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Elterngeld erklärt: Ihr umfassender Ratgeber zu Elternzeit und Mutterschaftsleistungen für Expats in Deutschland

Erfahren Sie alles über Elterngeld, die finanzielle Unterstützung in Deutschland während Mutterschaft und Elternzeit. Dieser Leitfaden erklärt Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag speziell für Expats.

Warum ist Elterngeld für Expats in Deutschland wichtig?

Elterngeld ersetzt das Einkommen, wenn Eltern nach der Geburt weniger arbeiten. Es mildert finanzielle Einbußen. Expats erhalten Elterngeld, wenn sie mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben.

Sie müssen mit dem Kind zusammenwohnen und dürfen nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bürger aus Deutschland, EU/EEA oder mit entsprechender Arbeitserlaubnis können leicht beantragen. Es gelten Einkommensgrenzen: Bis 200.000 € (Paare/Singles) vor 1. April 2025, danach nur noch 175.000 €.

Für Expats gilt: Überprüfen Sie zuerst Ihren Aufenthaltsstatus. Grenzgänger, die in EU-Ländern arbeiten, können unter bestimmten Bedingungen auch Elterngeld erhalten. Der Anspruch gilt für leibliche, adoptierte und Pflegeeltern.

Ein häufiger Fehler ist anzunehmen, dass Expats ohne EU-Staatsbürgerschaft kein Elterngeld bekommen. Viele übersehen das und verzögern dadurch ihre Anträge. Details finden Sie auf IamExpat.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld beträgt 65-67 % des Nettogehalts aus den 12 Monaten vor der Geburt. Verdienen Sie weniger als 1.000 €, sind es sogar 67-100 %. Liegt das Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 €, sind es 67 %, oberhalb von 1.240 € nur 65 %, bis maximal 1.800 € monatlich.

Das Mindestelterngeld liegt bei 300 € monatlich. Nutzen Sie den offiziellen Rechner unter Elterngeld-Rechner (deutsch). Beispiel: Bei 3.000 € Nettogehalt erhalten Sie maximal 1.800 €. Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich 300 € pro Kind.

Eltern mit jungen Geschwistern erhalten einen Bonus von 10 % oder mindestens 75 €. Alleinerziehende und Eltern mit Kindern mit Behinderung unter 14 Jahren haben ebenfalls Anspruch. Ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt kann das Elterngeld erhöhen.

Expats unterschätzen oft die Einkommensgrenzen. Liegen Sie über 200.000 €, prüfen Sie zunächst Steuerabzüge. Die Auszahlung beginnt nach der Mutterschutzfrist.

Wie lange dauert die Elternzeit? Bis zu 3 Jahre?

Das reguläre Elterngeld wird 12 Monate gewährt, bei Anspruch beider Elternteile bis zu 14 Monate. Die Elternzeit ist ein gesetzlich geschützter Zeitraum bis zu 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Der Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen vor Geburt oder Adoption informiert werden.

Die Elternzeit kann am Stück oder in Abschnitten genommen werden. Der Mutterschutz schreibt vor, dass die Mutter 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf, mit vollem Gehalt über Arbeitgeber/Versicherung. In dieser Zeit ist Arbeit verboten.

Expats müssen die Elternzeit schriftlich mitteilen, sonst droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Alleinerziehende erhalten volle 14 Monate. Für Kinder ab 2025 gilt im ersten Jahr ein Gesamtkontingent von 1 Monat.

Können beide Eltern Elterngeld in Anspruch nehmen und sich die Leistungen teilen?

Ja, beide Eltern können Elterngeld entweder nacheinander oder leicht überschneidend beziehen. Insgesamt stehen 14 Monate plus 2 Bonusmonate zur Verfügung. Beispielsweise kann ein Elternteil 2 Monate nehmen, der andere 12, oder sie teilen sich die Zeit gleichmäßig.

Auch wenn Eltern getrennt leben, erhalten beide Elterngeld, sofern sie das Kind betreuen. Adoptiveltern haben Anspruch bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Expats mit Familienzusammenführungs-Visum teilen sich das Elterngeld häufig erfolgreich.

Wichtig ist eine gute Abstimmung der Bezugszeiträume. Minimale Überschneidungen maximieren die Auszahlung. Alleinerziehende erhalten die vollständige Bezugsdauer inklusive Boni. Weitere Informationen gibt es unter Familienportal.de.

Was bedeutet ElterngeldPlus und für wen ist es sinnvoll?

ElterngeldPlus halbiert die monatlichen Zahlungen, verdoppelt aber die Bezugsdauer auf 24 Monate. Es ist ideal für Eltern, die Teilzeit arbeiten und trotzdem Elterngeld erhalten möchten. Bis zu 32 Stunden Wochenarbeitszeit sind erlaubt.

