabschluss zulassungsfähig sein. Einen ausführlichen Vergleich verschiedener Fachkräftevisa bietet der interne Leitfaden.





