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Gericht sagt nein zur Klage vom blinden Mitglied
Eine blinde Frau will in eine Klinik gehen. Sie hat einen Unfall mit dem Knie. Die Klinik sagt: Nein, sie kann nicht kommen. Die Frau sagt: Das ist schlecht, weil ich blind bin. Sie geht zum Gericht. Das Gericht sagt aber: Das Gesetz hilft hier nicht. Die Klinik darf das machen.
Was das für Menschen mit Behinderung heißt
Die Frau will, dass Menschen mit Behinderung gut behandelt werden. Das Gericht sagt aber: Das Gesetz gilt nicht für die Klinik. Viele Menschen brauchen Hilfe in Kliniken. Das Gesetz schützt sie nicht immer. Menschen mit Behinderung müssen aufpassen, ob sie Hilfe bekommen.
Was das für Ausländer und Expatriates heißt
Wer aus dem Ausland kommt, kann auch Probleme haben. Wenn sie behindert sind, kann es schwer sein, in Kliniken Hilfe zu bekommen. Das Gesetz hilft hier nicht immer. Menschen mit Behinderung sollen wissen, was ihre Rechte sind. Sie können einen Anwalt fragen. Manchmal kann man auch eine andere Klinik suchen.
Was jetzt noch kommt
Das Gericht sagt nicht alles zu dem Thema. Es kann noch neue Regeln geben. Helfer für Menschen mit Behinderung wollen mehr Schutz. Die Menschen müssen gut aufpassen. Wer blind oder behindert ist, soll wissen, was er tun kann. Die Zeitung Tagesschau erklärt mehr dazu.