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Europäischer Gerichtshof gibt 14 Tage Widerruf bei Streaming
Im EU gibt es ein Recht. Man kann Streaming-Abos 14 Tage lang zurückgeben. Der Gerichtshof sagt, man kann das machen, wenn man das Abo im Internet kauft. Aber wenn man in der Zeit Filme schaut, muss man bezahlen.
Der Gerichtshof sagt auch: Streaming-Firmen dürfen das Widerrufsrecht nicht ausschließen. Das gilt auch, wenn man erst eine Probezeit hat und dann bezahlt. So kann man nach der Probezeit weiter kündigen.
Das Widerrufsrecht beginnt, wenn man das Abo macht. Man muss es dem Kunden sagen. Man zahlt nichts mehr nach dem Widerruf. Nur das, was man geschaut hat, muss man zahlen.
Was das für Expats und Ausländer in Deutschland heißt
Für Menschen aus anderen Ländern in Deutschland ist das wichtig. Sie haben das Recht, 14 Tage lang das Abo zu prüfen. So können sie ohne feste Zahlung testen.
Aber man muss wissen: Filme schauen kostet Geld. Man muss das Abo genau lesen und rechtzeitig kündigen.
Expats sollten das Datum vom Start merken. So zahlen sie nicht zu viel. Firmen müssen ihre Kunden gut informieren.
Mehr Infos gibt es bei Tagesschau: Tagesschau EuGH-Urteil zum Streaming.