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Das Gericht sagt: Autos mit Motoren dürfen nach 2030 weiter verkauft werden
Das hohe deutsche Gericht (BGH) sagt ja zu BMW und Mercedes. Die Autos mit Motor dürfen nach 2030 weiter verkauft werden. Eine Umweltgruppe wollte das verbieten. Das Gericht hat aber nein gesagt.
Das Gericht sagt auch, kein Gesetz sagt, dass eine Firma bestimmte CO2-Grenzen haben muss. Das Gesetz sagt auch nicht, wie Firmen das Klima schützen müssen.
Klima-Fall: Was wollte die Umweltgruppe? Was sagt das Gericht?
Die Umweltgruppe wollte, dass neue Autos mit Motor ab November 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen. Sie will den Klimaschutz schneller machen. Sie sagte, das Grundgesetz gibt ihr Recht dazu.
Aber die Richter sagen, die Gruppe darf keine CO2-Grenze an BMW und Mercedes geben. Das Gesetz gilt für ganz Deutschland, nicht für jede Firma allein. Die Regeln macht die Politik.
Was bedeutet das für Menschen aus dem Ausland in Deutschland?
Für Menschen aus anderen Ländern ist das wichtig. Autos mit Motor gibt es weiter zu kaufen und zu fahren nach 2030. Sie können weiter Autos leihen und kaufen.
Es gibt keine neuen Regeln sofort zum Autokauf. So haben Leute mehr Zeit zum Nachdenken. Aber sie müssen auf neue Regeln achten, wenn es sie gibt.
Es ist wichtig, dass Leute aus anderen Ländern die Umweltregeln kennen. Die Regeln können die Kosten für Auto und Fahrt ändern.
Mehr Infos gibt es bei Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof-klima-klage-bmw-mercedes-100.html.