Sie können Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren. Beispiel: 12 Monate Basis, danach 12 Monate Plus. Besonders geeignet für Expats, die schrittweise ins Berufsleben zurückkehren. Alleinerziehende haben einen Anspruch von bis zu 28 Monaten.

Expats profitieren von der Flexibilität, vor allem bei Visa-Verlängerungen. Offizielle Rechner unterstützen die Planung. Ein nahtloser Übergang ist möglich.

Wie funktioniert der Partnermonate-Bonus: Extra Monate erklärt

Der Partnerschaftsbonus gewährt jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Beide müssen zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten für mindestens 2 bis 4 aufeinanderfolgende Monate. Alleinerziehende haben Anspruch allein.

Der Bonus gilt nach dem ersten Bezugsjahr während der Plus-Phase. Wohnen die Eltern getrennt, ist das kein Hindernis. Beispiel: Arbeiten beide in den Monaten 13-16 je 25 Stunden pro Woche, erhalten sie jeweils 4 Extra-Monate, so dass bis zu 36 Monate bezogen werden können.

Expats sollten die Arbeitszeiten genau dokumentieren, um den Bonus nicht zu verlieren. Die Kombination mit Kindergeld (ab 2026 259 € pro Kind monatlich) sorgt für zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Mutterschutzfrist: Pflicht vor und nach der Geburt

Der Mutterschutz verbietet die Arbeit 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (12 Wochen bei Frühgeburten). Der Arbeitgeber zahlt währenddessen weiterhin das Gehalt über das Mutterschaftsgeld – die Krankenkasse übernimmt 13 € täglich, der Arbeitgeber stockt auf.

Urlaubstage oder Überstunden werden nicht angerechnet. Ein ärztliches Attest ist notwendig. Bei Komplikationen kann die Schutzfrist verlängert werden. Für Expats gilt der Mutterschutz, sofern sie versichert sind, unabhängig von der Nationalität.

Die Missachtung des Mutterschutzes kann zu Geldstrafen und Problemen am Arbeitsplatz führen. Eine frühzeitige Information des Arbeitgebers ist daher wichtig. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie unter [INTERNAL: Healthcare & Insurance].

Darf man während der Elternzeit und Elterngeld Teilzeit arbeiten?

Ja, während Elterngeld oder Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird. Dies gilt besonders bei ElterngeldPlus.

Arbeitszeiten sollten durch Nachweise dokumentiert werden. Bei Überschreitungen wird das Elterngeld rückwirkend eingestellt. Expats mit freiberuflicher Tätigkeit müssen alle Einnahmen angeben. Teilzeitarbeit unterstützt die berufliche Kontinuität.

Üblich sind 20 bis 25 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeiten sollten zwischen Partnern abgestimmt werden, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten.

So beantragen Sie Elterngeld erfolgreich

Der Antrag auf Elterngeld ist bis zu 3 Jahre nach Geburt bei der örtlichen Elterngeldstelle einzureichen. In Städten wie Berlin oder Hamburg gibt es digitale Anträge unter ElterngeldDigital. Ansonsten nutzen Sie die Papierformulare.

Benötigte Dokumente sind Geburtsurkunde, Ausweis, Nachweise zum Einkommen (letzte 12 Monate) und Angaben zum Mutterschaftsgeld. Der Antrag muss nach der Geburt eingereicht werden. Die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen.

Elterngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt, maximal für 3 Monate rückwirkend. Expats können bei Bedarf englische Formulare nutzen und Dokumente übersetzen lassen. Unterstützung erhalten sie unter der Rufnummer 0800 4 5555 30.

Ein häufiger Fehler ist die verspätete Antragstellung, weshalb Geld verloren gehen kann. Überwachen Sie Ihren Antrag über das Online-Portal. Für das Kindergeld stellen Sie separat bei der Familienkasse den Antrag.

Besondere Fälle für Expats: Visa, Einkommensgrenzen und mehrere Kinder

Expats außerhalb der EU benötigen eine Niederlassungserlaubnis oder Arbeitserlaubnis. Grenzgänger mit Job im EU-Ausland qualifizieren sich, wenn sie in Deutschland gemeldet sind. Liegt das Einkommen über der Grenze, entfällt das Elterngeld, Kindergeld wird jedoch weitergezahlt.

Bei Zwillingsgeburten gibt es zusätzlich 300 € pro Kind. Für Geschwister unter 3 Jahren gibt es einen Bonus von 10 %. Ab 2026 beträgt das Kindergeld 259 € plus unter Umständen 297 € Zuschuss für Mehrkosten.

Bei Scheidung bekommt der sorgeberechtigte Elternteil die Zahlung. Änderungen zum Aufenthaltsstatus regeln Sie am besten über [INTERNAL: Residence Permits]. Wenden Sie sich frühzeitig an die Elterngeldstelle.

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