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Wichtiger Fortschritt für Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehe in Polen
Zum ersten Mal hat ein polnisches Standesamt offiziell eine gleichgeschlechtliche Ehe eingetragen. Die Ehe von zwei polnischen Männern wurde 2018 in Berlin geschlossen. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entschied das polnische höchste Verwaltungsgericht, dass die Ehe anerkannt werden muss. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der EU-Staaten verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen. Polen erlaubt eigene gleichgeschlechtliche Ehen bisher nicht.
Rechtlicher Hintergrund und Rolle des EuGH
Das Paar Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan stieß zunächst auf Ablehnung, weil das Standesamt in Warschau die Ehe aufgrund der Verfassung verweigerte. Im November 2025 stellte der EuGH klar, dass das Nichtanerkennen gleichgeschlechtlicher Ehen aus anderen EU-Staaten gegen EU-Recht verstößt. Die Mitgliedstaaten müssen diese Ehen zumindest für Verwaltungszwecke anerkennen, auch wenn sie sie im Inland nicht legalisieren.
Folgen für Ausländer, Arbeitnehmer und Studierende
Diese richtungsweisende Entscheidung hat praktische Auswirkungen für viele Expats, ausländische Arbeitnehmer und Studierende in Polen. Gleichgeschlechtlich verheiratete Personen aus der EU können nun mit rechtlicher Anerkennung rechnen. Das erleichtert alltägliche Verwaltungsabläufe wie Meldeverfahren, Steuern, Sozialleistungen und Familienrechte. Paare sollten ihre Ehen beim örtlichen Standesamt registrieren. Die polnische Regierung prüft zudem Gesetzesänderungen, die den rechtlichen Status von Partnerschaften verbessern könnten.