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Bundesfinanzminister stellt innovatives Steuerkonzept für Ehepaare vor
Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Absicht angekündigt, das etablierte Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen abzuschaffen und durch das sogenannte fiktive Realsplitting zu ersetzen. Mit dieser Reform soll die Besteuerung von Paaren an zeitgemäße Familienstrukturen und Arbeitsmodelle angepasst werden. Bestehende Ehen bleiben unter dem bisherigen Regime, während neu geschlossene Partnerschaften dem neuen System unterliegen. Ziel ist es, steuerliche Anreize abzubauen, die häufig dazu führen, dass ein Partner, meist Frauen, in Teilzeit verbleiben.
Ausgestaltung und Auswirkungen des Modells fiktives Realsplitting
Das fiktive Realsplitting unterscheidet sich grundlegend vom Ehegattensplitting, das eine gemeinsame Veranlagung durch durchschnittliche Einkommensteilung ermöglicht. Das neue Modell limitiert die Zusammenfassung der Einkommen, wodurch die steuerlichen Vorteile für einkommensungleiche Paare reduziert werden. Ein Beispiel: Bei einem Einkommen von 100.000 Euro und keinem Einkommen des Partners erhöht sich die Steuerlast um circa 4.100 Euro jährlich. Liegen die Einkommen dichter beieinander, etwa 70.000 und 25.000 Euro, fällt die Mehrbelastung mit etwa 300 Euro geringer aus.
Darüber hinaus plant das Finanzministerium die Abschaffung der Steuerklassenkombinationen III und V, um die Abzüge zu vereinfachen und Verzerrungen durch die klassische Steuerklassenwahl zu minimieren. Die Reform fördert eine gleichberechtigte Vollzeitbeschäftigung beider Partner und will die sogenannte „Teilzeitfalle“ für viele Frauen beseitigen. Gleichwohl wird betont, dass eine Steuerreform allein nicht ausreicht, um gleichberechtigte Arbeitsmarktteilhabe zu gewährleisten.
Folgen für Expats und internationale Bewohner in Deutschland
Für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen, hat die Reform erhebliche finanzielle Bedeutung. Künftige Ehen unterliegen nicht mehr dem Ehegattensplitting, was entsprechend der Einkommensverteilung zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Zudem zwingt das Ende der Steuerklassen III und V Paare zur Neubewertung ihrer Lohnsteuerabzugsverfahren. Bestehende Paare bleiben im bisherigen System.
Internationale Residenten sollten offiziell kommunizierte Richtlinien und Fristen beachten, um Steuerklassenanmeldungen anzupassen und ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Experten für grenzüberschreitende Steuerfragen werden an Bedeutung gewinnen, um die persönliche Steuerlast zu optimieren. Die Reform signalisiert zudem eine politisch intendierte Förderung von dualer Vollzeitbeschäftigung, was die Einkommensstrategien multinationaler Haushalte beeinflussen dürfte.
Weitere Informationen finden Sie im Originalbericht der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/finanzminsterium-ersatz-ehegattensplitting-100.html