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Bundesnetzagentur verpflichtet Deutsche Bahn zur Erhöhung der Kapazitäten für Konkurrenten
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Bahn (DB) auferlegt, auf stark frequentierten Fernverkehrsstrecken vermehrt Kapazitäten für konkurrierende Anbieter bereitzustellen. Diese Maßnahme zielt auf stark nachgefragte Korridore ab, auf denen die DB bislang eine marktbeherrschende Stellung innehatte. Die Auflage verlangt, dass DB mindestens 25 % der Kapazitäten auf diesen lukrativen Strecken an Mitbewerber abtreten muss, um den Wettbewerb zu stärken und letztlich den Fahrgästen potenziell günstigere Fahrpreise zu ermöglichen.
Dieser Schritt fügt sich ein in eine umfassendere Regulierungsinitiative zur Reform des Fernverkehrsmarktes, die den Wettbewerb durch weitreichenden Zugang nicht nur zu den Schieneninfrastrukturen, sondern auch zu Bahnhofsanlagen fördern will. Die Bundesnetzagentur plant zudem, dass der Infrastrukturbetreiber InfraGo nach objektiven Kriterien ausreichend Raum in den Bahnhöfen für Wettbewerber öffnet. Diese Maßnahmen spiegeln das Ziel wider, die monopolartigen Strukturen aufzubrechen und den Bahnreisenden mehr Wahlmöglichkeiten und günstigere Konditionen zu bieten.