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Rechte der Mieter bei Hausverkauf und neuen Besitzern
In Deutschland, wenn jemand ein Haus kauft, verliert der Mieter nicht seine Wohnung. Das Gesetz sagt: Kaufen ist nicht Kündigen. Der neue Besitzer muss den Mietvertrag weiter machen. Er muss die Miete nehmen und das Geld für Kaution gut aufbewahren.
Auch wenn man aus einem anderen Land kommt, bleibt der Mietvertrag gleich. Der neue Besitzer muss die Regeln vom alten Vermieter nehmen.
Regeln für Auszug und Eigenbedarf
Wer ein Haus kauft, kann nicht einfach sagen: Du musst raus. Ein Vermieter kann nur kündigen, wenn er die Wohnung selbst braucht oder für seine Familie. Das heißt Eigenbedarf. Dann muss der Vermieter rechtzeitig Bescheid sagen und beweisen, dass er die Wohnung braucht.
Die Gerichte schauen genau, ob der Vermieter es ehrlich meint. Wenn Wohnungen zu Eigentum werden, gibt es drei Jahre Schutz für Mieter, dann kann der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
Tipps für Ausländer und Mieter
Mieter aus anderen Ländern sollten wissen: Ein Hausverkauf ändert den Mietvertrag nicht. Man kann weiter wohnen, solange keine richtige Kündigung kommt. Es ist gut, mit dem neuen Vermieter zu reden und alles zu fragen.
Wenn es Probleme gibt, helfen Mietervereine oder Anwälte. Es ist auch möglich, die Kaution sicher zu zahlen, wenn man Angst vor Problemen hat.
Mieter sollen genau auf Briefe vom neuen Vermieter achten und alle Fristen kennen. Sie brauchen Zeit, um sich vorzubereiten und richtig zu reagieren, wenn sie eine Kündigung bekommen.
Mehr Infos gibt es bei Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eigenbedarfskuendingungen-mietrecht-100.html.