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Ihr umfassender Leitfaden zu kostenfreien Deutsch-Integrationskursen in Deutschland

Was versteht man unter einem Integrationskurs?

Der Integrationskurs ist ein staatlich gefördertes Programm, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortet wird. Er kombiniert intensiven Sprachunterricht mit einem Orientierungsteil, der umfassende Kenntnisse über deutsches Recht, Geschichte und Kultur vermittelt. Dieses Programm richtet sich primär an Nicht-EU-Bürger, anerkannte Spätaussiedler sowie bestimmte EU-Bürger, die bislang keinen Integrationskurs absolviert haben. Ziel ist es, die Deutschkenntnisse auf das Niveau B1 zu bringen und eine fundierte gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Für alle, die nach kostenlosen Deutschkursen suchen, stellt der Integrationskurs die umfassendste Option dar.

Welches Sprachniveau wird erreicht und wie umfangreich ist der Kurs?

Der Standard-Integrationskurs führt Lernende vom Niveau A2 zum selbstständigen Sprachgebrauch auf B1. Er umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden, davon 600 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs. Die Sprachstunden sind in sechs Module gegliedert, die sukzessive die Niveaustufen A1, A2 und B1 abdecken. Fortgeschrittene Lernende können nach einem Einstufungstest direkt in ein höheres Modul einsteigen. Die reguläre Kursdauer beträgt bei Vollzeitunterricht acht bis zwölf Monate, bei Teilzeit bis zu 18 Monate.

Was beinhaltet der Orientierungskurs?

Der Orientierungskurs, der die abschließenden 100 Stunden des Integrationskurses ausmacht, ist verpflichtend und vermittelt vertiefte Kenntnisse des deutschen Rechts, der Geschichte, Kultur sowie des Bildungssystems. Er soll die Teilnehmenden befähigen, souverän mit deutschen Behörden zu interagieren und das demokratische System zu verstehen. Das Bestehen des Orientierungskurses ist Voraussetzung für den Erhalt des Integrationskurs-Zertifikats, das für den Nachweis der vollständigen Integration im Rahmen von Aufenthaltstitel und Einbürgerungsverfahren essenziell ist.

Was ist die DTZ-Prüfung?

Die DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) stellt die Abschlussprüfung des Integrationskurses dar und überprüft die Sprachkompetenz auf dem Niveau B1. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil (Lesen, Hören, Schreiben) und einen mündlichen Teil. Ein Bestehen führt zum Erwerb des DTZ-Zertifikats, das für Einbürgerung, bestimmte berufliche Qualifikationen und weiterführende Bildungswege von Bedeutung ist. Bei Nichterreichen des B1-Niveaus kann ein A2-Zertifikat ausgestellt werden, das jedoch für dauerhafte Aufenthalts- oder Einbürgerungsansprüche weniger relevant ist. Die Prüfungsgebühren werden in der Regel übernommen, sofern eine Berechtigung vorliegt.

Wer trägt die Kosten und wie beantragt man einen kostenfreien Kursplatz?

Die Finanzierung übernimmt das BAMF, wenn ein Berechtigungsschein vorliegt. Dieser ist bei der zuständigen BAMF-Dienststelle oder gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Der Antrag auf Teilnahme am Integrationskurs ist erforderlich. Personen, die Sozialleistungen beziehen oder besondere Integrationshindernisse aufweisen (z.B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung), haben Anspruch auf einen Kursplatz. EU-Bürger können sich ebenfalls bewerben, genießen jedoch eine geringere Priorität und müssen in der Regel eine Teilgebühr von etwa 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde entrichten, sofern sie nicht sozialleistungsberechtigt sind. Ohne BAMF-Förderung sind die Kosten direkt vom Kursteilnehmer zu tragen, was bei 2,20 bis 4,00 Euro pro 45-minütiger Unterrichtseinheit für den gesamten Kurs über 1.500 Euro betragen kann.

Wo befinden sich VHS-Standorte und sind Online-Kurse verfügbar?

Die Volkshochschule (VHS) fungiert als Hauptanbieter der Integrationskurse, wobei auch private und kirchliche Träger entsprechende Angebote bereitstellen. In nahezu jeder größeren deutschen Stadt existiert eine VHS. Über die jeweilige VHS-Website lassen sich Kurskataloge einsehen. Vollständig online durchgeführte Integrationskurse sind selten, da das BAMF für die Förderung Präsenzunterricht verlangt. Pilotprojekte für Online-Formate existieren jedoch, und viele VHS-Kurse bieten hybride oder vollständig digitale Varianten an. Die Kursdatenbank auf der BAMF-Website gibt Auskunft über zugelassene Online-Anbieter.

Besondere Regelungen für Nicht-EU-Bürger, Freiberufler und Studierende

Nicht-EU-Bürger mit Niederlassungserlaubnis oder langfristiger EU-Aufenthaltserlaubnis können einen Berechtigungsschein beantragen, sind jedoch nicht verpflichtet, den Kurs zu besuchen. Freiberufler und Selbstständige erhalten in der Regel keine kostenfreie Teilnahme, es sei denn, sie beziehen Sozialleistungen. Studierende an deutschen Hochschulen sind meist nicht für den BAMF-geförderten Integrationskurs berechtigt und sollten die Sprachzentren ihrer Universitäten nutzen, die häufig kostenlose oder stark subventionierte Kurse anbieten. Asylbewerber und Geduldete können nach einer Wartezeit von etwa drei Monaten teilnehmen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen und wenn sie aus sicheren Herkunftsländern stammen.

Regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Wartezeiten für einen Kursplatz variieren erheblich. In Ballungszentren wie Berlin oder München sind Wartezeiten von drei bis sechs Monaten üblich, während in ländlichen Regionen Sachsens oder Niedersachsens oft innerhalb von vier Wochen ein Kursbeginn möglich ist. Auch die Kosten für nicht geförderte Teilnehmer differieren je nach Bundesland und Stadt. So liegen die Gebühren in Berlin bei etwa 2,20 Euro pro Unterrichtseinheit, während München bis zu 4,00 Euro verlangt. Darüber hinaus bieten einige Städte spezialisierte Kurse an, beispielsweise Integrationskurse für Frauen oder Eltern, die nicht flächendeckend verfügbar sind. Es empfiehlt sich, bei der örtlichen BAMF-Dienststelle nach regionalen Angeboten zu fragen.

Vergleich der Kurstypen

Kurstyp Kosten Dauer Zielgruppe Zertifikat
Standard-Integrationskurs Kostenfrei (mit Berechtigungsschein) 700 Stunden (600 Sprachunterricht + 100 Orientierung) Nicht-EU-Bürger, Spätaussiedler, bestimmte EU-Bürger DTZ (B1) + Orientierungskurs-Zertifikat
Erweiterter Integrationskurs Kostenfrei (mit Berechtigungsschein) 900 Stunden (zusätzliche Alphabetisierungs- und Sondermodule) Personen mit erhöhtem Förderbedarf, Eltern, Jugendliche DTZ (B1) + Orientierungskurs-Zertifikat
VHS-Sprachkurs 2,20 – 4,00 Euro pro Unterrichtseinheit Variabel (typischerweise 100-200 Stunden) Alle, einschließlich EU-Bürger und Freiberufler VHS-Zertifikat (kein DTZ)
Privater Intensivkurs 5,00 – 15,00 Euro pro Unterrichtseinheit Variabel Personen mit dringendem Bedarf Variabel (häufig telc oder Goethe)

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie Sie Ihren Kursplatz sichern

  1. Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit: Besuchen Sie das Make it in Germany-Portal, um Ihre Anspruchsberechtigung zu überprüfen.
  2. Beantragen Sie den Berechtigungsschein: Reichen Sie den Antrag auf Teilnahme am Integrationskurs bei Ihrer örtlichen BAMF-Dienststelle ein. Legen Sie Ihren Reisepass, Aufenthaltstitel und die Anmeldebestätigung vor.
  3. Wählen Sie einen Kursanbieter: Nutzen Sie die BAMF-Kursdatenbank, um eine geeignete VHS oder private Schule in Ihrer Nähe zu finden.
  4. Absolvieren Sie den Einstufungstest: Der Anbieter bewertet Ihr aktuelles Sprachniveau und ordnet Sie dem passenden Modul zu.
  5. Besuchen und schließen Sie den Kurs ab: Eine Mindestteilnahme von 80 % ist erforderlich, um ein Teilnahmezertifikat zu erhalten.
  6. Bestehen Sie die DTZ-Prüfung: Melden Sie sich am Ende des Kurses zur Prüfung an.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtteilnahme?

Wer gesetzlich verpflichtet ist, den Integrationskurs zu besuchen (z.B. aufgrund von Auflagen im Aufenthaltstitel) und ohne triftigen Grund fehlt, riskiert die Ablehnung der Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde sowie Bußgelder. Ein freiwilliger Abbruch führt zum Entzug der Berechtigung durch das BAMF, wodurch ein erneuter kostenfreier Kursplatz schwer zu erhalten ist. Bei Nichtbestehen der DTZ-Prüfung besteht die Möglichkeit zur Wiederholung, die jedoch selbst finanziert werden muss (ca. 100-150 Euro). Wird die Frist zur Beantragung des Berechtigungsscheins nach der Einreise versäumt, kann der Anspruch auf Förderung vollständig entfallen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs ist ein staatlich gefördertes Programm, das 600 Stunden Deutschunterricht mit 100 Stunden Orientierung zu Recht und Kultur kombiniert. Er wird vom BAMF organisiert und endet mit der DTZ-Prüfung auf B1-Niveau.

Wer finanziert kostenlose Deutschkurse?

Das BAMF übernimmt die Kosten, sofern ein Berechtigungsschein vorliegt. Dies gilt für Nicht-EU-Bürger, Spätaussiedler und Sozialleistungsempfänger. EU-Bürger zahlen in der Regel eine Teilgebühr von 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde.

Was ist die DTZ-Prüfung?

Die DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) ist die Abschlussprüfung des Integrationskurses. Sie überprüft die vier Sprachfertigkeiten auf B1-Niveau. Das Bestehen ist häufig Voraussetzung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und die Einbürgerung.

Gibt es Online-Kurse?

Vollständige Online-Integrationskurse sind selten, da das BAMF in der Regel Präsenzunterricht verlangt. Einige Anbieter offerieren hybride oder vollständig digitale Kursformate.

Welches Niveau erreicht man?

Der Standardkurs führt zum B1-Niveau. Für Lernende mit erhöhtem Förderbedarf gibt es den erweiterten Kurs, dessen Ziel ebenfalls B1 ist.

Regelungen und Gebühren können sich ändern. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

📚 Key Vocabulary (Advanced (C1-C2))

der Integrationskurs(noun (m.))
integration course
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)(noun (n.))
Federal Office for Migration and Refugees
der Orientierungskurs(noun (m.))
orientation course
die Berechtigung(noun (f.))
authorization
die Aufenthaltserlaubnis(noun (f.))
residence permit
die Einbürgerung(noun (f.))
naturalization
die Prüfungsgebühr(noun (f.))
exam fee
die Volkshochschule (VHS)(noun (f.))
adult education center
die Wartezeit(noun (f.))
waiting time
die Förderfähigkeit(noun (f.))
eligibility for funding
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