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EuGH sagt, wann man bei Kirchenaustritt nicht kündigt
Das EuGH-Gericht sagt: Man darf nicht kündigen, wenn jemand nur aus der Kirche geht. Das gilt bei einer Frau, die in einem katholischen Dienst arbeitet und gekündigt wurde, weil sie aus der Kirche ging. Das Gericht sagt, das ist nicht richtig und es ist Diskriminierung.
Das Gericht erklärt, dass Firmen von der Kirche nicht einfach jemanden kündigen dürfen, der nicht mehr in der Kirche ist. Nur wenn der Job wirklich die Kirchenmitgliedschaft braucht, darf man kündigen. Gerichte sollen einzeln prüfen, ob die Kündigung richtig ist.
Was das für Ausländer in Deutschland heißt
Ausländer, die in kirchlichen Firmen in Deutschland arbeiten, sollen wissen: Sie dürfen nicht nur wegen Kirchenaustritt ihren Job verlieren. Das schützt das Gesetz jetzt stärker.
Wer in einer kirchlichen Firma arbeitet, soll seinen Vertrag anschauen. Kündigung wegen Kirchenaustritt braucht eine gute Begründung. Man soll Hilfe holen, wenn so eine Kündigung kommt.
Wer sich wegen Kirchenaustritt ungerecht behandelt fühlt, soll schnell handeln und seine Rechte nutzen. Das neue Urteil hilft dabei.
Mehr Infos gibt es im [Tagesschau-Bericht](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-urteil-kuendigung-100.html).