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Einführung in den Vorschlag zur Steuerreform
Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigt die Abschaffung des bewährten Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen an. In ministeriellen Papieren wird das sogenannte “fiktive Realsplitting” als Nachfolgemodell vorgestellt. Diese Reform soll die Besteuerung von Ehepaaren zeitgemäß an soziale und ökonomische Realitäten anpassen und Fehlanreize eliminieren, welche die Erwerbstätigkeit beider Partner in Vollzeit hemmen [Quelle 3].
Konzept und Funktionsweise des fiktiven Realsplittings
Das fiktive Realsplitting ermöglicht es den Ehepartnern, einen definierten Freibetrag so zu verteilen, dass die gemeinsame Steuerlast optimiert wird. Dieser Freibetrag orientiert sich an den maximal abzugsfähigen Unterhaltszahlungen, analog zu Regelungen für geschiedene oder dauerhaft getrennte Ehegatten, die aktuell bei 13.805 Euro liegen. Das Modell wirkt sich vor allem auf Paare mit stark ungleichen Einkünften aus und reduziert den bisherigen Steuervorteil deutlich. Ein Beispiel: Ein Partner erzielt ein Einkommen von 100.000 Euro, der andere kein Einkommen – unter dem neuen System steigt die Steuerlast um etwa 4.100 Euro jährlich. Bei Einkommen von 70.000 und 25.000 Euro fällt der Unterschied mit circa 300 Euro jährlich wesentlich geringer aus [Quelle 2] [Quelle 6] [Quelle 1].
Auswirkungen für bestehende und zukünftige Ehen
Die Reform gilt primär für zukünftige Ehen; bestehende Ehepaare behalten das bisherige Ehegattensplitting, um Übergangsstörungen zu vermeiden. Parallel plant das Finanzministerium die Abschaffung der Steuerklassenkombinationen III/V zur Vereinfachung der Besteuerung, insbesondere im Lohnsteuerverfahren. Ziel ist es, die “Teilzeitfalle” zu überwinden, in der häufig ein Partner, meist Frauen, aufgrund steuerlicher Nachteile ihre Arbeitszeit reduzieren. Das Ministerium betont, dass diese Maßnahme Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt ist [Quelle 3] [Quelle 7].
Wichtige Informationen für Expats und ausländische Arbeitnehmer
Für Expats, internationale Studierende und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland, die heiraten möchten, bedeutet das Auslaufen des Ehegattensplittings anspruchsvollere gesetzliche Voraussetzungen bei der gemeinsamen Veranlagung. Paare mit disproportionalen Einkünften sollten mit höheren Steuerbelastungen rechnen. Bereits verheiratete Paare können weiterhin das bestehende System nutzen, während Änderungen des Familienstands oder neue Ehen dem neuen Modell unterliegen. Zudem wird die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V auch die Lohnsteuerabzüge beeinflussen, weshalb eine Neubewertung der Steuerklassen empfohlen wird. Expats sollten offizielle Informationsquellen genau verfolgen, um Fristen einzuhalten und Steuererklärungen korrekt anzupassen [Quelle 3] [Quelle 7].
Die Reform zielt darauf ab, das Steuersystem besser an moderne Familienkonstellationen und arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen anzupassen, anstatt weiterhin traditionelle Einverdiener-Haushalte steuerlich zu bevorzugen. Für Expats und ausländische Bewohner ist eine individuelle Steuerberatung empfehlenswert, um die Auswirkungen auf die persönliche Finanzplanung zu evaluieren.
Für detaillierte Informationen siehe die Originalmitteilung: Tagesschau-Bericht zum Ersatz des Ehegattensplittings [Quelle 3].